ADB:Siebenpfeiffer, Philipp Jakob

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Artikel „Siebenpfeiffer, Philipp Jakob“ von Theodor Julius Ney in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 176–177, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Siebenpfeiffer,_Philipp_Jakob&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 17:29 Uhr UTC)
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Band 34 (1892), S. 176–177 (Quelle).
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Siebenpfeiffer: Dr. Philipp Jakob S., politischer Schriftsteller, geboren am 12. November 1789 in Lahr, † zu Bümplitz bei Bern am 14. Mai 1845. Zuerst 1804 als Schreiber an dem Oberamte zu Lahr und später von 1806 an bei der Finanzverwaltung in Freiburg im Breisgau beschäftigt, studirte S. seit 1810 in Freiburg die Rechte und wurde nach Vollendung seiner Studien kurze Zeit als Secretär in badischen Diensten verwendet. Als die verbündeten Armeen 1814 das linke Rheinufer besetzten, stellte sich S. der deutschen Verwaltung zur Verfügung, kam zunächst zum österreichischen Generalgouvernement in Colmar, sodann zu der österreichischen und baierischen gemeinschaftlichen Landesadministration in Kreuznach und wurde hierauf Adjunct bei der Kreisdirection in Trier. Nach dem zweiten Pariser Frieden nahm Oesterreich am 11. December 1815 vorläufig Besitz von der Stadt Landau und übertrug S. die dortige Verwaltung. Bei Uebernahme des Rheinkreises durch Baiern trat S. 1816 als Kreisdirectionsassessor in Frankenthal in den bairischen Staatsdienst über und wurde nach zwei Jahren 1818 zum Landcommissär zu Homburg i. d. Pf. befördert. Seit dieser Zeit war er auch litterarisch thätig, schrieb über Gemeindegüter und Gemeindeschulden (Mainz 1818) und „über die Frage unserer Zeit in Beziehung auf Gerechtigkeitspflege“ (Heidelb. 1823), veröffentlichte aber auch poetische Versuche („Baden-Baden oder Rudolf von Habsburg, episches Gedicht“, Zweibrücken 1823). Von dauerndem Werthe für pfälzische Verwaltungsbeamte ist Siebenpfeiffer’s fünfbändiges „Handbuch der Verfassung, Gerichtsordnung und gesammten Verwaltung Rheinbayerns“ (Zweibrücken, dann Neustadt a. H. 1831–33). In weiteren Kreisen wurde S. bekannt, als er sich seit 1830 in den ersten Reihen der Kämpfer an der freiheitlichen Bewegung jener Tage betheiligte. In diesem Jahre gründete er in Homburg die Zeitschrift „Rheinbayern“, in welcher er seiner Unzufriedenheit mit den von den Regierungen eingeschlagenen Wegen offenen Ausdruck gab. Deshalb gemaßregelt und am 29. November 1830 als Vorstand mit dem Range eines Polizeicommissärs an das Zwangsarbeitshaus in Kaisheim versetzt, trat S. sein neues Amt nicht an, verließ den Staatsdienst, verlegte seinen Wohnsitz nach Oggersheim und später nach Haardt und wirkte im Verein mit Gleichgesinnten, insbesondere mit dem Herausgeber der seit 1832 in Homburg erscheinenden „Deutschen Tribüne“ Dr. Wirth, mit doppelter Energie für die mit Begeisterung erfaßte Idee der „Befreiung und Wiedervereinigung Deutschlands“. Die von S. seit April 1831 herausgegebene Zeitung „Der Westbote“ wurde, nachdem unmittelbar vorher eine Reihe von Nummern derselben beschlagnahmt worden war, am 2. März 1832 von der deutschen Bundesversammlung verboten und zugleich verfügt, daß S. „binnen fünf Jahren in keinem Bundesstaate bei der Redaction an einer ähnlichen Schrift zugelassen werden dürfe“. Trotzdem gestattete die baierische Regierung das Weitererscheinen jener Zeitung, als S. am 9. März 1832 erklärte, daß er sich der Censur des Westboten unterwerfen und keinen von derselben gestrichenen Artikel in seine Zeitung aufnehmen werde. S. war auch der Verfasser des am 20. April 1832 von 34 Bürgern aus Neustadt a. H. und der Umgebung erlassenen Aufrufs zu einer Sonntag den 27. Mai 1832 auf der sogen. Kestenburg (nunmehr Maxburg) bei Hambach abzuhaltenden großen Volksversammlung, welche dem „Kampfe für Abschüttelung innerer und äußerer Gewalt, für Erstrebung gesetzlicher Freiheit und deutscher Nationalwürde“ dienen sollte. Der Aufruf wurde in ganz Deutschland verbreitet, die Versammlung selbst aber von der Kreisregierung zu [177] Speyer am 8. Mai 1832 als gesetzwidrig erklärt und verboten. Als sich jedoch gegen dieses Verbot allgemeiner Widerspruch erhob und auch der gerade in Speyer versammelte Landrath der Pfalz die Zulassung der Versammlung begehrte, wurde das Verbot am 17. Mai förmlich zurückgenommen und die unter dem Namen des „Hambacher Festes“ bekannte Versammlung unter gewaltigem Zudrange einer von allen Seiten zusammengeströmten Volksmenge an dem bestimmten Tage ungehindert abgehalten. S. war einer der gefeiertsten Männer, und, wenn auch ein urtheilsfähiger Zuhörer, wie Friedrich Blaul (Träume und Schäume vom Rhein) in seiner Rede zu sehr den kalten Verstand und beißende Ironie hervortreten sah und die in Wirth’s Rede spürbare Begeisterung vermißte, immerhin hervorragendsten Redner dieses Tages, dessen Verlauf hier nicht geschildert zu werden braucht. Nach dem Feste setzte S. seine schriftstellerische Thätigkeit zunächst noch in der Pfalz fort. Trotz mehrfacher Confiscationen erschien seine an Stelle des Blattes „Rheinbayern“ nunmehr herausgegebene Zeitschrift „Deutschland“ weiter, bis S. 1833 wegen Verbrechens gegen die innere Sicherheit des Staates in den Anklagestand versetzt, verhaftet und mit Wirth und Anderen vor das am 29. Juli 1833 in Landau eröffnete Schwurgericht verwiesen wurde. Hier wurden zwar sämmtliche Angeklagte am 16. August freigesprochen, aber S. ward in Haft behalten und wegen Schmähung der Beamten vor das Zuchtpolizeigericht verwiesen, welches ihn zu zweijährigem Gefängnisse verurtheilte. Es gelang S. jedoch, am 15. November 1833 aus dem Gefängnisse in Frankenthal zu entfliehen und nach Weißenburg in Sicherheit zu gelangen. Von hier wendete sich S. nach der Schweiz, wo er bereits 1834 außerordentlicher Professor in Bern wurde. Von da an trat er nur wenig in die Oeffentlichkeit. Später an einem schweren Gehirnleiden erkrankt, wurde er in die Heilanstalt Bümplitz gebracht, in welcher er 1845 starb.

Pfälzisches Memorabile VI, 90 f. – Vollständige Verhandlungen des Schwurgerichts zu Landau, von L. Hoffmann. Zweibrücken 1833.