ADB:Schweizer, Johann Jakob
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[376] im Gewande des Ernstes und Scherzes“ (1843) und neuerdings hat der Decan G. R. Zimmermann Schweizer’s „Religiöse Gebetslieder für die häusliche Andacht“ (1886) gesammelt und herausgegeben. Von seinen sonstigen Schriften sei noch das „Schweizerische Predigermagazin, bearbeitet mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Vaterlandes und die Umstände der Zeit“ (V, 1814–16) erwähnt.
Schweizer: Johann Jacob S. wurde 1771 zu Zürich geboren und erhielt auf den Schulen und der Universität daselbst seine Bildung. Er hatte sich der Theologie gewidmet und wurde bald nach erhaltener Ordination Pfarrer in Embrach, einem Dorfe des Kantons Zürich. Die ersten Jahre seiner Wirksamkeit fielen gerade in jene stürmische Zeit, als die Franzosen die alte Eidgenossenschaft in eine helvetische Einheitsrepublik umgewandelt hatten. Eifrig für die alten Rechte seiner Vaterstadt eintretend und von Haß erfüllt gegen die Franzosen und ihre Anhänger, stellte sich S. muthig in die erste Reihe der Gegner der neuen Regierung und griff in dem von ihm redigirten „Neuen helvetischen Volksblatte“ (späteren „Gemeinnützigen Wochenblatte“) die verschiedenen Behörden der Schweiz und ihre Verordnungen mit aller Schärfe seines Witzes und bitterer Heftigkeit an. Seine Gegner benutzten nun die erste Gelegenheit, die ihnen eine Handhabe zur gerichtlichen Verfolgung bot, um gegen ihn einzuschreiten, und so wurde er im März 1801 zur Abbitte und zum öffentlichen Widerruf seiner Beleidigungen, zu einer zweijährigen Internirung in seiner Pfarrgemeinde und Stellung unter kirchenbehördliche Aufsicht verurtheilt und mußte das Versprechen abgeben, sich des Schreibens über Politik enthalten zu wollen; gleichzeitig wurde sein „Wochenblatt“ für immer verboten. Nach Einführung der Mediationsverfassung kam S. als Helfer an eine der Stadtkirchen von Zürich (1803), aber schon nach zwei Jahren vertrieben ihn sein unruhiger Geist und verschiedene Widerwärtigkeiten aus seiner Vaterstadt. Er nahm die Stelle eines Lehrers an der lateinischen Schule zu Murten im Kanton Freiburg an. Von hier berief ihn die Berner Regierung 1809 zum Pfarrer in Nidau am Bielersee, und hier hätte er ein glückliches, sorgenfreies Leben führen können, wenn er sich nicht durch seine Ungebundenheit und Gutmüthigkeit in Schulden gestürzt und dadurch vielfach die Achtung seiner Gemeinde verscherzt hätte. Die Regierung zu Bern war deshalb gleichsam genöthigt, ihn 1821 von seiner Stelle abzuberufen und in das einsame Bergdorf Guttannen im Oberlande zu versetzen. Von hier kam er 1825 als Pfarrer in die große Berggemeinde Trub im Emmenthale, und hier fand er einen wenngleich beschwerlichen, so doch segensreichen Wirkungskreis, den er bis zu seinem Tode, am 31. Juli 1843, nach Kräften ausfüllte. – S. war eine poetische Natur, und in allen Verhältnissen und Lagen seines Lebens ist ihm die Dichtkunst eine treue Muse geblieben. Schon 1802 veröffentlichte er ein vaterländisches Gedicht „Werner von Stanz. Ein Familiengemälde aus dem unglücklichen Unterwaldner-Kriege“, dem er 1807 „Religiöse Vorträge und Lieder für die Privaterbauung“ folgen ließ. Eine gesichtete Sammlung seiner Gedichte, von J. K. Appenzeller bevorwortet, erschien kurz vor seinem Tode als „Poesieen- Neuer Nekrolog der Deutschen, Jahrg. 1843, S. 696 ff.