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ADB:Vollgraff, Karl Friedrich

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Artikel „Vollgraff, Karl Friedrich“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 248–249, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Vollgraff,_Karl_Friedrich&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 00:34 Uhr UTC)
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Vollgraff: Karl Friedrich V., Professor der Staatswissenschaften und Schriftsteller auf diesem Gebiete, geboren am 4. November 1794 in Schmalkalden, wo sein Vater Lyceallehrer war, † am 6. März 1863 in Marburg. Die französische Invasion in Westdeutschland (1809) veranlaßte den jungen V., sich schon frühzeitig mit der französischen Sprache genau vertraut zu machen, was für seine ganze Laufbahn von Einfluß blieb. 1808 während des Aufenthaltes der Kaiser Alexander und Napoleon in Erfurt befand sich V. kurze Zeit dortselbst als Lehrling einer Buchhandlung. Durch den 1809 eingetretenen Tod seines Vaters in eine pecuniär mißliche Lage gerathen, übernahm er im neuen Königreiche Westfalen zuerst die Stelle eines Secretärs beim Kriegscommissariate, dann die eines Employé bei den Präfecturen Hersfeld und Marburg. Nachdem er 1814 an dem kurzen Zuge der Hessen nach Frankreich theil genommen, gewann er die Mittel zu einem mehrjährigen Besuche der Universitäten Marburg und Göttingen, an denen er Philosophie und Jurisprudenz studirte. In Göttingen besuchte er hauptsächlich die Vorlesungen von Bouterwek, Eichhorn, Heeren und Sartorius. 1819 verließ er diese Hochschule, habilitirte sich im folgenden Jahre bei der Marburger Juristenfacultät, und wurde zugleich Advocat und Procurator. 1824 erfolgte seine Ernennung zum außerordentlichen, 1827 zum ordentlichen öffentlichen Professor der Staatswissenschaften in Marburg, in welcher Stelle er bis zu seinem Tode verblieb. V. besaß dort das früher von Savigny und dessen Schwester Bettina bewohnte Haus nebst Garten, und lebte, namentlich in den letzten zwei Jahrzehnten, in großer Zurückgezogenheit stets mit litterarischen Arbeiten beschäftigt. Die erste Schrift unseres Gelehrten erschien 1822 in 2 Bänden unter dem Titel: „Vermischte Abhandlungen“, in denen Fragen des deutschen Staats- und Privatrechts, Verjährung, Veräußerlichkeit von Lehengütern, Begnadigungsrecht, Strafnachlaß und Anderes besprochen [249] wurden. Zwei Jahre später (1824) veröffentlichte er „Die teutschen Standesherrn. Ein historisch-publicistischer Versuch“, welches Thema er auch später als Rechtsconsulent und Verfasser von Parteischriften öfters bearbeitete. Unter Hinweis auf den ungleichen status quo in den verschiedenen deutschen Ländern fordert der Verf. in erwähnter Schrift einen vom Bundestag zu garantirenden Rechtszustand für die Standesherren statt des bloß thatsächlichen Verhältnisses. In den Jahren 1828 und 1829 folgten in vier Bänden: „Die Systeme der praktischen Politik im Abendlande“. Das unvollendet gebliebene Werk ist Vollgraff’s Hauptarbeit, und sollte eine erschöpfende Darstellung des gesammten staatswissenschaftlichen Stoffes bieten. Die vorliegenden vier Bände enthalten neben der allgemeinen Grundlage der Staatswissenschaft eine kurze Geschichte und Statistik des Abendlandes. – Sein letztes größeres Werk führt den Titel: „Erster Versuch einer Begründung der allgemeinen Ethnologie durch die Anthropologie und der Staats- und Rechts-Philosophie durch die Ethnologie oder Nationalität der Völker“ (4 Bde., 1851–55). Er wendet sich in demselben zuerst zur Anthropognosie unter Erörterung des Normalzustandes des Menschengeschlechtes und der Temperamente; dann zur Ethnognosie und Ethnologie, einer Schilderung der Cultur- und Racestufen, endlich zur Polignosie und Polilogie als einer vergleichenden Staats- und Rechtsphilosophie. Auf die Frage: was das Menschenreich jetzt noch sei? gibt er die unbefriedigende Antwort: Ein colossales Ruinenfeld! denn es werde gebildet 1. aus längst verfallenen Völkern, 2. aus unterjochten, 3. aus solchen, denen fremde Sprache und Cultur aufgenöthigt, 4. aus einem gekreuzten Mulattengeschlechte. Anhäufung geschichtlicher Details in großer Mannigfaltigkeit ist Vollgraff’s starke Seite, und bieten seine in ruhigem Tone geschriebenen Werke reichliche Belehrung; trotzdem fanden sie geringe Zustimmung und wenig Anklang. Der Hauptgrund hiervon mag in des Verfassers negirender Tendenz und in dessen unzufriedener, pessimistischer Beurtheilung der politischen Zustände und der heutigen Culturverhältnisse liegen. Er nahm an wichtigen Zeitfragen gerne Antheil. Seine, gegen die hessische Verfassung von 1831 gerichtete Schrift „Die Täuschungen des Repräsentativ-Systems, oder Beweis, daß es nicht das rechte Mittel ist, den Bedürfnissen unserer Zeit zu begegnen“, wurde 1832 in Marburg auf öffentlichem Markte verbrannt; auch eine zweite in Pölitz’ Jahrbüchern erschienene Abhandlung: „Die churhess. magna charta vom 5. Januar 1831“ bekämpfte die neue Verfassung des Kurfürstenthums. Doch hielt sich V. von jedem Parteigetriebe grundsätzlich ferne. In der schleswig-holsteinschen Frage publicirte er die Denkschrift: „Die irrige und wahre Stellung des Königs von Dänemark zu den Herzogthümern Schleswig-Holstein seit 1616“; endlich im J. 1848: „Deutschland, eine repräsentative Demokratie, constitutionelle Monarchie, oder ein die Volksrechte und Freiheiten garantirender Bundes-Staat?“ … Im Frühjahr 1862 machte sich bei V. eine beängstigende Abnahme der Körperkräfte bemerkbar; etwa nach Umfluß eines Jahres, am 3. März 1863, erlag der unablässig thätige Gelehrte einem äußerst schmerzhaften Rückenmarksleiden.

Allgemeine Zeitung vom 31. März 1863, Nr. 90, Beilage, S. 1481 (Nekrolog). – Wagener’s Staatslexikon XXI, 592.