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ADB:Stichling, Gottfried Theodor

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Artikel „Stichling, Gottfried Theodor“ von Ernst Wülcker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 166–169, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stichling,_Gottfried_Theodor&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 15:38 Uhr UTC)
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Stichling: Gottfried Theodor St., weimarischer Staatsminister, geboren zu Weimar am 14. Juni 1814, † ebenda am 22. Juni 1891, stammte aus einem Erfurter Geschlechte, das am Ende des 17. Jahrhunderts nach Weimar zugewandert war. Der Vater war weimarischer Beamter und am Ende seines Lebens Director und Präsident des Kammercollegiums, die Mutter, Theodore Luise, die einzige Tochter J. G. v. Herder’s. Theils in Weimar, theils in dem benachbarten Berka verlebte der Sohn seine Kinderjahre, besuchte dann die obern Classen des Weimarischen Gymnasiums und studirte zu Jena, Heidelberg und Göttingen Jurisprudenz und Staatswissenschaft. Nach glücklich bestandenem Staatsexamen (1836) wurde St. zuerst dem Justizamte zu Weimar als Accessist zugetheilt, und diese Thätigkeit, die ihn so vielfach mit dem praktischen Leben in Berührung brachte, sagte ihm so sehr zu, daß er in dieser Laufbahn zu bleiben beschloß, und zur Vervollständigung seiner Kenntnisse noch Nationalökonomie zu studiren gedachte. Er ging nach Tharandt, aber nur kurze Zeit währte sein dortiger Aufenthalt, denn schon im Frühling 1838 berief ihn der Großherzog als geheimen Referenten in sein Ministerium.

Damals gab es zu Weimar drei Staatsminister, von denen aber nur zwei bestimmte Ressorts hatten, der dritte vertrat bei Behinderung eines Ministers denselben und ward auch sonst mit wichtigeren Arbeiten betraut. Die geheimen Referenten waren Ministerialräthe, die den Ministern beigeordnet standen, um die vorzunehmenden Arbeiten vorzubereiten zu mündlichen oder schriftlichen Vorträgen, um Meinungen und Gutachten abzugeben, bei Sitzungen die Aufnahme des Protokolls zu bewerkstelligen und nothwendige Ausfertigungen zu besorgen. St. wurde dem Freiherrn v. Gersdorf zugetheilt und war daher im Finanzdepartement beschäftigt: Kammerhaushalt, Staatshaushalt (Budget), directe Steuern, Hofwirthschaft unterlagen seiner Beurtheilung und Begutachtung. Diese Zustände blieben bis zum Jahre 1843, wo der bejahrte Minister von Fritsch von seinem Posten zurücktrat und B. v. Watzdorf in das Ministerium eintrat. [167] Für St. hatte dieser Wechsel die Folge, daß man ihm noch zu den bisherigen Arbeiten das Concipiren der Anträge, die aus den verschiedenen Departements an den Landtag gerichtet wurden, übertrug, eine Arbeit, die alsbald eine recht umfangreiche werden sollte. Denn nicht nur, daß immerhin genug Anliegen anzufertigen waren, so griff gar bald der neue Minister den Landtag überhaupt an. Der weimarische Landtag bestand seit dem Jahre 1816, dem Jahre seiner Entstehung, aus den Vertretern dreier Stände, der Rittergutsbesitzer, der Bürger und der Bauern. Jeder Stand faßte seine Beschlüsse zunächst für sich. Ein gemeinsamer Landtagsbeschluß kam durch ein Compromiß der Stände zusammen zu Stande. Man suchte sich auf vertraulichem Wege zu verständigen und hielt möglichst die Vertreter der Regierung fern, welche nur das Recht besaß, ihre Vertreter zu den officiellen Sitzungen zu senden. So war den Ministern nicht nur die Möglichkeit benommen, ihren eignen Standpunkt geltend zu machen, sondern die Landtagsprotokolle trugen auch die oft sehr einseitigen Ansichten in die Oeffentlichkeit hinaus. Watzdorf verlangte nun, es solle kein Protokoll des Landtags veröffentlicht werden, wenn nicht bei der Sitzung ein Vertreter der Regierung zugegen gewesen sei, nach langen Streitigkeiten siegte der Minister und sein Anhang. Eine zweite wichtige Neuerung, die auch von Watzdorf ausging und bei der St. wiederum lebhaft betheiligt war, bestand in der Ablösung der grundherrlichen Rechte und der Errichtung einer Rentenbank. Eine gemischte Commission wurde berufen, der Vicekanzler von Mandelsloh beauftragt, einen Entwurf zu ersterem Gesetze zu machen, St. aber, ein Gutachten über die Herstellung der Rentenbank zu geben. Bis ins Jahr 1847 verzögerten sich die Vorarbeiten. Als aber der Gesetzentwurf dem Landtage vorgelegt wurde, waren schon die Stürme des Jahres 1848 angebrochen und die bisherige Anschauungsweise schien zu beschränkt. Wir wissen, daß die allgemeine Erregung des Jahres auch an Weimar nicht spurlos vorübergegangen ist; am 11. März entschloß sich der Großherzog, vom Volke gedrängt, den Ministern Schweitzer und v. Gersdorf den Abschied zu ertheilen, an ihre Stelle trat v. Wydenbrugk. Nun waren zwei Minister da, ein dritter fand sich bald in Gustav Thon. St. wurde Director und vortragender Rath des sogenannten Präsidialdepartements des Ministeriums. So waren es denn die Angelegenheiten des großherzoglichen Hauses, der Landesverfassung, die Führung der Staatscorrespondenz, besonders in deutschen Verfassungssachen, Militärcommando-Angelegenheiten, Leitung der Verhandlungen mit dem Landtage, die Angelegenheiten der Presse, die Angelegenheiten der Universität Jena, die Staatsarchive u. s. w., die zunächst in seiner Hand lagen. Seine ganze Richtung aber ging aufs strengste in den Bahnen der Watzdorfischen Politik. Neben seinen gewöhnlichen Amtsgeschäften wurde er mitunter in wichtigen Angelegenheiten verschickt. Solche Reisen unterbrachen dann angenehm das Einerlei der weimarischen Amtsgeschäfte. So war St. 1857 in Wien, um den Schlußsitzungen der dort tagenden Münzconferenz beizuwohnen, so führte er schon 1851 zu Fulda wichtige Verhandlungen mit Kurhessen und dem Stifte wegen der durch Weimar von Fulda übernommenen Landestheile, deren inländische Fonds die Kasseler Regierung an sich genommen hatte. Durch Stichling’s gewandtes Bemühen trat bald eine Ausgleichung ein. So manche Geschäfte lasteten damals auf Stichling’s Schultern und doch sind gerade in jener Zeit einige historische Schriftchen zu verzeichnen, die aus seiner Feder hervorgingen: das eine ist ein Nachruf an seinen früheren Chef, den Freiherrn v. Gersdorf (1853), das andre eine aus einem Vortrag zu einem Büchlein erweiterte Arbeit: „Dorothea Maria, die Stammmutter der Ernestiner“ (1860 dem Drucke übergeben).

In diese Zeit (1853) fällt die Uebertragung des Vorsteheramtes des Verwaltungsausschusses der Weimarischen Bank, eine Auszeichnung, die die meisten [168] damals für ein großes Glück für St. hielten. Auch er selbst griff freudig zu. Bald aber zeigte sich, daß die Sache auch eine sehr unerfreuliche Seite hatte, die ihm, seinem eignen Geständnisse nach, viel Kummer und Sorgen machte. Und doch kamen erst nach einigen Jahren die bangsten Tage, die amerikanische Handelskrise von 1857, der italienische Krieg (1859), Zeiten, die das junge Institut nicht recht aufkommen ließen. Einige Zeit leitete St. die ihm immer weniger zusagenden Angelegenheiten, dann entschloß er sich, als er auch die Unvereinbarkeit der Bankarbeiten und seiner Thätigkeit als Staatsdiener immer mehr einsah, aus dem Verwaltungsrathe auszutreten.

Seine Staatsstellung blieb nun dieselbe bis zum Jahre 1867. Im Laufe dieses Jahres aber entstanden Streitigkeiten zwischen dem Staatsminister v. Watzdorf und von Wintzingerode, dem Chef des Justiz- und Cultusdepartements. Da der Großherzog auf das entschiedenste sich auf Watzdorf’s Seite stellte, so nahm Wintzingerode seinen Abschied, und während Watzdorf an die Spitze des Justizministeriums trat, da verschiedene Dinge dieser Ministerialabtheilung zu Ende geführt werden sollten, so erhielt St. im Herbst 1867 die Stellung des Chefs des Cultusministeriums. In dieser Stellung zum Cultusdepartement verblieb er nun bis an das Ende seines Lebens, ihm hat er seine Hauptkräfte gewidmet. Mancherlei wichtige Fragen, besonders Schule und Kirche betreffend, hat er zur Entscheidung gebracht. So lag ihm, dem Enkel Herder’s, die Verfassung der Kirche, vor allem die Synodalverfassung, am Herzen und sogleich in den ersten Jahren seiner neuen Thätigkeit beschäftigten ihn die vorbereitenden Studien zur Einführung derselben an Stelle der alten Presbyterieneinrichtung. 1869 arbeitete er schon einen ersten Entwurf aus und glaubte, daß der Laie, da er selbst zum Mitarbeiter und Mitberather der Kirchenfragen berufen würde, mehr Interesse an denselben gewönne und wohl auch andererseits den Pfarrer und dessen Angehörige, wenn sie in Noth geriethen, zu unterstützen geneigt sei. Auch hatte der Landtag geradezu die Einführung der Synodalverfassung schon einige Mal gewünscht. Als aber die Vorschläge, nachdem sie der Großherzog und das Ministerium gutgeheißen (im Juni 1870), einiger Paragraphen wegen an den Landtag gegeben wurden, vereinigten sich daselbst alle Gattungen von Gegnern der Synodalverfassung, sie zu unterdrücken. Man entschloß sich nun, lieber die entgültige Entscheidung hinauszuschieben, bis zum Herbst würde es sich mancher noch anders überlegt haben, der Herbst sollte die Entscheidung bringen. Aber jeder weiß, wie im Juli 1870 alle friedliche Arbeit durch den Franzosenkrieg jäh unterbrochen wurde. Und in Weimar trat noch ein anderes Ereigniß dazu, welches die dortigen Zustände noch mehr verwirrte: Im September 1870 starb plötzlich Staatsminister v. Watzdorf. Es war gerade in jener Zeit, als Großherzog und Erbgroßherzog sich im Felde bei der Heeresleitung befanden und alle Regierungssorgen auf dem Haupte der Großherzogin ruhten. St. und Thon, als die übriggebliebenen Departementschefs, standen natürlich der Großherzogin aufs eifrigste bei, aber außer den laufenden Geschäften dachte natürlich niemand an die weimarischen Staatsfragen.

Die Geschäfte, die der verstorbene Watzdorf besorgt hatte, theilten zunächst die zwei Departementsvorstände miteinander. St. übernahm das Departement des großherzoglichen Hauses und des Aeußern. Zu diesen Geschäften trat nun auch die Vertretung Weimars bei den fremden Regierungen im Bundesrathe, und dies rief St. bald genug nach Berlin. Am 20. November 1870 wurde er durch den Staatsminister Delbrück im Bundesrathe als Nachfolger Watzdorf’s eingeführt. Im Bundesrathe selbst handelte es sich damals um Aufnahme von Baden, Hessen-Darmstadt, Baiern und Württemberg in den Bund, und um die Kaiserfrage. Ein dreiwöchentlicher Aufenthalt in Berlin genügte, um diese wichtigen Fragen zu ordnen. Auch 1871 im März hatte St. in Berlin das Großherzogthum im [169] Bundesrathe zu vertreten. Er blieb Hauptvertreter Weimars und erst 1880, wo sein bisheriger Vertreter zugleich zum Sachwalter für S.-Altenburg, S.-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß j. L. in Berlin erwählt wurde, und man sich entschloß einen solchen auf gemeinsame Kosten für die thüringischen Staaten in Berlin zu erhalten, trat St. demselben die Vertretung Weimars ab. Als nun St. wieder 1871 nach Weimar und der Großherzog wieder aus dem Hauptquartier zurückgekehrt war, wurde vor allem die Lücke im Ministerium, die durch Watzdorf’s Tod entstanden war, besetzt, indem Thon zum Vorsitzenden Staatsminister mit den Präsidialrechten erwählt wurde, im übrigen Chef des Finanzministeriums verblieb, Aeußeres und Inneres v. Groß erhielt und St. wie zuvor zwar das Cultusdepartement weiterführte, aber noch das Justizdepartement, die Geschäfte, betreffend die Universität Jena und das großherzogliche Haus übernahm.

Die erste Arbeit die der thätige Mann unternahm, war die Fortführung der Kirchenverfassung, und es gelang ihm in den nächsten Jahren trotz mancherlei Schwierigkeiten und Gegenstreit einer kleinen aber thätigen Opposition, das Werk der Laienvertretung in der Kirchenverwaltung durchzuführen. Die Gegnerschaft gab sich zufrieden, da man sie versicherte, daß die Neueinrichtungen in keiner Weise den Bekenntnißstand berührten. Am 29. März 1873 wurde die neue Verfassung bekannt gemacht. Im Schulfache gelang es, die Lehrer bedeutend besser zu stellen und zu erreichen, daß sie einigermaßen den preußischen und sächsischen im Gehalte gleichkamen. Im übrigen war der Kleinstaat darauf hingewiesen, besonders in Bezug auf höhere Bildungsanstalten, mit den Großstaaten, besonders Preußen, gleichen Schritt zu halten. Ganz besonders erwarb sich St. die vielseitigste Anerkennung durch die Hebung des Volksschulunterrichts: das Schullehrerseminar zu Weimar nahm einen neuen Aufschwung und neue Anregung erhielt die Bürgerschule zu Weimar. So war St. in der ersten Hälfte der 70er Jahre mit Kirche und Schule beschäftigt, die zweite Hälfte nahmen Neuordnungen auf dem Gebiete der Jurisprudenz in Anspruch. Es galt, das weimarische Gerichtswesen in Einklang mit der allgemeinen Entwicklung im deutschen Reiche zu bringen. Zunächst sollte an Stelle der kleinen bisherigen Appellationsgerichte ein allgemeines Oberlandesgericht treten, und Stichling’s und vieler Einsichtigen Wunsch war, daß als Ort dazu Jena auserlesen würde, daß dann die Theorie, die an der Universität gelehrt würde, stets mit der Praxis in Berührung bleibe. Dies gelang denn auch, und 1877 im Februar einigten sich die thüringischen Regierungen zu Jena, mit Ausnahme von Schwarzburg-Sondershausen, miteinander. Die Landesgerichte mußten vielfach neu eingetheilt werden und man kam endlich zu einem Landgerichte Eisenach-Weimar und einem Vertrage mit Reuß j. L., da dann der Neustädter Kreis dem Landgerichte zu Gera zugewiesen wurde. So währte dann Stichling’s Thätigkeit bis zum Winter 1882, wo ihm noch zu theil wurde, die höchste Rangstufe zu erreichen, die er im weimarischen Staate erlangen konnte. Um diese Zeit starb nämlich der Staatsminister Thon, und der Großherzog übertrug St. das Amt des vorsitzenden Staatsministers unter Belassung bei seiner bisherigen Thätigkeit. Als solcher hat er noch eine Reihe von Jahren segensreich gewirkt, feierte am 8. September 1886 sein 50jähriges Dienstjubiläum, entschloß sich aber doch im Januar 1890, besonders als er infolge eines Rippenbruchs noch von Schwerathmigkeit arg geplagt war, um Versetzung in den Ruhestand einzukommen. Noch etwas länger als ein Jahr hat er sich in Mitte einer zahlreichen Familie, hochgeachtet und geehrt, wissenschaftlich mit der Ausarbeitung seiner Biographie beschäftigt, seines Lebens erfreut, bis ihn am 22. Juni 1891 ein plötzlicher Tod überraschte. Er hinterließ außer der Wittwe, zwei Söhne und drei Töchter.

G. T. Stichling, Aus dreiundfünfzig Dienstjahren. Weimar 1890.