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ADB:Voigt, Johann Friedrich

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Artikel „Voigt, Johann Friedrich“ von Johann Friedrich Voigt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 755–756, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Voigt,_Johann_Friedrich&oldid=- (Version vom 17. November 2024, 18:42 Uhr UTC)
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Voigt: Johann Friedrich V., Dr. juris, geboren zu Hamburg am 26. August 1806, † daselbst am 22. Mai 1886 als Reichsoberhandelsgerichtsrath a. D. Nach vollendetem Studium der Rechtswissenschaft begann V. im J. 1828 seine juristische Laufbahn als Advocat in seiner Vaterstadt; seine Praxis bewegte sich insbesondere auf dem Gebiete des Handelsrechts, und in diesem war es vorzugsweise das See- und das Assecuranzrecht, in welchem V. thätig ward. Im J. 1853 wurde V. vom Hamburger Senat zum Rath am Oberappellationsgericht der vier freien Städte Deutschlands erwählt; in dieser [756] Stellung übte er auf die Rechtsprechung dieses angesehenen obersten Gerichtshofes durch seine gründlichen Kenntnisse des Handelsrechts und namentlich des Assecuranzgeschäfts einen bedeutenden Einfluß aus. In den Jahren 1863 bis 1867 arbeitete V. den allgemeinen Plan hamburgischer Seeversicherungen unter Berücksichtigung der Grundsätze des Handelsgesetzbuchs unter langwierigen Berathungen mit Vertretern der betheiligten Kreise um; noch heute ist dieser Plan für das Assecuranzgeschäft in den deutschen Seestädten (mit Ausnahme Bremens maßgebend. Voigt’s Wirken am Oberappellationsgericht in Lübeck fand seinen Abschluß durch seine Berufung zum Rath in das im J. 1870 errichtete Bundesoberhandelsgericht in Leipzig, aus welchem bald das Reichsoberhandelsgericht hervorging. An der Rechtsprechung dieses für das Deutsche Reich höchsten Gerichts in Handelssachen hatte V. erheblichen Antheil; in einer Reihe wichtiger Entscheidungen von see- und assecuranzrechtlichen Sachen wird man sein sicheres Urtheil, seine treffende Würdigung der zur Prüfung stehenden thatsächlichen Verhältnisse des einzelnen Falles und sein feines Verständniß für Denken und Handeln der Kaufmannswelt nicht verkennen. Mit dem Aufhören des Reichsoberhandelsgerichts infolge der Einführung der Reichsjustizgesetze im J. 1879 trat V. nach 26jähriger oberstrichterlicher Wirksamkeit in den Ruhestand und zog in seine Vaterstadt zurück. V. war Begründer des seit 1858 in vier Bänden erschienenen „Neuen Archivs für Handelsrecht“ und hauptsächlichster Mitarbeiter an diesem Werke. Seit 1840–1860 bearbeitete V. die Sammlung von Erkenntnissen des Oberappellationsgerichts zu Lübeck in hamburgischen Rechtssachen. Abgesehen von einigen kleineren juristischen Aufsätzen ist Voigt’s Hauptwerk das in den Jahren 1884–1886 in drei Heften erschienene „Deutsche Seeversicherungsrecht“; das Schlußheft ist nach dem Tode Voigt’s nach dessen Aufzeichnungen von Rechtsanwalt Dr. Seebohm herausgegeben worden. Das Werk wird von den betheiligten Kreisen als erste zusammenhängende Darstellung des jetzt geltenden Seeversicherungsrechts und der Praxis der Gerichte, verfaßt von dem gewiegtesten Kenner dieses Stoffs, hoch geschätzt.

Vgl. in Goldschmidt’s Zeitschrift für Handelsrecht, Bd. XXX, den von Dr. Martin verfaßten Artikel: Zum Andenken an J. F. Voigt.