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ADB:Salzmann, Ernst Julius Theodor

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Artikel „Salzmann, Ernst Julius Theodor“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 297–299, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Salzmann,_Ernst_Julius_Theodor&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 16:41 Uhr UTC)
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Salzmann: Ernst Julius Theodor S., Forstmann, geb. am 16. Mai 1792 zu Schnepfenthal (Sachsen-Gotha). † am 14. November 1855 zu Gotha. Er war Sohn des Directors der berühmten Erziehungsanstalt zu Schnepfenthal und infolge dessen von 1799 bis 1809 ein Zögling dieser Anstalt. Seine fachliche Grundlage erlangte er von 1809 ab unter Cotta’s Leitung erst in Kleinzillbach, dann (von 1811 ab) in Tharand, woselbst er insbesondere an den praktischen Vermessungen und taxatorischen Uebungen, die hier unter der Aegide dieses berühmten Altmeisters der Forstwissenschaft betrieben wurden, sich betheiligte. Nach Beendigung seiner Studien trat er Ostern 1812 als Volontär in Georgenthal (bei Gotha) ein und wurde schon 1813 durch das Dienstprädicat „Forstconducteur“ ausgezeichnet. Nachdem er 1814 aus dem Feldzuge gegen Frankreich, welchen er als freiwillger Jäger mitgemacht hatte, zurückgekehrt war, widmete er sich, mit wechselndem Wohnsitze (Friedrichroda, Rödichen, Ohrdruf, Zella), bis 1825 unausgesetzt den im Gange befindlichen Vermessungen und Taxationen der herrschaftlichen Forste, für welche Geschäfte er eine ganz besondere Vorliebe besaß und Geschicklichkeit an den Tag legte. Neben diesen Arbeiten fand er noch zeitweise Verwendung, theils im Schutz- und Verwaltungsdienste (Rödichen), theils auf dem Büreau des Forstamtes Schwarzwald (Ohrdruf). 1825 erweiterte sich sein Wirkungskreis im Forstamte Schwarzwald wegen vorgerückten Alters des [298] Chefs desselben (Landjägermeister von Einsiedel) dahin, daß er die specielle Aufsicht über die Forstculturen und die hiermit verbundene Rechnungsführung übertragen erhielt. Außerdem wurden ihm nun – da die ursprünglichen Abschätzungsarbeiten der Domänenforste beendigt waren – die alle zehn Jahre wiederkehrenden Geschäfte der Waldstandsrevision zur Pflicht gemacht. Seine große Brauchbatkeit und Geschicklichkeit veranlaßte die herzogliche Kammer zu Gotha, ihm vom 1. Februar 1829 ab die dritte Secretärstelle daselbst vorläufig interimistisch zu übertragen, und schon im Juli darauf erhielt er das Prädicat „Forstcommissär“. Auch in dieser Stellung wurde er hauptsächlich mit taxatorischen Arbeiten im Zimmer und Walde, sowie (von 1830 ab) mit der Verwaltung der sogenannten Plankammer betraut. Zu Beginn des Jahres 1832 rückte er als „Forstsecretär“ zum expedirenden Secretär bei der Kammer auf und, nachdem er einen 1834 an ihn ergangenen Ruf, unter günstigen Bedingungen in den braunschweigischen Staatsforstdienst zu treten, abgelehnt hatte, wurde ihm das Prädicat „Forstrath“ zu Theil, wenn auch keine wesentliche Aenderung in seinen Functionen eintrat. Am 16. März 1840 erfolgte seine Ernennung zum Kammerassessor mit Sitz und Stimme im Collegium, in welcher Stellung er – unter Beibehaltung seines früheren Prädicates – vorzugsweise das Referat in Forstsachen erhielt, und am 2. Januar 1846 wurde ihm der Charakter „Oberforstrath“ verliehen. Hierdurch gelangte er zu der Stellung des obersten technischen Referenten im Forstwesen, anfangs bei der Kammer und nach deren Aufhebung unter der herzoglichen Landesregierung, Finanzabtheilung. S. hat sich besonders um das Vermessungs- und Forsteinrichtungswesen der gothaischen Domänenforste große Verdienste erworben und die erste Grundlage zu dem im gothaischen Thüringerwalde vorzüglichen Waldwegbau gelegt. Seine staunenswerthe Orientirungsgabe und Gedächtnißstärke kamen ihm bei diesen Arbeiten und den zahlreichen Inspectionsreisen, welche er – trotz Wind und Wetter – machte, sehr zu statten. In Gemeinschaft mit dem Oberforstmeister Schrödter (zu Georgenthal) schuf er ein auf dem Principe des Flächenfachwerkes beruhendes eigenthümliches Forsteinrichtungsverfahren, welches von ihm in dem Protocolle über die VI. Versammlung der Forstwirthe aus Thüringen, abgehalten 1855 zu Reinhardtsbrunn, S. 11–17 näher beschrieben wurde. Die fortwährende Verbesserung desselben und die zehnjährigen Forstrevisionen, welche er im Geiste seiner Methode immer weiter ausbildete, beschäftigten ihn bis an sein Lebensende. Auf die Nothwendigkeit einer stärkeren Inangriffnahme des Waldwegebaues im Anschluß an das vorhandene Straßennetz und die systematische Behandlung dieses für die Ertragsamkeit der Forste wichtigen Gegenstandes wies er schon in den 1840er Jahren hin, und seiner Initiative verdankt der gothaische Wald den Entwurf und theilweisen Ausbau einer Art von Waldwegenetz, wie es damals – abgesehen von dem hessischen Hinterlande – kaum irgendwo zu finden war. Auch nach anderen Richtungen hin entfaltete er eine ersprießliche Thätigkeit, so z. B. in dem Culturbetriebe, wie er auch um Hebung des Ertrages der ihm unterstellten Forste eifrig bemüht war. Neben diesen umfangreichen Dienstobliegenheiten erledigte er noch eine Menge von Specialaufträgen des regierenden Herzogs mit Umsicht und Erfolg, insbesondere Güterankäufe in Posen und Oesterreich. Die Ueberhäufung mit so zahlreichen Geschäften ließ ihm leider keine Muße zu schriftstellerischen Arbeiten, was um so mehr zu bedauern ist, als er gründliche sachliche Kenntnisse mit einer reichen Erfahrung vereinigte. Seine treffliche Beobachtungsgabe und warme Liebe zu den befiederten Sängern unseres Waldes bekundete er durch einen in den Supplementen zur Allgemeinen Forst- und Jagdzeitung (I. Band, 1858, S. 67) niedergelegten Aufsatz: „Material für den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Insekten und andere schädliche Thiere vertilgenden Vögel“, [299] welcher erst aus seinem Nachlaß zum Abdrucke gelangte. Zu seinem Gedächtnisse ist am Triefsteine im Schwarzwälder Grunde, einem den Passanten der herrlichen Straße von Ohrdruf nach Oberhof ins Auge fallenden Felsen, eine eiserne Votivtafel angebracht, welche die Worte trägt: „Dem Andenken ihres unvergeßlichen Oberforstraths Salzmann die Forstbeamten des Herzogthums Gotha. 1855.“

Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 1856, S. 160 (Nachruf von Diezel); 1884, S. 220 (Brief aus Thüringen). – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums u. s. w. III, S. 271, Bem. 34. – Heß, Lebensbilder hervorragender Forstmänner u. s. w., 1885, S. 305. – Eigene Kenntniß und Privatmittheilungen.