ADB:Slüter, Johann (2. Artikel)
[WS 1], Rechtsgelehrter und Bürgermeister in Hamburg; geboren zu Winsen an der Aller am 24. März 1616, † zu Hamburg am 21. October 1686. Unter den Hamburger Familien „Slüter“ hat die dortselbst 1617 ansässig gewordene eine Reihe kenntnißreicher und verdienter Männer hervorgebracht.
Slüter: Johann (I.) S. (auch Schlüter), Dr. jur.Die Familie lebte früher im Westfälischen, und ist als deren Stammvater Johann S. zu betrachten, welcher gegen Ende des 16. Jahrhunderts zu Halle im Bezirke Minden das Bürgermeisteramt bekleidete, dessen Sohn Berend, Bürger zu Bielefeld († 1585), war Vater des Severin, der (am 28. October 1571 in Halle geboren, am 16. Juli 1648 in Hamburg gestorben) am 22. April 1617 zum Hauptpastor der Kirche St. Jacobi in Hamburg, 1646 zum Senior des Hamburger Ministeriums erwählt wurde. Seit 1604 mit Marie, der Tochter des Pastors Daniel Funk verheirathet, überlebte ihn von zehn Kindern nur unser Johann (I.) – der Urenkel des gleichnamigen Stammvaters. Er genoß den ersten humanistischen Unterricht zu Hamburg, bezog dann als Hörer der Rechte Rostock, Marburg, Greifswald, zuletzt Helmstedt und promovirte mit der Inaug.-Disputation de constitutione et acquisitione feudi (Argent. 1642. 4°) 1642 in Straßburg, nachdem er schon früher (1635–1638) im Drucke erschienene Disputationen gehalten hatte. In die Heimath zurückgekehrt, practicirte er einige Jahre in Hamburg. 1654 wurde er zum Assessor beim hohen Tribunal in Wismar, dann als Appellationsrath und Consistorialpräsident des schwedischen Vorpommern ernannt; 1668 finden wir ihn als Kanzler und Geheimen Rath (consiliarius), auch Justiz- und Lehensgerichtsdirector zu Güstrow. Der im Jahre 1675 ergangenen Berufung als Syndikus von Hamburg konnte S. keine Folge leisten, weil Herzog Gustav Adolph die Entlassung aus seinen Diensten verweigerte. Am 4. Februar 1678 erhielt er diesen Ruf noch einmal [474] und nahm ihn mit Zustimmung des Herzogs unter der Bedingung an, daß er den Rang vor beiden anderen Syndicis erhielt und den Titel consiliarius weiter führen durfte. Am 1. November 1672 schlossen S. und der Senator Johann Dietrich Schaffshausen mit König Christian V. von Dänemark den wichtigen Interims-Receß, wodurch die Ruhe nach Außen hergestellt wurde. Zu jener Zeit herrschten unter Hamburgs Bürgerschaft tiefgehende innere Zwistigkeiten, und mußte der frühere Reichshofrath und nunmehrige Bürgermeister Heinrich Meurer, eine wegen seiner Willkür vom Volke sehr gehaßte Persönlichkeit, am 12. Juni 1684 plötzlich resigniren. Die erregte Bürgerschaft verlangte noch in derselben Nacht die Wahl eines neuen Bürgermeisters. Die Wahl fiel auf Syndikus S., welcher allgemein im Rufe eines geschäftstüchtigen, grundehrlichen Mannes stand. Meurer, welcher nach Celle geflohen war, hatte im Hamburger Rathe noch manchen Anhänger; diese, die Intriguen der kaiserlichen Commissäre und Mißgriffe der herrschenden Partei in der auswärtigen Politik – namentlich gegenüber Dänemark – riefen eine Gegenbewegung hervor, und Meurer’s Hauptgegner – Snitger, Jastram, Krolau und Andere – wurden in Criminaluntersuchung gezogen. Als Erstere am 28. August 1686 auf der Folter aussagten, daß S. von den Plänen und Umtrieben zum Sturze Meurer’s gewußt habe, wurde er sofort verhaftet und auf das Eimbeck’sche Haus gebracht; von Gram und Schrecken schwer gebeugt, starb der bejahrte Mann am 21. October 1686 in der Gefangenschaft – nach Ansicht mancher Zeitgenossen an Gift. Meurer aber wurde unter dem Einflusse der kaiserlichen Commissäre und ihrer Anhänger trotz so vielen Feinden wieder in sein Amt eingesetzt. S. war seit dem 5. Februar 1644 verheirathet mit Elisabeth (1620–1702), einer Tochter des Hamburger Kaufmanns Mathäus Trainer aus Nürnberg. Die aus dieser Ehe hervorgegangenen drei Söhne widmeten sich insgesammt der Rechtswissenschaft. – S. verfaßte außer den erwähnten Abhandlungen noch sieben weitere (Hamburg 1650–98) vorwiegend kirchenpolitischen Inhaltes, von denen drei gegen Hippolytus a Lapide gerichtet sind.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Über diese Person existiert in Band 31 ein weiterer Artikel.