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ADB:Schuback, Jacob

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Artikel „Schuback, Jacob“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 585–586, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schuback,_Jacob&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 04:21 Uhr UTC)
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Schuback: Jacob S., Licentiat der Rechte und Staatsmann. Des Hamburger Bürgermeisters Nik. S. (s. u. S. 587) reich begabter Sohn, geboren zu Hamburg am 8. Februar 1728. Nachdem er die Rechtswissenschaft zu Göttingen studirt, 1750 daselbst Licentiat der Rechte geworden und heimgekehrt war, wurde er zwei Jahre später zum Archivarius adjunctus ernannt, in welcher Eigenschaft er sich große Verdienste erwarb durch Verbesserung der Ordnung und leichteren [586] Benutzbarkeit dieses Staatsinstituts. In Anerkennung dessen, sowie um sein Talent und Wissen noch ersprießlicher für Hamburg zu machen, wurde er von der mit dem Archivariat verbundenen Verpflichtung zehnjähriger Dienstdauer entbunden und 1760 zum Syndicus erwählt. In diesem hochangesehenen Amte entfaltete er die ganze Fülle seiner staatsmännischen Begabung sowohl in inneren als in äußeren Angelegenheiten; durch die ihm übertragenen Gesandtschaften an fürstliche Höfe erwarb er sich, auch außerhalb Hamburgs, Hochachtung und Ansehen. Er war u. a. auch einer der diesseitigen Unterhändler des sogenannten Gottorper Vergleichs mit dem Gesammthause Holstein (1768), durch welchen Hamburg nicht nur seine Jahrhunderte lang behauptete, aber bestrittene Unabhängigkeit und Reichsstandschaft anerkannt sah, sondern auch andere Vortheile, z. B. bedeutsame Territorialvergrößerungen, namentlich am linken Elbufer, erwarb, welche 120 Jahre später die Anlage des gegenwärtigen Freihafens möglich gemacht haben. 1771 wurde er Hamb. Comitialgesandter am Reichstag zu Regensburg. – Er starb, aufrichtig betrauert von seinen Collegen und Mitbürgern, am 15. Mai 1784.

Zur Bezeichnung der Vielseitigkeit dieses trefflichen Mannes diene die Erwähnung seiner schriftstellerischen Thätigkeit. Sein so gelehrtes wie praktisch nützliches Werk „De jure littoris“ wurde auf Kosten der Commerzbehörde in deutscher Uebersetzung neu herausgegeben. Auch ist er der Verfasser mehrerer geistlicher Schriften, sowie musikalischer Compositionen. Die Musik war überhaupt seine Lieblingsbeschäftigung in Mußestunden. Er förderte den Musikunterricht in den Schulen, schrieb auch eine Anleitung zur musikalischen Declamation, veranstaltete Privatconcerte in seinem Hause, welche er selbst dirigirte. Auch betrieb er eifrig den Bau eines öffentlichen Concertsaals u. s. w.

Hamb. Schriftstellerlexikon[WS 1] VII, 53–55. – Meusel, Lexikon XII, 476. – Buek, Die Hamburger Bürgermeister, S. 236.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Schrifstellerlexikon