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ADB:Slüter, Johann (1. Artikel)

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Artikel „Schlüter, Johann“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 613–614, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sl%C3%BCter,_Johann_(1._Artikel)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 22:25 Uhr UTC)
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Band 31 (1890), S. 613–614 (Quelle).
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Schlüter: Johann S.[WS 1], Hamburgischer Syndikus u. Bürgermeister. – Aus dem bis in die Neuzeit um Hamburg sehr verdienten Schlüter’schen Geschlecht, dessen Ahnen in Westfalen lebten, war unser Joh. S., geboren 1616, ein Sohn des im J. darauf nach Hamburg berufenen Hauptpastors Severin S. Nachdem er in Hamburg die Schulstudien beendigt, besuchte er mehrere Universitäten, wo er, dem beabsichtigten Studium der Theologie entsagend, sich den Rechtswissenschaften widmete und 1642 in Straßburg den Doctorgrad erwarb. Nach Hamburg heimgekehrt, prakticirte er als Advocat, bis er 1654 eine Anstellung im höheren Justizdienst zu Wismar, zugleich für Schwedisch-Pommern, erhielt. Von hier wurde er 1663 vom Herzog von Meklenburg nach Güstrow berufen als dessen Kanzler, Geh. Rath und Gerichts-Präsident. Einem späteren Rufe zur Rückkehr nach Wismar folgte er nicht, und nahm 1678 einen wiederholten Antrag des Raths zu Hamburg, das Syndikat daselbst zu übernehmen, erst dann an, als ihm der Vorrang vor zwei älteren Collegen und der Titel „Consiliarius“ (Geh. Rath) zugesichert war. Es wurde ihm in Hamburg anfangs verübelt, daß er sich dem alten senatorischen Herkommen wenig geneigt zeigte, z. B. die Amtstracht verschmähte u. s. w. Uebrigens fiel seine Wirksamkeit in Hamburg in eine höchst unruhige Zeit, da heftige Stürme innerer und äußerer Parteikämpfe die Stadt dem Verderben nahe brachten. Indessen gab er bald glückliche Proben seiner Tüchtigkeit, indem er durch Schriften und geschickte Verhandlungen Hamburgs reichsstädtische Unabhängigkeit von königlich dänischen Erbhuldigungsansprüchen vertheidigte. Nicht minder geschickt leitete er die Processe der Stadt beim Kammergericht und Reichshofrath, die hansischen, Reichs- und Kreistags-Angelegenheiten etc. Inzwischen nahmen die inneren Unruhen unter den bürgerschaftlichen Führern Schnitker und Jastram einen gegen den Senat gerichteten höchst gefährlichen Charakter an, der auch in dem Gebahren des bürgerschaftlichen Ausschusses der Dreißiger zum Ausdruck kam. Als nun 1684 der energische Bürgermeister Meurer zum Verzicht auf sein Amt und zur Auswanderung genöthigt war, wurde sein Nachfolger Niemand anders als der Syndikus S. Daß bei seiner Erwählung die Gunst der bürgerschaftlichen Opposition mitgewirkt, war nicht zu verkennen. Auch war bekannt, daß zwischen Meurer und S. bisher häufig Frictionen stattgehabt, und daß eine gegenseitige Verstimmung zwischen Beiden geherrscht hatte. Doch war es gewiß irrig, hieraus zu schließen, daß S., um Meurer’s Verzicht zu bewirken, den ebendahin gerichteten Plänen jener Demagogen ein günstiges Ohr geliehen habe. – Als er nun an Meurer’s Stelle Bürgermeister war, bemühten sich allerdings wol diese Fanatiker, im Verein mit dem dänischen Agenten Rath Pauli, S. für ihre Absichten zu gewinnen, in Hamburg mit Hülfe Dänemarks eine radicale Verfassungsänderung zu bewirken. Doch ist Schlüter’s Mitwissenschaft, geschweige Mitschuld niemals bewiesen. Als hierauf aber der Anmarsch dänischer Truppen und die begonnene Belagerung der Stadt 1686 der Ordnungspartei die Augen geöffnet, und Schnitker’s und Jastram’s Verhaftung, sowie die Auflösung des Dreißiger-Ausschusses bewirkt hatte, auch manche Aussagen der gefangenen Rädelsführer den Bürgermeister S. gravirten, da wurde auch über ihn die Haft im Einbeck’schen Hause verhängt. Der Umstand, daß er nun in keiner Weise zu bewegen war, sich mit Schnitker und Jastram confrontiren zu lassen (was ihm schimpflich erschien, da beide schon „in Fron’s Händen“ waren), konnte den Verdacht gegen ihn nur verstärken. Doch blieb derselbe so unbestätigt wie unentkräftet, denn bereits wenige Tage darauf verstarb S. in seiner Haft plötzlich am 21. October 1686. Es wurde gesagt, daß der alte Herr die auf ihn gefallene Schmach nicht zu überleben vermocht und Gift genommen habe. Jedenfalls ist das tragische Ende eines ausgezeichneten und im übrigen verdienstvollen Mannes sehr zu bedauern.

[614] Buek, Die Hamb. Bürgermeister, S. 125–130. – Fabricius, Hamb. Memorien I, 391. – Wilckens, Ehrentempel, S. 84.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Über diese Person existiert in Band 34 ein weiterer Artikel.