ADB:Schultheiß, Jakob Friedrich
[694] Abschätzung klösterlicher Waldungen, Abschluß von Holländerholzaccorden, Kohlholzaccorden, Floßrecessen etc. In allen diesen Arbeiten offenbaren sich solide Kenntnisse und ein treffliches Urtheil, dessen Verwerthung zu Gunsten des Kirchenraths sein eifrigstes Bestreben bildete. Sein Hauptverdienst besteht aber in einer mit großem Fleiße ausgearbeiteten, am 25. November 1783 erlassenen Instruction zur Einrichtung der kirchenräthlichen Waldungen, die ihrem Inhalte nach die gleichfalls in jene Zeit fallenden Forsteinrichtungsmethoden von Oettelt (A. D. B. XXIV, 559) und Hennert (A. D. B. XI, 771) fast überragen dürfte. Das Wesen dieser Instruction bestand in der genauen Ermittelung der Haubarkeitserträge sämmtlicher Bestände aus deren Vorräthen und dem bis zum Abtriebsalter hieran noch erfolgenden Zuwachse und in der Einreihung dieser Bestände – je nach ihren derzeitigen Altern – in die zehnjährigen Perioden der Umtriebszeit. Bei größerer Ungleichheit der periodischen Erträge sollen die Haubarkeitsalter einzelner Bestände behufs möglichster Beseitigung dieser Ungleichheiten erniedrigt oder erhöht werden. Dieses Verfahren – eine Art von Massenfachwerk – kam zwar wegen seiner Umständlichkeit nur in wenigen kirchenräthlichen Forsten zur Anwendung, z. B. und zwar durch den Verfasser selbst in den vormals Herrenalber Klosterwaldungen (1788–1790), allein dieser Umstand nimmt ihm nichts von seiner Originalität. Auch ist für die Gründlichkeit der Bearbeitung bezeichnend, daß die herzogliche Waldcommission in ihrem Vorberichte über das Herrenalber Taxationsoperat von S. sagt, „daß er der erste gewesen, welcher dieses unbearbeitete Feld in Württemberg mit eisernem Fleiße gebrochen und alles geleistet habe, was in seinen Kräften gestanden“ etc. In der Geschichte der Forsteinrichtung dürfte hiernach dem Expeditionsrathe S. ein Plätzchen zu gönnen sein.
Schultheiß: Jakob Friedrich S., Cameralist, geboren am 27. Januar 1724 zu Wildberg (Württemberg), † am 11. Juli 1796 zu Stuttgart. Er war Sohn des gleichzeitig als Bürgermeister fungirenden Chirurgus Johann Georg S. zu Wildberg, erhielt seine Schulbildung daselbst und lernte dann in der Stadtschreiberei als Schreiber. Nach rühmlich bestandener Prüfung wurde er zunächst nach Altenstaig zur Uebernahme der Stadtsubstitution berufen. Später begab er sich nach Stuttgart, um bei dem sogenannten „Kirchenrathe“ (einer für die Verwaltung des württembergischen evangelischen Kirchenguts bestehenden Behörde) namentlich im Rechnungswesen thätig zu sein. Er legte hierin so vorzügliche Kenntnisse und eine solche Gewandtheit an den Tag, daß er schon am 22. Januar 1748 als wirklicher Kirchenrathsrenovator angestellt wurde. Durch herzogliches Decret vom 1. August 1758 rückte er zum Buchhalter bei der Kirchenrathsrenovations-Deputation auf, und am 18. Juni 1761 erlangte er, durch den Charakter „Kammerrath“ ausgezeichnet, Sitz und Stimme in dieser Deputation. Ein weiteres Decret vom 15. Mai 1765 brachte ihm die Ernennung zum wirklichen Kammerrathe, und am 26. September 1767 wurde er zum kirchenräthlichen Expeditionsrathe ernannt. In allen diesen Stellungen hatte er vorwiegend mit dem Oekonomie- und Rechnungswesen zu thun, welches er mit der ihm eigenthümlichen Sachkenntniß, Gründlichkeit und Pflichttreue besorgte. Vom 16. Juni 1775 ab wurde ihm aber das Forstreferat im Kirchenrathe zu Theil, in welches er sich rasch einarbeitete. Seine Referate und Gutachten erstreckten sich von da ab auf die verschiedenartigsten Zweige der Forstverwaltung, so z. B. über das Holzgewerbe und zumal den Bordwaarenhandel (zu Herrenalb), über streitige Holzgerechtsame (der Commune Calmbach), Vermessung und- Monatschrift für das württembergische Forstwesen V. (1854), S. 283 (ein Auszug aus den „Annalen des herzoglich wirttembergischen Kirchenguts“, 7. Jahrg. 1796). – Heß, Lebensbilder hervorragender Forstmänner etc. 1885, S. 330.