ADB:Trauttmansdorff, Hektor von
K. Ludwig’s d. B. vom 24. April 1336, in welcher der Kaiser bezeuge: daß – zur Bekräftigung des Alters und der Güte ihres Adels – „Seifrid der Frauenberger sein gueten besigelten Brief mit Jahrzahl 213 Jahr (!), danach hat Hector von Trauttmanstorff auch mit seinen guten besigelten Brieffen bewisen: Vierthalb hundert und zwei Jahr (!)“. – Da sie sich infolge ihres Rangstreites „eidlich einen Zweikampf zugeschworen“, so sei es auch zu einem solchen gekommen, in welchem der Frauenberger „schwärlichen“ unterlag. Hector v. T. („unser lieber Kammermaister“, heißt es weiter) habe nun den „gefangenen“ Frauenberger der Kaiserin als „zu einer Ehrung“ geschenkt. Diese ließ ihn frei und ledig, aber unter der Bedingung, daß „hinfüran unßer lieber getreyer Kammermaister Hector von Trauttmanstorff, sein Bruder, ihre Erben und alle ihre Nachkommen, vor Seifriden dem Frauenberger seinen Erben und Nachkommen allweg, in Schimpff und Ernst mit ihr leib und wappen im Vorstand haben solten“. Das angebliche Original dieser Fälschung (als welche sie schon in Böhmer’s Regesten K. Ludwig’s d. B. u. s. Zeit, 1839 [S. 108] kurz und bündig gebrandmarkt wurde) soll (nach Hormayr’s Angabe) Frhrn. Wolf Christoph, Regierungspräsident „und 1584 seines Hauses Geschichtschreiber“ (?) im Tozzenbacher Archive besessen haben. Sie sei im 30jährigen Kriege verloren gegangen, und es habe sich nur eine vidimirte Copie erhalten. Dieses Machwerk findet sich bei Lünig, R.-A. VII, 195 und XXIII, 1410 abgedruckt.
Trauttmansdorff: Hektor v. T., eine Persönlichkeit, welche als angeblich von Chroniken und sogar durch eine Urkunde vom Jahre 1336 beglaubigt, dennoch in das Gebiet der Geschichtsfabeln verwiesen werden muß, gleich der Mähre, die ihn in der Schlacht bei Mühldorf-Ampfing (28. Sept. 1322) von dreiundzwanzig (!) Söhnen Albert Stuchs’ v. T. als einzigen Ueberlebenden und Gefangenen der Baiern anführt. Die zeitgenössischen und maßgebenden Geschichtsquellen wissen von all dem nichts; erst seit der sog. „handschriftlichen Chronik der Steiermark“, die, im 17. und 18. Jahrhundert zusammengestoppelt, auf die Autorschaft Hohenwart’s, beziehungsweise des Frhrn. v. Stadl zurückgeführt zu werden pflegt, gelangte dieses Märchen von den 23 Trauttmansdorffern in der Schlacht von 1322 und der Name des „Hektors“ v. T. in Curs. Bedeutsam ist es schon, daß man diesem Hektor keine Nachkommenschaft zuzuschreiben in der Lage war. Dieser apokryphe Hektor erlangte seine Beglaubigung bei Hormayr und bei Allen, die ihm folgten, durch eine angebliche Gnadenurkunde- S. diese Geschichtsfabel von den Trauttmansdorffern im J. 1322 und von Hektor in Caesar’s Ann. Styr. II, 449–450 (Muchar, Gesch. d. Hzths. Stmk. VI, 222–23 mißtraute seiner Quelle) u. s. w. – Hormayr, Taschenbuch der vaterl. Gesch. 1822, S. 95 f.; 1826, S. 404–5; 1838, S. 270 bis 272. – Wurzbach, Oesterr. biogr. Lex. XLVII (1883) S. 70–72.