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ADB:Eschenbach, Johann Christian

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Artikel „Eschenbach, Johann Christian“ von Siegfried Brie in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 339–340, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eschenbach,_Johann_Christian&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 18:56 Uhr UTC)
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Eschenbach: Johann Christian E., angesehener mecklenburgischer Jurist, geb. zu Rostock 26. Octbr. 1746, gest. ebendaselbst 12. Aug. 1823, war der älteste Sohn des Rostocker Professors und Stadtphysicus Christian Ehrenfried E. Von Michaelis 1763 bis Ostern 1767 studirte er die Rechte auf der Universität seiner Vaterstadt; seine Hauptlehrer waren Bürgermeister und Professor Baleke, der Redactor des Rostocker Stadtrechts, und Dr. J. L. Stein, der bekannte Commentator des Lübischen Rechts. Nachdem er noch ein Jahr seine Studien in Leipzig fortgesetzt hatte, ward er Advocat bei den Rostocker Gerichten; daneben war er Mitarbeiter und eine Zeit lang Herausgeber der „Erneuerten Berichte von gelehrten Sachen“, welche 1766–1773 zu Rostock erschienen. Im April 1778 erwarb er zu Bützow die juristische Doctorwürde durch eine Dissertation „De restitutione in integrum, quae fit brevi manu“, und wurde im November desselben Jahres an Stelle Baleke’s zum Professor der Rechte an der damals rein städtischen Universität Rostock ernannt. Nach der Wiedervereinigung der Bützower und der Rostocker Universität behielt er seine Professur mit wesentlich erhöhtem Gehalt. Seine Vorlesungen erstreckten sich nunmehr hauptsächlich auf römisches Recht, Criminalrecht, mecklenburgisches Staatsrecht und Lehnrecht; als fleißiger und gründlicher Docent ward er hoch geschätzt; der herrschenden Dictirmethode trat er mit größter Entschiedenheit entgegen. Seine Stellung an der Universität war eine sehr einflußreiche; sechsmal bekleidete er das Rectoramt; im Concil entschied fast immer seine Stimme; große Verdienste um die Universität und um die mecklenburgische Gelehrtengeschichte überhaupt erwarb er sich durch die Herausgabe der an interessanten Mittheilungen reichen „Annalen der Rostock’schen Akademie“, 13 Bde., Rostock 1788–1805. Auch auf die städtischen Angelegenheiten übte er einen bedeutenden Einfluß seit seiner im J. 1801 erfolgten Wahl zum Consulenten des zweiten bürgerschaftlichen Quartiers (der Vertretung der Gewerke). Die schriftstellerische Thätigkeit Eschenbach’s beschränkte sich auf zahlreiche Abhandlungen meist geringeren Umfanges; eine von ihm unternommene Fortsetzung von C. F. G. Meister’s „Ausführlicher Darstellung des peinlichen Processes in Deutschland“ blieb unvollendet, ebenso ein „Handbuch des Mecklenburgischen Lehnrechts. Seine älteren Publicationen bezogen sich größtentheils auf Strafrecht und Strafproceß; in denselben bekämpfte er insbesondere die von den geschriebenen Rechtsquellen sich entfernende Willkür der Juristen, ohne aber deshalb den ihm gemachten Vorwurf übermäßiger Strenge zu verdienen. In späteren Jahren bearbeitete er vorzugsweise Gegenstände des mecklenburgischen Rechts; besonders die seit 1817 erschienenen „Beylagen zu den wöchentlichen Rostock’schen Nachrichten und Anzeigen“ enthalten viele hierauf bezügliche werthvolle Aufsätze aus seiner Feder, [340] z. B. eine quellenmäßige Geschichte der Errichtung des mecklenburgischen Ober-Appellationsgerichts, eine Uebersicht der mecklenburgischen Gerichtsverfassung, zahlreiche Mittheilungen über landtägliche Verhandlungen. Handschriftliche Zusätze und Bemerkungen zu Hagemeister’s Mecklenburgischem Staatsrecht, welche E. zum Gebrauch bei Vorlesungen für den Erbgroßherzog Paul Friedrich 1819 ausarbeitete, bewahrt die Rostocker Universitätsbibliothek.

J. C. Koppe, Jetzlebendes gelehrtes Mecklenburg, 1783, 42 ff. (kurze Selbstbiographie Eschenbach’s); Neuer Nekrolog der Deutschen, Jahrgang 1823, 2. Heft, S. 858 ff. (hier auf S. 855–58 ein Verzeichniß der Schriften Eschenbach’s); Böhlau, Mecklenburgisches Landrecht, Bd. 1. §. 41 Anm. 9.