ADB:Trunk, Johann Jakob

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Artikel „Trunk, Johann Jakob“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 689–690, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Trunk,_Johann_Jakob&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 08:02 Uhr UTC)
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Trunk: Johann Jakob T., Dr. phil. et jur., Forstcameralist, geb. am 11. Juli 1745 in Herrensheim (bei Worms), † nach 1802 in Alsheim (bei Worms). Er studirte an der hohen Schule zu Mainz, erwarb sich den philosophischen und juristischen Doctorgrad, und begann seine Laufbahn 1770 als Lehrer der deutschen Litteratur und Geschichte an dem fürstbischöflichen Gymnasium zu Worms. Später wurde er Stadtgerichtssecretär in Mainz, und von 1772 (oder 1777) bis 1782 fungirte er als kurmainzischer Oberbeamter zu Amorbach im Odenwalde. In dieser Eigenschaft hatte er zugleich die Oberaufsicht über die zugehörigen Forste zu führen, was ihn veranlaßte, sich auch als Forstmann auszubilden. Ein Zeugniß der kurmainzischen Förster aus dem Odenwalde (1789), welches in seinen Forsttabellen abgedruckt ist, erkennt seine Wirksamkeit als Oberforstbeamter an. Von 1782–1787 war er kaiserlicher Reichskammergerichts-Advocat in Wetzlar. Am 12. April 1787 wurde er, nach vorzüglich bestandener öffentlich ausgeschriebener Concursprüfung, Oberforstmeister in Vorderösterreich und öffentlicher Professor der Forstwissenschaft an der Universität Freiburg. Zugleich verordnete die österreichische Regierung, daß alle, die in den vorderösterreichischen Landen auf Forstdienststellen Anspruch machen wollten, bei T. Unterricht genossen haben sollten. Trotzdem waren seine Vorträge daselbst nicht von langem Bestande, denn schon im J. 1793 folgte er einem Rufe des Kurfürsten von Köln als wirklicher Hofrath und Professor der politischen Oekonomie, Land- und Forstwirthschaft. 1800 zog er sich in den Ruhestand nach Alsheim (bei Worms) zurück. Von seinen Schriften sind in forstlicher Hinsicht folgende bemerkenswerth: „Neues vollständiges Forstlehrbuch, oder systematische Grundsätze des Forstrechts, der Forstpolizey und Forstökonomie, nebst Anhang von ausländischen Holzarten, von Torf und Steinkohlen“ (1789); „Praktische Forsttabellen zu besserer Deutlichkeit des Forstlehrbuches“ (1789; 2. Aufl. 1808); „Die vortheilhafteste Art, die Laubwaldungen zu behandeln“ (1790; 2. Aufl. 1802); „Systematisch-praktischer Forstkatechismus (1799); „Neuer Plan zur allgemeinen Revolution in der bisherigen Forstökonomie-Verwaltung“ (1802). Bemerkenswerth ist außerdem ein von ihm verfaßtes ausführliches Gutachten (d. d. Rottenburg, 1. October 1788), betreffend den Zustand und die Verbesserung der Waldungen der vormaligen Grafschaft Nieder- und Oberhohenberg (abgedruckt in Moser’s Forstarchiv, XIV. Bd. 1793, S. 29).

Trunk’s Name ist insofern mit der Geschichte der Forstwissenschaft verknüpft, als er der erste Forstmann war, der in Vorderösterreich dem Forstfache eine einigermaßen wissenschaftliche Richtung gegeben hat. Bei seinem eigenthümlichen Bildungsgang konnte zwar eine wesentliche Förderung des technischen Forstbetriebs und der Grundlagen desselben von ihm kaum erwartet werden; auch hat er durch vielfache Uebertreibungen und eine gewisse Schärfe in seinen Schriften manchen Feind sich zugezogen. Die mathematischen Disciplinen des forstlichen Betriebs (insbesondere die Forstbetriebseinrichtung) beherrschte er aber doch in höherem Grade, als die meisten Forstcameralisten seiner Zeit, und seine juristischen Kenntnisse kamen ihm bei Lösung von Fragen der Forstgesetzgebung, [690] Forstorganisation und Forstverwaltung sehr zu statten. Charakteristisch für seine Stellung auf forstpolitischem Gebiete ist, daß er in Wort und Schrift als heftiger Gegner des Staatswaldbesitzes auftrat, den er hauptsächlich deshalb verwarf, weil er auf Grund seiner Erfahrungen den Forstbeamten weder die nöthigen Kenntnisse, noch die erforderliche Diensttreue und Redlichkeit (?), noch die unerläßliche Hingabe an das Interesse des Staates zutraute. Die Unrichtigkeit dieser Anschauung und Voraussetzungen ist durch die spätere Entwickelung der Forstwirthschaft und den großen Aufschwung, den gerade der Staatsforstbetrieb in allen Ländern genommen hat, schlagend bewiesen worden.

Monatschrift für das württembergische Forstwesen. VI. Band. 1855, S. 388. – Fr. von Löffelholz-Colberg, Forstliche Chrestomathie. II. S. 296, Bemerkung 244 und V. 1. S. 7 u. 8, Nr. 37. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums u. s. w. II. S. 81, 155, Bemerkung 15; S. 161, 253 und 278. – Roth, Geschichte des Forst- und Jagdwesens in Deutschland, S. 611. – Heß, Lebensbilder hervorragender Forstmänner u. s. w. S. 374. – Schwappach, Handbuch der Forst- und Jagdgeschichte Deutschlands. 1. Bd. 1886, S. 455 und 2. Bd. 1888, S. 551.