ADB:Schomer, Justus Christoph
[244] 1677 hielt er zu Rostock seine Inauguraldisputation, wurde 1680 daselbst Professor der Theologie, Consistorialassessor, Superintendent und 1685 Professor theologiae primarius. Hier starb er am 9. April 1693, nachdem er verschiedene Berufungen in andere Stellungen abgelehnt hatte. Seiner Richtung nach vertrat S. die lutherische Orthodoxie gegen Calvinismus und gegen Socinianismus; zahlreiche, unter seinem Vorsitz gehaltene lateinische Disputationen bezeugen den Eifer, welchen er in dieser Hinsicht bekundete (dieselben sind aufgezählt in Zedler’s Universal-Lexicon, Bd. 35 (1743), S. 984 ff.). Dem eben aufgekommenen Pietismus gegenüber nahm er eine vorsichtig abwartende Stellung ein (vgl. seine Disputation „De collegiis privatae pietatis“ 1685, 4°, Göttinger Bibl., Acta Pietistica Vol. I, Nr. 1). – Von seinen Schriften („Collegien“) sind die meisten erst nach seinem Tode durch den Druck veröffentlicht worden; so das „Collegium novissimarum controversiarum“ 1703 u. ö.; „Collegium Anti-Socinianum“ 1706 u. f.; „Collegium Anti-Calvinianum“ 1708; „Collegium Anti-Pontificium“ 1733; dazu drei Bände „Exegesis in Epistolas Pauli etc.“ 1699–1701.
Schomer: Justus Christoph S., lutherischer Theologe. Er wurde zu Lübeck, wo sein Vater Nicolaus S. Jurist war, im J. 1648 geboren, studirte zu Kiel, Wismar und Gießen und verschaffte sich auf Reisen in Frankreich, Italien, Holland und England Kenntniß des Religionszustandes dieser Länder. Dabei soll er es in den Sprachen, sowohl in den classischen und den orientalischen, als auch in den modernen, zu einer guten Kenntniß gebracht haben.- Der erste Lebenslauf Schomer’s ist im J. 1693 von dem Decan der Rostocker theologischen Facultät, Johannes Fechtius, erstattet, als er den Tod Schomer’s officiell bekannt machte. Abgedruckt in H. Pipping, Sacer decadum septenarius, memoriam theologorum nostra aetate clarissimorum exhibens, Lipsiae 1705, numerus XXXVI, pag. 482 sqq. und vor Schomer’s posthumer Schrift „Exegesis in epistolam Pauli ad Romanos et utramque ad Corinthios“ (Rostock 1699, 4°). – Auf Fecht’s Publication ruht der Artikel in (Zedler’s) Universal-Lexicon a. a. O.; darauf wieder Jöcher’s Artikel im Gelehrten-Lexicon IV (1751) S. 327 f.