ADB:Solms, Hermann Adolf Graf zu

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Artikel „Solms, Hermann Adolf Graf zu“ von Max Lossen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 581–584, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Solms,_Hermann_Adolf_Graf_zu&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 22:45 Uhr UTC)
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Solms: Hermann Adolf Graf zu S. hat durch seinen eifrigen Antheil an den im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts um die „Freistellung“ der Religion in den Hochstiftern Köln und Straßburg geführten Kämpfen sich einen Platz in der allgemeinen deutschen Geschichte erworben. Auch ist er der Stifter der noch blühenden Grafen- und Fürstenlinie Solms-Hohensolms-Lich. – Geboren am 28. Sept. 1545, als jüngstes von 14 Kindern des bekannten Kriegsmannes und Kriegsschriftstellers Reinhard Grafen zu Solms-Lich (s. u.) und der Gräfin Maria von Sayn, wurde Hermann Adolf, gleich zweien seiner älteren Brüder, Eberhard und Reinhard, in jungen Jahren in den geistlichen Stand gegeben und erlangte Kanonikate auf den Hochstiftern Köln, Würzburg und Straßburg. Kaum 17 Jahre alt, am 21. September 1562, wurde er, nach Empfang der Subdiakonatsweihe, Domcapitular zu Köln, wenige Jahre später auch zu Straßburg. Damals hielt er sich wenigstens äußerlich noch zur katholischen Kirche, aber nicht lange darauf vollzog sich sein offener Uebertritt zum Protestantismus, und zwar zur schrofferen, calvinischen Richtung desselben. Im December 1567, vor der Wahl des Grafen Salentin von Isenburg zum Erzbischof und Kurfürsten von Köln, protestirte er mit sieben anderen Kölner Domherren gegen die Bestimmung der Wahlcapitulation, daß der neugewählte Erzbischof sich binnen Jahresfrist zum Priester und Erzbischof weihen lassen und das Trienter Glaubensbekenntniß beschwören solle. Seine kirchliche Gesinnung verhehlte er fortan so wenig, daß er bei geistlichen Functionen ohne die Abzeichen seines geistlichen Standes, Chorrock und Beffe, zu erscheinen und bei sacramentalen Handlungen des katholischen Cultes sich zu entfernen pflegte. Als der Plan, dem bairischen Herzog Ernst mit Hülfe des Papstes und des Kurfürsten Salentin die Nachfolge im Erzstift Köln zu verschaffen, um das Jahr 1575 feste Gestalt gewann, wurde Graf Hermann Adolf der entschiedenste und rührigste Gegner dieses Planes. Mit dem Dompropst Graf Georg und dessen Bruder Graf Ludwig von Wittgenstein, und dem Grafen Johann von Nassau leitete er die von den Wetterauer Grafen ins Werk gesetzte Gegenagitation. Er vermittelte den Beitritt des Bremer Erzbischofs, Herzog Heinrich von Sachsen-Lauenburg, und des Mindener Bischofs, Graf Hermann v. Schauenburg, zu der Coalition, welche, anstatt des mächtigen und eifrig katholischen bairischen Herzogs, die Wahl des als ungefährlich erachteten Gebhard Truchseß Freiherrn von Waldburg betrieb. Gemeinsam mit dem Chorbischof, Herzog Friedrich von Sachsen-Lauenburg, setzte er durch, daß die kölnischen Landstände vor der Neuwahl zusammentraten und ihre Abneigung gegen die Wahl des bairischen Herzogs bekundeten. [582] Schließlich gewann er auch den Straßburger Bischof Graf Hermann von Manderscheid und seinen eigenen bis zuletzt schwankenden Bruder Reinhard für Gebhard’s Wahl, so daß dieser am 5. December 1577 mit zwei Stimmen (12 gegen 10) über Herzog Ernst den Sieg davon trug. – Als regierender Herr setzte Kurfürst Gebhard noch geraume Zeit die freundschaftlichen Beziehungen zu den Wetterauer Grafen fort; natürlicher Vermittler hierbei war der zugleich diesen und dem Hochstift Köln angehörige Graf Hermann Adolf von S. Es wurde eine Einigung der Wetterauer mit den fränkischen und schwäbischen Grafen erstrebt, um gemeinsam die Interessen des Grafenstandes wirksamer zu vertheidigen. Zusammen mit Kurfürst Gebhard vermittelte Hermann Adolf auch die Aussöhnung des Straßburger Bischofs mit der Stadt Straßburg. Danach aber entfremdete sich Kurfürst Gebhard die Wetterauer Grafen, indem er, bei Gelegenheit des Kölner Pacificationscongresses (im J. 1579) und in dem Bemühen, sich die päpstliche Confirmation zu verschaffen, eine streng katholische Richtung einschlug. – Anlaß zu neuer Annäherung an die Wetterauer Grafen erlangte Kurfürst Gebhard durch seine etwa im J. 1581 angesponnene Liebschaft mit der Gräfin Agnes von Mansfeld. Von deren Verwandten gedrängt, das gegebene Aergerniß durch die Ehe mit ihr zu beseitigen, ließ sich Gebhard zumeist wohl durch Graf Hermann Adolf v. S. überreden, mit der Frau zugleich das Erzstift, gegen die Satzung des Religionsfriedens (geistl. Vorbehalt), zu behalten. Nothwendige Folge war sein Uebertritt von der römischen Kirche zum Protestantismus. Zur Vorbereitung dieses Schrittes that Graf Hermann Adolf, was in seinen Kräften stand. Im Einvernehmen mit ihm und insgeheim auch mit Kurfürst Gebhard selbst ließ Graf Adolf von Neuenar im Juli 1582 zu Mechteren vor den Thoren von Köln protestantische Predigten halten, jedenfalls in der Absicht, in Stadt und Erzstift religiöse Unruhen hervorzurufen. Nachdem dieser Versuch durch den Rath der Stadt Köln energisch unterdrückt worden, begab sich Graf Hermann Adolf nach Augsburg auf den Reichstag, um hier die Frage der Freistellung wieder in Fluß zu bringen; auch da ohne Erfolg. – Inzwischen suchte Kurfürst Gebhard selbst im kölnischen Herzogthum Westfalen durch Anwerbung von Soldaten und durch Verständigung mit einzelnen protestantischen Reichsständen, besonders mit Erzbischof Heinrich von Bremen, der auch die Hochstifter Osnabrück und Paderborn besaß, einen Rückhalt für seinen geplanten Uebertritt zu gewinnen. Anfangs November kam er an den Rhein und besetzte die Stadt Bonn mit seinen Soldaten. Bei ihm befand sich auch Graf Hermann Adolf v. S. Vom Domcapitel zur Erklärung gedrängt, ließ Gebhard nach und nach die Maske fallen; zu Weihnachten 1582 publicirte er offen die Freistellung der Religion im Erzstift Köln. Bei all diesen Schritten war Hermann Adolf als Anstifter oder Rathgeber betheiligt. Im Domcapitel kam es zwischen ihm und seinem ehemaligen Bundesgenossen, dem Chorbischof, zu heftigem, fast in Thätlichkeiten übergehenden Zank. – Als Kurfürst Gebhard vom Papste excommunicirt und privirt worden war, wurde auch Graf Hermann Adolf v. S. mit seinem Gesinnungsgenossen, dem Freiherrn Johann v. Winnenberg, als offener Häretiker zunächst von der Theilnahme an der Neuwahl ausgeschlossen, sodann, nachdem diese am 23. Mai 1583 auf den vor sechs Jahren unterlegenen Rivalen Herzog Ernst von Baiern gefallen, wieder mit Winnenberg durch den päpstlichen Nuntius Franz Bonomi, Bischof von Vercelli, am 4./14. Juni förmlich excommunicirt. Bald danach erfolgte noch die Excommunication des Dompropstes, Graf Georg v. Wittgenstein. Während dieser mit Protesten antwortete, kümmerte sich Graf Hermann Adolf zunächst nicht weiter um die Excommunication. Er verweilte damals in Westfalen bei Kurfürst Gebhard, dem er als Rath und, zugleich mit Winnenberg, als Vertreter des Domcapitels diente [583] und bei der Organisation des bewaffneten Widerstandes, namentlich im Vest von Recklinghausen, behilflich war. Während des Feldzugs des Pfalzgrafen Johann Casimir ins Erzstift Köln finden wir den Grafen bald da, bald dort in Kriegsangelegenheiten thätig. Als Kurfürst Gebhard, nach dem Abzug des Pfalzgrafen und der Uebergabe von Bonn, im März 1584 von Westfalen aus den letzten Versuch machte, dem vordringenden Feind im offenen Feld zu begegnen, hinterließ er den Grafen Hermann Adolf als seinen Statthalter in Westfalen. Dort blieb er, bis sich den mit Uebermacht einrückenden bairisch-spanischen Soldaten gegenüber jeder weitere Widerstand als eitel erwies. – Dann begab er sich, am 11. August 1584, nach Straßburg, wohin sich von Köln aus der Streit um die Freistellung dadurch verpflanzt hatte, daß die katholische Capitelsmehrheit die in Köln über Georg Graf von Wittgenstein, Hermann Adolf Graf v. S. und Johann v. Winnenberg verhängte Excommunication auch für Straßburg als wirksam erklärte und demnach den im Frühjahr 1584 zur Residenz erschienenen Domherren Johann v. Winnenberg und Georg v. Wittgenstein Zutritt und Einkünfte verweigerte. Doch hatten bereits beide Herren mit Hilfe des Rathes der Stadt Straßburg sich gewaltsam in Besitz der ihnen zustehenden Einkünfte gesetzt. Als nun Graf Hermann Adolf in Straßburg erschien, gab er dem Streite sofort eine andere Wendung, indem er seine beiden Mitcapitularen bewog, mit ihm die Offensive zu ergreifen. Am 15. und 18. August 1584 bemächtigten sie sich des Straßburger Capitelhauses, des sogen. Bruderhofes, welcher fortan zwei Jahrzehnte hindurch im Besitz der protestantischen Domherren verblieb. In dem langwierigen Streit, der sich nun entspann und zunächst in wechselseitigen Streitschriften und der Besitzergreifung von Stiftshäusern und Einkünften äußerte, erscheint Graf Hermann Adolf mehrere Jahre lang als Führer der Bruderhöfischen, bis mit der Uebersiedelung des entsetzten Kurfürsten Gebhard Truchseß aus den Niederlanden nach Straßburg, im J. 1589, diesem, als Straßburger Domdechant, die Führung zufiel. Gebhard’s Beispiel folgend, verheirathete sich nunmehr, am 19. März 1589, auch Graf Hermann Adolf v. S., ohne auf seinen Straßburger Capitelplatz zu verzichten. Seine Gemahlin, Anna Sophia, Tochter des Grafen Johann v. Mansfeld, geboren am 13. December 1562, † am 7. April 1601 auf der Burg Hohensolms, gebar ihm sechs Kinder, von welchen der älteste Sohn Johann Ernst im J. 1617 in Savoyen starb, der mittlere Philipp Reinhard die gräf1iche, später fürstliche Linie Solms-Lich-Hohensolms fortpflanzte. – Im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts verschwindet Graf Hermann Adolf’s Name mehr und mehr aus den Acten der Bruderhöfischen. Die protestantischen Fürstenhäuser, welche durch die protestantischen Grafen im Straßburger Domcapitel, zu deren Unterstützung, in den Capitelstreit hineingezogen worden waren, ernteten die Früchte des vorläufigen halben Sieges der Freistellungspartei und drängten die Grafengeschlechter in den Hintergrund; doch blieb Graf Hermann Adolf noch bis zum J. 1600 oder 1601 Domherr. Damals erst verzichtete er, entweder erneuten ernstlichen Mandaten des Kaisers oder auch dem bevorstehenden Vergleich der beiden Prätendenten des bischöflichen Stuhles, Markgraf Johann Georg von Brandenburg und Cardinal Karl v. Lothringen, weichend, auf seinen Capitelplatz. Ueber das letzte Jahrzehnt seines Lebens liegen zur Zeit keine genaueren Nachrichten vor. Gestorben ist er am 19. Juli 1613.

Rudolf Graf zu Solms-Laubach, Gesch. des Grafen- und Fürstenhauses Solms. Frankfurt a. M. 1865. (Sorgfältige Stammregister schon bei Albrecht Otto Billgen, Genealogie des gräfl. Hauses Solms. Frankfurt a. M. 1622.) – Meine Geschichte des Kölnischen Krieges. 1. Bd. Vorgeschichte 1565–1581. Gotha 1862, sowie archivalische Materialien zu dem zur Zeit [584] noch unvollendeten zweiten Band. – In den Abhandlungen der Münchener Akademie III. Classe Bd. XVIII, 3 meine Abhandlung über den Anfang des Straßburger Capitelstreites, 1889. in deren Anhang einige interessante Briefe des Grafen Hermann Adolf von Solms abgedruckt sind.