Zum Inhalt springen

ADB:Topp, Johann Konrad Sigismund

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Topp, Joh. Konrad Sigismund“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 449–451, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Topp,_Johann_Konrad_Sigismund&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:19 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Töpler, Michael
Nächster>>>
Toeppen, Max Pollux
Band 38 (1894), S. 449–451 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Konrad Sigismund Topp in der Wikipedia
Johann Konrad Sigismund Topp in Wikidata
GND-Nummer 117405744
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|38|449|451|Topp, Joh. Konrad Sigismund|Paul Zimmermann|ADB:Topp, Johann Konrad Sigismund}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117405744}}    

Topp: Joh. Konrad Sigismund T., Rechtslehrer, wurde am 18. Dec. 1692 in Ilten geboren, wo sein Vater Gottschalk Topp als Prediger wirkte; [450] seine Mutter Hedwig war eine geborene Valenkampf. Die Erziehung des Sohnes wurde anfangs durch den Vater, seit seinem siebenten Jahre aber zumeist durch Privatlehrer besorgt, bis er 1709 auf das Pädagogium nach Ilfeld kam, das sich damals unter der Leitung von Georg Nic. Kriegk eines guten Rufes erfreute. Im Jahre 1711 ging er dort ab und bezog die Universität Jena, um sich der Rechtswissenschaft zu widmen. Er schloß sich hier besonders an Ditmar an und hörte außerdem bei Struve (Reichsgeschichte), Syrbius (Philosophie), Hertel, Frise u. A. Er kehrte 1715 in die Heimath zurück und erwarb sich in Celle das Recht, als Anwalt auftreten zu dürfen; 1719 ward er dort außerordentlicher Secretär des Oberappellationsgerichts, und 1721 ward er als Vertreter des Protonotars zugelassen. Schon früher waren ihm zwei junge Herren von Lenthe zur Aufsicht anvertraut. Wohl hierdurch, sowie durch die Erfahrungen, die er bei den juristischen Prüfungen machte, wurde sein Interesse auf das Lehrfach gezogen. Er suchte das ganze Gebiet des Rechts durch kurze Erklärungen in bequeme Tabellen zu bringen und schuf so eine Methode, die das Erlernen der Wissenschaft außerordentlich erleichterte. Die Zahl der Schüler, die sich um ihn sammelten und denen er mündlich die von ihm aufgestellten Tabellen auseinandersetzte, nahm stetig zu; auch ließ er sich bewegen, 1736 seinen „Index iuris civilis privati prae- vel recursorius“ herauszugeben, dem 1742 sein „Deutlicher Unterricht von denen in Teutschland üblichen Rechten“, 1745 sein „Breviarium iuris feudalis“ folgten. Um das Jahr 1740 war er Mitglied der kaiserlichen Commission in Ostfriesland. Eine Stelle im Hofgerichte zu Hannover, die ihm 1743 angeboten wurde, lehnte er ab, doch erhielt er den Titel eines Hofraths trotzdem. Gern aber folgte er 1748 einem Rufe als Professor nach Helmstedt zu kommen, obwohl er gerade zu dieser Zeit als Protonotar im Celle’schen Oberappellationsgerichte präsentirt worden war. Er erhielt dort unterm 16. November d. J. in der juristischen Facultät die zweite Stelle, und Titel und Gehalt eines Hofraths. Am 21. December 1748 traf er in Helmstedt ein; am 30. Mai des folgenden Jahres wurde er zum Dr. juris ernannt. In seinen Vorlesungen, denen er häufig seine oben genannten Schriften zu Grunde legte, behandelte er die Institutionen des bürgerlichen und kanonischen Rechtes, Pandekten und Lehenrecht. Sein Hauptverdienst scheint nicht so sehr in wissenschaftlicher Thätigkeit, als in klarem Unterrichte bestanden zu haben. Seine Arbeiten in der Facultät (Rechtsbescheide u. s. w.) müssen sehr mäßig gewesen sein. Sein College Pertsch führte da bittere Klagen über ihn, und es gaben nicht nur die anderen Mitglieder der Facultät, sondern auch die Regierung, die sich wiederholt mit der Sache befassen mußte, die Berechtigung derselben zu, so daß, um einen friedlichen Ausweg zu gewinnen, T. mehrmals von jenen Arbeiten dispensirt wurde. Dafür wurde ihm 1753 die Aufsicht über das Waisenhaus und später auch über das Convictorium übertragen. Ganz unvermuthet machte ein Schlagfluß seinem Leben am 25. Februar 1757 ein Ende. Professor Joh. Christ. Wernsdorf, der ihm eine Gedächtnißrede hielt, rühmte seinen Charakter, seinen gottesfürchtigen, gewissenhaften und gerechten Sinn. T. war zwei Mal verheirathet; in erster Ehe (8. November 1725) mit Friederike Margarethe Hansing, der Tochter eines bischöflich Osnabrückischen Kammerdieners, die am 26. September 1729 starb und eine Tochter hinterließ; darauf (27. November 1731) mit Regine Charlotte v. Vieth, einer Tochter des preußischen Kriegs und Domänenraths Joh. Justus v. Vieth. Diese hatte ihm fünf Söhne geboren, von denen vier bei des Vaters Tode noch lebten, und zwei Töchter, von denen die ältere an den Helmstedter Professor Joh. Ben. Carpzov (A. D. B. IV, 22) verheirathet war. Die Wittwe lebte von 1760–1770 bei ihrem Vater in Golßen in der Niederlausitz, dann [451] in Braunschweig und etwa seit 1773 in Wolfenbüttel, wo sie am 8. Juli 1786 gestorben ist.

Vgl. Wernsdorf, Memoria Toppii, wo auch ein Verzeichniß seiner gedruckten und ungedruckten Schriften sich findet. – Braunschw. Anzeigen 1757 Sp. 1437 ff. – Herzogl. Landeshauptarchiv in Wolfenbüttel.