Zum Inhalt springen

ADB:Strachwitz, Johann Moritz von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Strachwitz, Joh. Moritz von“ von Colmar Grünhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 479–480, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Strachwitz,_Johann_Moritz_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 18:08 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Stoz, Matthäus
Band 36 (1893), S. 479–480 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Moritz von Strachwitz in der Wikipedia
Johann Moritz von Strachwitz in Wikidata
GND-Nummer 138555419
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|36|479|480|Strachwitz, Joh. Moritz von|Colmar Grünhagen|ADB:Strachwitz, Johann Moritz von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=138555419}}    

Strachwitz: Joh. Moritz v. St., Breslauer Weihbischof, † 1781. Geboren am 3. Febr. 1721 auf dem väterl. Schlosse zu Czieschowa (Kr. Lublinitz in Oberschlesien), Sohn des Joh. Friedr. v. St. aus dem Hause Groß-Zauche und der Sophia Elis., geb. Freiin v. Frankenberg, erhielt, für den geistlichen Stand bestimmt, nachdem er drei Jahre in dem collegium Germanicum der Jesuiten zu Rom verweilt, am 16. April 1740 in der fürstbischöfl. Hauscapelle zu Breslau die niederen Weihen und nach Empfang der eigentlichen Priesterweihe noch vor 1744 ein Kanonikat in Breslau, womit die Pfründen eines Erzpriesters erst zu Namslau, dann zu Paschkau verbunden wurden; 1752 rückte St. als Scholasticus in die Reihe der Prälaten auf und erlangte im Febr. 1761 die Würde eines Domdechanten. Unmittelbar darauf ernennt ihn der Papst zum Bischof von Tiberias und Weihbischof von Breslau. Die Consecration erfolgt zu Krakau am 17. Mai 1761. St. hatte sich durch ein conciliantes Benehmen die Gunst König Friedrich’s erworben, sodaß dieser ihm bereits 1759 eine Prälatur am Breslauer Kreuzstift verschafft hatte. Diese Gunst hatte nun auch die Folge, daß, als nach dem Hubertsburger Frieden die Verhältnisse des seit der Flucht des Bischofs Schaffgotsch verwaisten Breslauer Bisthums wieder geordnet wurden, dessen Leitung thatsächlich in Strachwitz’s Hände überging, dem der Bischof Schaffgotsch die umfassendsten Vollmachten als seinem Generalvicar zu ertheilen sich gedrängt sah. Wohl nahm der Bischof, nachdem er im April [480] 1766 unfähig, den ihm auferlegten Zwang länger zu tragen, nach seinem jenseits der preuß. Grenze gelegenen Schlosse Johannisberg sich wiederum geflüchtet hatte, jene Vollmachten zurück, doch ohne Erfolg, da St. inzwischen von dem Papste eine gleiche Vollmacht als apostolischer Vicar für die ganze Zeit, wo der Bischof an der Ausübung seines Amtes gehindert sei, zu erlangen vermochte. St. hat von 1761 bis zu seinem Tode 1781 das Bisthum Breslau regiert und zwar hat er bei aller Connivenz dem Staate und dem Landesherrn gegenüber, doch auch die Rechte der Kirche zu wahren verstanden. So ist seine Haltung für die Regelung der Jesuitenfrage geradezu entscheidend geworden. Als der Papst Clemens XIV. 1773 den Jesuitenorden aufhob, erklärte bekanntlich Friedrich d. Gr., um der Dienste, welche ihm die Jesuiten als Leiter des höheren katholischen Schulwesens in Schlesien leisteten, nicht verlustig zu gehen, den Orden in seinen Landen schützen zu wollen. Da aber erhob St. Einspruch, und dem Könige entging es nicht, daß der Weihbischof, ohne sich mit seinem geistlichen Oberen, dem Papste in directen Widerspruch zu setzen, nicht den Jesuiten in Schlesien die Ausübung geistlicher Functionen gestatten könne. Das zur Beseitigung dieses Conflictes 1775 vom Papst Pius VI. bestätigte Uebereinkommen war den Jesuiten nicht eben günstig. Der Orden als solcher galt nun auch in Preußen als aufgehoben; aus den Exjesuiten wurden Priester des Kgl. Schulinstitutes, die als Geistliche der bischöflichen Gewalt unterstanden. Eine Ausdehnung dieser Aufsicht auch auf die Lehrthätigkeit der Patres ward zwar von dem Weihbischofe angestrebt, aber nicht durchgesetzt. Pläne der österreichischen Regierung, den nichtpreußischen Theil des Breslauer bischöflichen Sprengels tauschweise abzutrennen, welche eine wesentliche Schädigung des Bisthums herbeigeführt haben würden, abzuwehren, hat sich St., von der preußischen Regierung energisch unterstützt, mit Erfolg bemüht. Es wird ihm überhaupt nachgerühmt werden müssen, daß er seine schwierige Stellung mit großem Takte auszufüllen vermocht hat. Der Gunst des Königs hatte er sich bis zum letzten Augenblicke zu erfreuen, und in der That hat er viel dazu beigetragen, daß die von dem katholischen Clerus noch immer festgehaltenen österreichischen Sympathien allmählich dahin schwanden. Auch seine große Arbeitskraft sowie seine unermüdliche Wohlthätigkeit verdienen Anerkennung. Am 28. Januar 1781 starb er und wurde in der Michaelscapelle der Breslauer Domkirche beigesetzt, wo ihm auch ein marmornes Epitaph errichtet wurde.

Biogr. Notizen als Inschrift seines Epitaphs bei Erdmann, Beschreibg. der Kathedralk. ad S. Joh. S. 114. – Weltzel im schles. Kirchenbl. 1851. – Actenst. seine Amtsführg. betr. bei Lehmann, Preuß. u. d. kath. K. IV u. V.