Zum Inhalt springen

ADB:Simon, Jordan (1. Artikel)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Simon, Jordan“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 377, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Simon,_Jordan_(1._Artikel)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 19:14 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Simon, Johann Franz
Band 34 (1892), S. 377 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Jordan Simon in der Wikipedia
Jordan Simon in Wikidata
GND-Nummer 119476789
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|34|377|377|Simon, Jordan|Johann Friedrich von Schulte|ADB:Simon, Jordan (1. Artikel)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=119476789}}    

Simon: Jordan S.[WS 1], Canonist. Ueber sein Vorleben sind keine sicheren Nachrichten überliefert. Er war Augustinereremit und Professor der Kirchengeschichte und des Kirchenrechts zu Erfurt. Diese Universität verließ er im J. 1771 wegen Unannehmlichkeiten und ging nach Prag, wo er 1773 vom Erzbischofe zum Consistorialrath ernannt wurde und 1776 starb. Seine „Institutiones canonicae sive corollaria ex universo jure historico ecclesiastico, id est antiquo, novo et novissimo“, Erfurt 1770, sind aus den Quellen mit Geschick gearbeitet, sie nehmen auf die Litteratur fast gar keine Rücksicht. Bezeichnend für seinen Standpunkt und den jener Zeit ist, daß er den Papst principiell dem Concil unterordnet, ihm aber das Recht der alleinigen Entscheidung beilegt, wenn kein Concil gehalten werden kann.

Glück, Praecognita p. 221 auf Grund einer Mittheilung von Weidlich.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Über diese Person existiert in Band 55 ein ergänzender Artikel.