ADB:Trunk, Peter
August Graf von Limburg-Styrum (s. A. D. B. XVIII, 655) wegen einer Predigt über das Fegfeuer denuncirt, mußte die Predigt einsenden, kam aber diesmal, obschon der Fürstbischof ein strenger Herr war, mit einem Verweise des geistlichen Referendariates zu Bruchsal davon. Bald darauf wurden aber wieder, angeblich von den Kapuzinern, 42 anstößige Aeußerungen denuncirt, die er auf der Kanzel und in Privatgesprächen gethan haben sollte. Es wurde eine Untersuchung eingeleitet und T. vorläufig vorbehaltlich der Entscheidung über andere Sätze angewiesen, zwei Sätze von der Kanzel zu widerrufen, eine derbe Bemerkung über die neue Andacht zum Herzen Jesu und die Bemerkung, der Zusatz bei dem vierten der zehn Gebote: „auf daß du lange lebest auf Erden“ werde besser weggelassen, da er bloß die Juden angehe. T. gehorchte nicht, sondern ging nach Mannheim, wo er bei der dortigen kurfürstlichen Regierung Schutz suchte. Er lebte nun einige Jahre in dem dortigen Bürgerhospitale mit einer ihm von der kurfürstlichen Regierung bewilligten Pension von 200 Gulden. Schiller schreibt über ihn, 13. Nov. 1783, an Frau v. Wolzogen (Fr. Jonas, Schiller’s Briefe I, 162): „Trunk, ein katholischer Geistlicher, dessen Verfolgung und Schicksal sie im Deutschen Museum [1782, Bd. 1, S. 145–164: „Nachrichten von Herrn Pater Trunk“, vielleicht von Schiller selbst eingesandt] lesen, ist ein guter Freund von mir und hat mich während meiner Krankheit öfters besucht. Er ist ein lebendig herumgehender Beweis, wie viel Böses die Pfaffen zu stiften im Stande sind.“
Trunk: Peter T., katholischer Geistlicher, geb. 1727 zu Wertheim an der Tauber, erzogen zu Miltenberg am Main, trat 1747 zu Mainz in den Jesuitenorden, wurde nach der Aufhebung desselben Prediger in der Stadtpfarrkirche zu Mannheim und nach zwei Jahren Pfarrer zu Bretten in Baden. 1777 wurde er, nachdem ihm der Dechant wiederholt Vorstellungen über anstößige Predigten gemacht hatte, bei dem Fürstbischof von Speier,Später bat T. um die Entlassung aus dem Verbande der Diöcese Speier, die er erhielt, nachdem er die Untersuchungskosten bezahlt hatte. Er siedelte nach der Diöcese Worms über, wo ihm aber der Kurfürst von Mainz auf den Antrag des Fürstbischofs von[WS 1] Speier das Messelesen verbot. Ueber sein weiteres Schicksal ist nichts bekannt. Die Sache wurde, so unbedeutend sie an sich ist, damals in mehreren Schriften und danach auch in den damaligen Zeitschriften ausführlich und lebhaft besprochen. Zunächst erschien zu Gunsten (und unter Mitwirkung) von T. „Religionsklagen gegen Herrn Pater Trunk … sammt Beantwortungen, herausgegeben und mit Anmerkungen begleitet von einem Liebhaber [691] der Wahrheit“, 2 Hefte, 1779, 1780. Dann erschien, gleichfalls anonym, aber von J. A. Sambuga, damals Stadtcaplan in Mannheim (A. D. B. XXX, 308), verfaßt, „Etwas zur Beruhigung des guten Katholiken wegen der sogenannten Religionsklagen …, mitgetheilt von einem Weltpriester aus der Pfarrei Mannheim“, 1781. Es folgten noch 1781 zwei Entgegnungen (von einem rationalistischen Protestanten).
Die meisten Klagepunkte betreffen abergläubische oder sonst anstößige Dinge, die T. mit Recht, nur meist in zu derben und unpassenden Ausdrücken tadelte. Für viele beruft er sich auf ein von den Kapuzinern verbreitetes Büchlein: „Ein schöner und wohlapprobirter heiliger Segen“.
- Deutsches Museum, s. o. – Die neuesten Religionsbegebenheiten (Gießen) 1780, 738. 1781, 297. – Acta historiae ecclesiasticae nostri temporis VI, 45, 647, 792. – Litteratur des katholischen Deutschlands III, 363.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: van