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ADB:Stein, Lorenz von

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Artikel „Stein, Lorenz v.“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 661–666, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stein,_Lorenz_von&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 17:47 Uhr UTC)
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Stein: Lorenz v. St., Nationalökonom, geboren am 15. Novbr. 1815 zu Eckernförde im Herzogthume Schleswig, verbrachte seine erste Jugend an einer Militärerziehungsanstalt und an dem Gymnasium in Flensburg, bezog im J. 1835 die Hochschule in Kiel, 1837 jene in Jena, an welcher er vorwiegend philosophischen und juristischen Studien oblag. Nach absolvirtem Rechtsstudium ging er 1839 nach Kopenhagen, wo er in der schleswig-holsteinischen Kanzlei eine Anstellung erhielt. Doch wendete er sich alsbald zu seiner weiteren wissenschaftlichen Ausbildung wieder der Universität zu, promovirte in Berlin zum Doctor der Rechte und schlug darauf für längere Zeit seinen Wohnsitz in Paris auf, wo er ebenso intensiv gelehrte, besonders rechtsgeschichtliche Studien betrieb, wie er daselbst an der Brutstätte des Socialismus den Anschauungen und leitenden Ideen desselben bis auf seine letzten Wurzeln im lebendigen Contacte mit dem Volksleben selbst nachging. Im J. 1846 erfolgte seine Ernennung zum außerordentlichen Professor an der Universität Kiel; aber bald führte die Erhebung der Herzogthümer gegen Dänemark den Gelehrten wieder auf das Forum. Wie er sich an der Schrift der Kieler Professoren über das Successionsrecht in den Herzogthümern betheiligt hatte, nahm er auch in der Folge den thätigsten Antheil an der politischen Bewegung seiner Heimath, vertrat als Delegirter der provisorischen Regierung die Sache der Herzogthümer in Paris, wo er während des Juniaufstandes 1848 sich aufhielt, und wurde nach seiner Rückkehr in den Landtag gewählt. Als aber im J. 1850 die dänische Herrschaft in den Herzogthümern wieder hergestellt wurde, büßte St. mit noch acht anderen Professoren der Kieler Universität das offene und entschiedene Eintreten für die Selbständigkeit der Herzogthümer mit dem Verluste der Lehrkanzel. Dennoch blieb er in Kiel, fortan ausschließlich mit staatswissenschaftlichen Arbeiten beschäftigt, in der Hoffnung, an einer anderen Universität eine Stellung zu erhalten, wozu sich auch mehrmals gegründete Aussichten eröffneten. Als sie sich aber trotzdem nie verwirklichten, sah St. sich genöthigt, in Oesterreich sein [662] Glück zu versuchen, wohin ihn persönliche Beziehungen und warme Empfehlungen führten. Und in der That gelang es ihm bald, sich eine Position zu verschaffen, indem er in dem Finanzminister Bruck eine congeniale Natur fand, die, Stein’s Werth und Bedeutung ermessend, auf seine Berufung an die Universität Wien einen maßgebenden Einfluß ausübte. Von 1855 angefangen wirkte St. an der ersten Hochschule des Reiches als Lehrer der Staatswissenschaften bis zu seiner Versetzung in den bleibenden Ruhestand (1888) ununterbrochen, unermüdlich und in glänzendster Weise. In das praktische politische Leben hat er sich, von den ersten Jahren seines Wiener Aufenthaltes abgesehen, fast nie mehr eingelassen; dem praktischen Geschäftsleben stand er eine Zeit lang, insbesondere im Eisenbahn- und Actiengesellschaftswesen, nahe, und sehr wechselvolle Schicksale sind ihm auf diesem Boden erwachsen; aber unwandelbar war sein Eifer, wie sein Erfolg im weiten Bereiche der Wissenschaft, die ihm nicht nur ihre höchsten äußerlichen Ehren zollte, sondern auch den Preis der Meisterschaft in der fruchtbaren Reception seiner fundamentalen Lehren nicht vorenthalten hat. Trotz längerer Kränklichkeit von seltener geistiger Frische, lernbegierig bis zum letzten Augenblicke wie ein Jüngling, schaffend und wirkend, wie in vollster Manneskraft starb der bald 75jährige Greis noch viel zu früh den Seinen, der Wissenschaft und dem Vaterlande, am 23. September 1890 auf seinem Landsitze in Weidlingau bei Wien.

Stein’s litterarische Leistungen lassen sich nur in ihrer Gesammtheit und in ihrem vollen Zusammenhange richtig beurtheilen. Wie man den vollen Genuß des persönlichen Verkehrs mit St. nur dann empfand, wenn man bei ihm zu Hause war, so muß auch in seinen Schriften zu Hause sein, wer sie richtig verstehen und genießen will. St. schuf immer aus dem Vollen, ob er nun geistreich plaudernd mit seinen Freunden einzelne Fragen erörterte oder ein ganzes Gebiet der Wissenschaft monographisch behandelte; den großen leitenden Ideen, welche sein ganzes Denken und Forschen beherrschten, mußte sich jedes einzelne Urtheil, jede einzelne Thatsache, die sich ihm aufdrängte, fügen. Er war ein speculativer und constructiver Denker mit einer scharf ausgeprägten Neigung zur Systematik; aber alle diese hervorstechenden Züge seiner Schriften waren doch nur die formalen Elemente seiner geistigen Arbeit; sie machten nicht sein Wesen aus. Mit einer reichen, ja üppigen Phantasie ausgestattet, war ihm die Speculation nur die Brücke, welche über die Lücken unseres Wissen hinüberführen sollte, um das zu verbinden, was die Forschung an festem Land errungen hatte; seine Constructionen, mochten sie nun zur Herstellung historischer Kategorien oder juristischer Begriffe führen, waren ihm das Mittel zur Darstellung abgerundeter Denkformen, wo die Mannigfaltigkeit der realen Lebenserscheinungen die Erfassung ihrer begrifflichen Einheit erschwerte; das System war ihm wie ein Netz, das er über die bewegten Elemente des Wissens legte, um sie für die Beobachtung zu fixiren und wirkliche oder vermuthete Zusammenhänge leichter überblicken und erklären zu können.

Alle diese drei wichtigsten Hilfsmittel seiner geistigen Arbeit, in denen man oft ganz irrthümlicher Weise das Wesentlichste seiner wissenschaftlichen Leistung gesehen hat, waren nur Denk- und Lehrbehelfe für ihn. Und darum waren sie auch für ihn nichts Festes, Unwandelbares, außer nach ihrer formalen Seite hin. Daß er die durch speculative Abstraction gewonnenen Lehrsätze oft geändert, begriffliche Constructionen aufgegeben und andere an ihre Stelle gesetzt hat, daß er in der Systematik der von ihm gepflegten Disciplinen nie zur Ruhe gekommen, sondern fortwährend an derselben umgebaut hat, das ist ihm oft zum Vorwurfe gemacht worden; es zeigt aber vielmehr, daß ihm diese Ergebnisse [663] seiner Geistesarbeit selbst immer nur provisorische, daß sie für ihn nicht von wesentlicher Bedeutung waren.

Im rechten Gegensatze nun zu diesen formalen Elementen seiner Geistesarbeit zeugen die großen leitenden Gedanken Stein’s von einer lebensvollen Gesammtauffassung des realen Gesellschafts- und Staatslebens, wie sie nur aus der eindringlichsten und schärfsten Beobachtung des Lebens heraus gewonnen werden konnten und von einer Einheitlichkeit und Sicherheit ihrer Geltendmachung in allen seinen Schriften, welche Stein’s schon in früheren Jahren großartigen Blick für die Grundprobleme unseres Gesellschaftslebens in das hellste Licht stellen und seine Meisterschaft in der consequenten Durchführung dieser Grund- und Leitmotive seiner ganzen staatswissenschaftlichen Auffassung als unerreicht ersehen lassen.

Der wissenschaftliche Grundgedanke der Stein’schen Gesellschafts- und Staatslehre läßt sich vielleicht mit wenigstens annähernder Genauigkeit in folgender Weise formuliren: Die europäische Civilisation ist das Ergebniß der aus der Vergangenheit angesammelten Bildungs- und Reichthumselemente. Es ist das Gesetz des Güterlebens (Volkswirthschaftslehre), daß immer über den augenblicklichen Bedarf producirt wird (freier Werth), so daß der steigende Reichthum immer neue und gesteigerte Bedürfnisse erzeugt und befriedigt. Das Gesetz des persönlichen Lebens (Gesellschaftslehre) bewirkt eine immer größere Betheiligung der Bevölkerung an den geistigen Gütern und damit eine fortwährende Erhebung der unteren Volksschichten zu höherer persönlicher Leistung, aber auch zu einem höheren Maaße von Gütern und Bedürfnissen (aufsteigende Classenbewegung). Das Gesetz des Staatslebens (Verfassungs- und Verwaltungslehre) ist die rechtliche Ausgestaltung der unter dem Einflusse des Güterlebens und der socialen Bewegung erzeugten Thatsachen und die Herstellung der organischen Verbindung zwischen den Vorgängen des Güterlebens mit den Vorgängen der socialen Bewegung (sociales Königthum). Die vorhandenen Bildungs- und Reichthumselemente entspringen in Europa allenthalben den gleichen Wurzeln (europäische Rechts- und Wirthschaftsgeschichte) und der Staat hat in Europa allenthalben die gleiche Aufgabe; eine Ideen- und Interessengemeinschaft beherrscht in letzter Linie alle europäischen Culturstaaten (europäische Verwaltungslehre).

Dieser ganze Gedankengang ist innerhalb der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts der Wissenschaft, ja wohl der gebildeten Welt überhaupt, schon so geläufig geworden, daß wir fast sagen dürfen, er sei zum Gemeingute des Volkes geworden. Mag auch die Formulirung im Einzelnen noch vielfach abweichen, die schlagwortartige Zuspitzung da und dort als zu scharf oder einseitig bezeichnet werden: eine wesentliche Abweichung von den großen Linien dieser Gesammtauffassung findet sich doch nur mehr in den Dictaten überlebter Schulen oder in den Programmen reactionärer und revolutionärer Parteien. Alle diese Gedanken aber finden entweder ihren Ursprung oder doch ihre erste bestimmte und zielbewußte Formulirung in den Werken von St.; theils unvermerkt, theils in scharfem Kampfe haben sie ihren Einzug in die wissenschaftliche Litteratur, in die Parlamente und Aemter, in die Tagespresse und das politische Denken der Masse gefunden. Stein’s wissenschaftliche That war es zum guten Theile, daß in die Staats- und Gesellschaftswissenschaft ein einheitlicher großer Gedankengang gebracht wurde und daß der Zusammenhang des Volks- und Staatslebens wieder klar vor Augen trat. Und diese wissenschaftliche That wirkte im Leben weiter; sie ward das Postulat der modernen Wirthschaftspolitik, wie der positiven socialen Reform, wie sie zum Programme der modernen Verfassungsparteien wurde, welche in der Ausbildung des verfassungsmäßigen Verwaltungsrechtes die Schutzwehr gegen einen Rückfall in den Eudämonismus des absoluten Polizeistaates [664] aufrichtete. Ja selbst die neueste Richtung, welche europäische Staatsweisheit in dem Gedanken eines alleuropäischen Bundes zur Abwehr panamerikanischer und großrussischer Tendenzen einzuschlagen sich anschickt, hat in Stein’s längst ausgesprochenem Satze von der Einheit der europäischen Civilisation ihre vorahnende Formel gefunden.

Liegt nun auch der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Leistungen von St. durchaus auf seinen systematischen großen Werken über Gesellschaftslehre, Volkswirthschaftslehre, Finanzwissenschafts- und Verwaltungslehre, welche mit ihren vielen Auflagen und Uebersetzungen in fremde Sprachen für sich allein eine kleine Bibliothek darstellen, so ist seine litterarische Fruchtbarkeit doch erst aus der Fülle kleinerer Abhandlungen und Essays vollkommen zu beurtheilen. Ja, aus diesen kleinen, oft vom Augenblicke gereiften Früchten seines rastlosen Geistes ist die Eigenart seines Denkens eigentlich am besten zu erkennen; auch wo sie nicht unterzeichnet waren, konnte doch nie ein Zweifel über die Autorschaft bestehen; so charakteristisch, so ganz individuell war Stein’s Schreibweise. Jede Tagesfrage, die er auch gerne in der Tagespresse zu erörtern liebte, knüpfte er an die großen weltbewegenden Probleme an; jeder wies er ihren Rang und ihre Stellung in der ganzen Welt der Fragen an. Für jede dieser Fragen entwickelte er zunächst die Voraussetzungen, unter denen sie entstand; damit nahm er den Leser gefangen; und nun führte er ihn mit unerbittlicher Logik und einer glänzenden Dialektik, wohin er wollte, bis in einer knappen Formel eine Lösung des Problems vorlag, der man um so weniger widersprechen konnte, als die Einführung der Voraussetzungen, unter denen solche Lösung möglich war, auf das sorgfältigste und mit Anwendung stereotyper Höflichkeitsformeln darauf berechnet war, im Anfange der Argumentation jeden Widerspruch unmöglich oder doch – vergessen zu machen.

Es war durchaus nicht immer strenger wissenschaftlicher Ernst, der ihm diese Tagesartikel eingab; hier spielte er oft mit überlegener Meisterschaft mit einem Gedanken; ja es klingt oft wie von souveräner Verachtung der Urtheilskraft seiner Leser aus diesen Causerieen heraus; auch der Gedanke läßt sich nicht immer abweisen, daß er von der Bedeutung der Tagespresse keine allzugroße Meinung hatte, – trotz – oder vielleicht wegen – seiner eminenten Begabung für die Journalistik.

Zahllos sind die Artikel, welche er im Laufe der Zeit in der Augsburger (später Münchener) Allgemeinen Zeitung, in seinen eigenen Zeitschriften für Eisenbahnwesen und sonst veröffentlicht hat; kein Problem der äußeren oder der inneren Politik wird schließlich dabei unberührt geblieben sein; für die Gesammtauffassung Stein’s bilden sie trotz der Flüchtigkeit ihrer Conception, trotz der auch für ihn selbst keineswegs immer endgültigen Formulirung seiner Gedanken doch eine unentbehrliche Ergänzung seiner Schriften.

Wie aber St. als Schriftsteller in seltenem Maaße fruchtbar und wirkungsvoll war, so war er das mindestens eben so sehr als akademischer Lehrer. Ueber 30 Jahre lang hat er an der Wiener Hochschule die Staatswissenschaften im weitesten Umfange vorgetragen, ein Meister des Wortes und des Gedankens. Ein ganzes Geschlecht von Männern hat er in die Staatswissenschaft eingeführt, nach vielen Tausenden konnte er seine begeisterten Zuhörer zählen, – nur eines war ihm versagt, Schule zu machen. Wohl hat er, insbesondere in jüngeren Jahren, seine Zuhörer angeregt zu sorgsamer Beobachtung volkswirthschaftlicher und staatswirthschaftlicher Zustände und Vorgänge, die sie ihm, aus den Ferien zurückgekehrt, mittheilen sollten. Auch hat er im Vereine mit Stubenrauch ein eigenes Institut für systematische Sammlung und Verwerthung des gesetzgeberischen Materials der verschiedenen Staaten einzurichten begonnen, das seiner [665] ganzen Anlage nach geeignet gewesen wäre, der Boden für ein umfassendes staatswissenschaftliches Seminar zu werden. Aber doch war ihm diese Art der Thätigkeit nie congenial; er wollte die Sache haben, ohne sie zu machen; und so lehrte er auch, was er wußte und dachte, ohne seine Schüler zu unterrichten, wie er zu seinem Wissen gekommen. Und das lag durchaus in seinem Wesen; denn für St. war alles Erkennen ein unmittelbares; sein reiches positives Wissen war nur der Nährstoff seiner Phantasie; die Individualität seines Denkens und Arbeitens war zu ausgeprägt, als daß er sie auf Andere hätte durch methodische Anweisung übertragen können. Nur in einem Falle, am Abende seines Lebens, hat er, allerdings in ganz eigenartiger Weise und unter ganz besonderen Verhältnissen, wirklich Schule gemacht; er war der eigentliche Lehrmeister der japanischen Jugend, welcher er die europäische Civilisation, ihre Formen und ihre Veranstaltungen interpretirte; von St. lernten diese Culturträger des fernen Ostens, was Europa sich an einheitlicher Bildung und an allgemeinen Ideen der Volks- und Staatswohlfahrt errungen habe und in welcher Weise eine Uebertragung dieser einheitlichen europäischen Civilisation auf den Boden einer asiatischen Despotie möglich sei. Diese exotische, aber gewiß dankbare Aufgabe reizte ihn so sehr, daß er ihr einen guten Theil seiner Zeit widmete. Es wird sich erst in der nächstfolgenden Entwicklung der öffentlichen Einrichtungen Japans zeigen, wie tiefgehend sein Einfluß in dieser Hinsicht gewesen ist.

Diese überaus vielseitige und erstaunlich fruchtbare Wirksamkeit Stein’s war nur möglich bei der hingebendsten Begeisterung für seine Lebensaufgabe, die er sich während seines ganzen Lebens bis in die letzten Tage in jugendlicher Frische gewahrt hat; ihm war jede Arbeit Erholung und jede Erholung ward ihm zur Arbeit; wie er nie müde war zu lernen, so ging Niemand von ihm, ohne etwas gelernt zu haben. Und so wird auch, da er nicht mehr ist, die Welt noch lange von ihm lernen können; denn das Beste, was er in seinem Leben gab, die unendliche Fülle von Anregungen zu weiterer Arbeit, hat sich noch lange nicht ausgelebt; unsere Zeit, deren Pulsschlag er so feinfühlig erkannte, hat die Fragen der Gesellschaft noch lange nicht überwunden, für deren Lösung er sein Bestes eingesetzt hat.

Von den zahlreichen selbständig und in Zeitschriften veröffentlichten Schriften Stein’s seien im Folgenden nur die bedeutendsten erwähnt: „Die Geschichte des dänischen Civilproceßes und das heutige Verfahren. Als Beitrag zu einer vergleichenden Rechtswissenschaft“ (1841); „Der Socialismus und Communismus des heutigen Frankreichs. Ein Beitrag zur Zeitgeschichte“ (1842; 2. Aufl. 2 Bde. 1847); „Die Municipalverfassung Frankreichs“ (1843); „Geschichte des französischen Strafrechts und Processes“ (in L. A. Warnkönig’s französischer Staats- und Rechtsgeschichte, 1846); „Die socialistischen und communistischen Bewegungen seit der dritten französischen Revolution. Anhang zum Socialismus und Communismus“ (1848); „Einleitung in das ständische Recht der Herzogthümer Schleswig und Holstein“ (1847); „Denkschrift über die Zollverhältnisse der Herzogthümer Schleswig und Holstein, mit besonderer Berücksichtigung eines Anschlusses derselben an den Zollverein“ (Zeitschr. für deutsche Statistik. 1848. 2.–4. Heft); „La question du Schleswig-Holstein“ (1848); „Geschichte der socialen Bewegung in Frankreich von 1789 bis auf unsere Tage“ (3 Bde. 1850. Hiervon Bd. I: Der Begriff der Gesellschaft und die sociale Geschichte der französischen Revolution bis zum J. 1830; Bd. II: Die industrielle Gesellschaft, der Socialismus und Communismus Frankreichs von 1830–1848; Bd. III: Das Königthum, die Republik und die Souveränetät der französischen Gesellschaft seit der Februar-Revolution 1848. Als 2. (Titel-)Auflage. 1855); „Die Lebensaufgabe der Hausfrau“ (1. Aufl. 1851 [anonym]. 2. Aufl. 1853. [666] 3. Aufl. 1890); „Rechtliches Gutachten über die fortdauernde Gültigkeit der Schleswig-Holstein’schen Staatspapiere und des Patents vom 7. Juni, die Aufhebung dieser Gültigkeit betr. nebst Einleitung und species facti v. L. H. Simon“ (1852); „System der Staatswissenschaft“ (2 Bde. 1852, 1856. I: System der Statistik, Populationistik und der Volkswirthschaftslehre. II: Die Gesellschaftslehre); „Die Grundlagen und Aufgaben des künftigen Friedens“ (mit 4 officiellen Beilagen, 1856); „Die neue Gestaltung des Geld- und Creditwesens in Oesterreich“ (1856); „Oesterreich und der Friede“ (1856); „Lehrbuch der Volkswirthschaft. Zum Gebrauche für Vorlesungen und zum Selbststudium“ (1858, 1878, 1887); „Lehrbuch der Finanzwissenschaft. Als Grundlage zu Vorlesungen und zum Selbststudium“ (1860, 1871, 1875, 1878, 1885–86); „Studien über stehende Heere“ (1860); „Die Verwaltungslehre“ (I.–VII. Thl. 1865–68); „Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts. Als Grundlage für Vorlesungen“ (1870, 1876, 1887); „Die Lehre vom Heerwesen. Als Theil der Staatswissenschaft“ (1872); „Zur Eisenbahnrechtsbildung. Gesammelte Aufsätze aus dem Centralblatt für Eisenbahnen und Dampfschifffahrt der österr.-ungar. Monarchie“ (1872); „Alpenrosen. Gedichte“ (1873); „Die Frau auf dem Gebiete der Nationalökonomie“ (1875, 6. Aufl. 1886); „Gegenwart und Zukunft der Rechts- und Staatswissenschaft Deutschlands“ (1876); „Lehrfreiheit, Wissenschaft und Collegiengeld“ (1875); „Der Wucher und sein Recht“ (1880); „Die staatswissenschaftliche und die landwirthschaftliche Bildung“ (1880, Nord u. Süd); „Die Frau auf dem socialen Gebiete“ (1880); „Die Landwirthschaft in der Verwaltung und das Princip der Rechtsbildung des Grundbesitzes. Drei Vorträge“ (1883); „Die drei Fragen des Grundbesitzes: Die irische, die continentale und die transatlantische Frage“ (1881); „Bauerngut und Hufenrecht. Ein Gutachten“ (1882).

Ausführliche Biographien in der Statistischen Monatsschrift XVI. Jahrg. (von Inama), von Miaskowski, in den Jahrbüchern f. Nat.-Oekonomie von Conrad, 3. Folge, 1. Bd. 1891 (von C. Menger), alle drei mit ausführlichen Litteraturangaben. – Vgl. auch Mohl, Gesch. u. Litt. d. Staatswissensch. III. – Roscher, Gesch. d. Nationalökonomie. – Schmoller, Zur Litteraturgesch. der Staats- u. Socialwissenschaften. 1888.