ADB:Schultingh, Antonius
[702] Johannes S., welcher zuerst bis 1656 an der Universität in Duisburg, dann bis zu seinem Tode 1666 in Nymwegen als Professor thätig war, auch als philologischer Schriftsteller (Ausgabe des Dialogus de oratoribus 1665) sich bekannt gemacht hat. Der Sohn Anton wurde in Nymwegen am 23. Juli 1659 geboren, erhielt dort seine Schulbildung und studirte alsdann in Leyden Jurisprudenz. Nachdem er hier 1683 zum Dr. iuris promovirt war und noch mehrere Jahre sich für eine akademische Thätigkeit vorbereitet hatte, wurde er 1691 zum Professor der Rechte in Harderwyk ernannt (Antrittsrede „De optimo genere interpretum juris civilis“), aber bereits 1694 nach Franeker berufen. Hier wirkte er fast 20 Jahre bis 1713; in diesem Jahre übernahm er eine Professur des Römischen Rechts in Leyden und bekleidete diese bis an seinen am 12. März 1734 erfolgten Tod. Seine zahlreichen gelehrten Arbeiten, welche ihm die Bezeichnung des „Niederländischen Cujacius“ (Saxius) eintrugen, bewegen sich vorwiegend auf dem juristisch-philologischen Grenzgebiete; außer den kleineren Schriften (Reden, Dissertationen) sind namentlich hervorzuheben die „Jurisprudentia vetus antejustinianea“ (1717), die Schrift „De Jurisprudentia historica“ (1724 erschienen in Buder’s Opuscula de methodo studiorum juris) und „Exercitatio ad Valerii Maximi lib. VII de testamentis rescissis“, in der Ausgabe des Valerius Maximus von Torrentius 1726 abgedruckt.
Schultingh: Antonius S. (auch Schulting), niederländischer Jurist und Philologe des 17. und 18. Jahrhunderts. Er war der Sohn des Philologen- Ueber den Vater: Chr. Wittich, Orat. funebr. in obitum Jo. S., 1667.
- Ueber den Sohn: J. J. Vitriarius, Orat. funebr. in obitum Ant. S., 1735, in Schultingii comment. acad. ed. Uhlius 1770 wieder abgedruckt. – F. Saxius, Orat. de A. S. altero genuinoque Batavorum Cuiacio, 1789. – Chr. Saxii onomast. V, p. 410 und 648. – Vriemont, Series professorum Franequeranorum. – Jöcher VI, 377 f. – Zedler, Univ. Lex. XXXV, Sp. 1604.