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ADB:Toze, Eobald

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Artikel „Toze, Eobald“ von Adolf Hofmeister in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 487–488, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Toze,_Eobald&oldid=- (Version vom 28. Dezember 2024, 03:12 Uhr UTC)
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Toze: Eobald T., verdienstvoller Historiker und Lehrer der Staatswissenschaften, ist 1715 zu Konitz in Westpreußen (nicht zu Stolp i. P., wie gewöhnlich angegeben wird) als Sohn eines in polnischen Diensten stehenden Officiers geboren. Von seiner Jugendzeit ist nichts näheres bekannt, da er selbst darüber Stillschweigen beobachtete. Zu Anfang der vierziger Jahre war er Hauslehrer bei dem Landrath und Präsidenten v. Stackelberg auf Kaltenbrunn in Esthland und begleitete dessen Söhne auf die Universität Göttingen. Hier erwarb er den Magistergrad und wurde 1747 Universitätssecretär, mit welchem Amte damals zugleich eine außerordentliche Professur verbunden war. Durch eine Reihe von Uebersetzungen aus dem Englischen und Holländischen, wie durch eigene historische Untersuchungen machte er sich rühmlich bekannt, wurde Mitglied des königl. historischen Instituts und Ende 1761 als ordentlicher Professor der Geschichte an die neubegründete Universität Bützow berufen, zu deren Zierden und Stützen er bis zu seinem mit der Aufhebung der Hochschule zeitlich zusammenfallenden Tode, 27. März 1789, zählte. Waren auch die Verhältnisse – in seinem Rectorat von Michaelis 1765 bis Ostern 1766 wurden nur 9 Studirende immatriculirt – der Entfaltung einer weitreichenden Lehrthätigkeit nicht sehr günstig, so gewährten sie ihm andererseits wieder Muße zu umfänglichen, seiner Zeit hochgeschätzten wissenschaftlichen Arbeiten auf historischem [488] und staatswissenschaftlichem Gebiete; sein Hauptwerk „Der gegenwärtige Zustand von Europa“ (Bützow 1767) und dessen Neubearbeitung „Einleitung zur allgemeinen und besonderen europäischen Staatskunde“ (Bützow 1779, 4. Aufl. 1790) wurde ins Englische, Holländische und Dänische übertragen. Im J. 1772 trat er, zum Hofrath ernannt, in die juristische Facultät ein und wurde 1774 zum Wirklichen Justizrath befördert. Persönlich wird ihm neben einer ausgebreiteten Gelehrsamkeit und gründlichen Kenntniß fremder Sprachen außerordentliche Liebenswürdigkeit und Bescheidenheit nachgerühmt. Sein litterarischer Nachlaß ging auf seinen Schüler K. F. Voigt, später Professor der Rechte in Greifswald, über.

Gadebusch, Livländische Bibliothek Th. 3, S. 248–250. – Eschenbach, Annalen der Rostockschen Akademie II, 356. – Meusel, Lexikon XIV, 105 bis 107 (mit Schriftenverzeichniß). – Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte, 50. Jahrg. (1885), S. 70/71.