ADB:Simon, Jordan (1. Artikel)
[WS 1], Canonist. Ueber sein Vorleben sind keine sicheren Nachrichten überliefert. Er war Augustinereremit und Professor der Kirchengeschichte und des Kirchenrechts zu Erfurt. Diese Universität verließ er im J. 1771 wegen Unannehmlichkeiten und ging nach Prag, wo er 1773 vom Erzbischofe zum Consistorialrath ernannt wurde und 1776 starb. Seine „Institutiones canonicae sive corollaria ex universo jure historico ecclesiastico, id est antiquo, novo et novissimo“, Erfurt 1770, sind aus den Quellen mit Geschick gearbeitet, sie nehmen auf die Litteratur fast gar keine Rücksicht. Bezeichnend für seinen Standpunkt und den jener Zeit ist, daß er den Papst principiell dem Concil unterordnet, ihm aber das Recht der alleinigen Entscheidung beilegt, wenn kein Concil gehalten werden kann.
Simon: Jordan S.- Glück, Praecognita p. 221 auf Grund einer Mittheilung von Weidlich.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Über diese Person existiert in Band 55 ein ergänzender Artikel.