ADB:Usleben, Paul
[389] Heidelberg, 1715, 4°, ist eine nicht ungeschickte Compilation über eine Reihe von Gegenständen der Disciplin. Zur Vertheidigung der darin aufgestellten Sätze: man dürfe mit Ketzern nicht umgehen; den Ketzern dürfe man Aemter, Ehren und Leben nehmen; Fürsten, die trotz kirchlicher Aufforderung Ketzer schonen und Ketzereien nicht ausrotten, seien abzusetzen u. drgl. m., sagte er für den 30. August 1715 eine öffentliche Disputation an. Gegen die Schrift erschien von L. Chr. Minz (s. den Artikel) „Anzeigungen der gekränkten Wahrheit in den unter dem Präsidium des Professors Paul U. gehaltenen Disputation von der alten und neuen Kirchenzucht“ 1715, worauf unter dem Titel „Miausa reformationis et honoris proprii male acta … contra L. Chr. M.“ Heid. 1715 eine Vertheidigung. Am 23. Mai 1716 richtete das Corpus Evangelicorum eine Beschwerde an den Kurfürsten von der Pfalz, worin Absetzung und exemplarische Bestrafung Usleben’s verlangt wurde; sie hatte ebenso wenig Erfolg als die schon im December 1715 vom Reichshofrath geschehene Aufforderung zum Bericht und zur Einziehung der Exemplare auf die Beschwerde der reformirten Professoren. U. kam erst 1719 fort, nachdem Kurfürst Joh. Wilhelm schon 1716 gestorben war.
Usleben: Paul U., Jurist. Er war Jesuit, über sein Leben ist nichts genaueres bekannt, als daß er von 1711–1719 Professor des kanonischen Rechts in Heidelberg war. Seine Schrift „Vetus et moderna ecclesiae disciplina ex s. canonibus, legibus et actis eccles. eruderata (defendente Nic. Hebendanz)“.- Acta sacros. saecul. acad. Heidelb. p. 240. – Hautz, Gesch. II., 240 ff. – Winkelmann, Urkundenbuch II, Nr. 1985 ff. – Struve, Ausführl. Bericht von der Pfälz. Kirchenhist. S. 1359 ff. – Schauroth, Conclusa Corp. Evang. III, 777.