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ADB:Vorstius, Konrad

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Artikel „Vorstius, Konrad“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 309–311, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Vorstius,_Konrad&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 23:37 Uhr UTC)
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Vorstius: Konrad V. (von der Vorst), reformirter Theolog, war am 19. Juli 1569 zu Köln geboren. Seine Eltern Dietrich von der V. und Sophia Sterk gehörten dem dortigen Kaufmannsstande an und neigten, wiewol katholisch zur Reformation, weshalb sie das jüngste ihrer zehn Kinder für das geistliche Amt bestimmten. Zu Köln und im Stifte Bedbur bei Xanten erhielt er den lateinischen Unterricht, studirte zu Düsseldorf und Aachen Aristotelische Philosophie und würde 1586 am Collegium Laurentianum zu Köln die Magisterwürde erhalten haben, wenn er die Beschlüsse des Tridentinums beschworen hätte. Aus gewissen Bedenken aber verweigerte er den Eid. Die inzwischen zerrütteten Verhältnisse des Vaters gestatteten ihm nicht, seine Studien fortzusetzen; er mußte sich vielmehr während zweier Jahre dem Handelsfach widmen, 1589 aber durfte er auf Betreiben des reformirten Predigers Johann Badius zu Köln, das Studium der Theologie aufnehmen. Zu Herborn hörte er Piscator, 1593 zu Heidelberg Paraeus und Tossanus und erwarb hier die Doctorwürde. Darauf hielt er sich an den Universitäten zu Basel und Genf auf, wo ihm Beza ein Professorat antrug. V. aber, wiewol damals noch unverdächtig rechtgläubig, war inzwischen auf den Socinianismus aufmerksam geworden. Er glaubte daher, diese Stelle würde ihm weniger angemessen sein, als das ihm vom Grafen Arnold von Bentheim angebotene Professorat am Gymnasium Academicum zu Steinfurt. Dort verlebte er glückliche Jahre, als selbständiger und vorurtheilsloser Theologe, welcher stets ein offenes Auge behielt auch für die Elemente der Wahrheit bei seinen Gegnern, und ob es die Jesuiten Wörhof und Becanus, die heftigen Gegner des Protestantismus, waren. Beim Grafen Arnold war er deshalb hochgeachtet, welcher ihn auch 1605 zum Hofprediger ernannte. Zwar wurde V. um 1599 des Socinianismus verdächtigt und verbreitete sich das Gerücht seiner Heterodoxie selbst nach Heidelberg, Basel und Genf hin, aber die von ihm auf einer Conferenz am 26. September zu Heidelberg abgegebenen Erklärungen wurden als völlig genügend anerkannt. Vielmehr erhöhte sich von nun an sein Ruhm als tüchtiger, aufgeklärter und friedliebender Theolog und die Universitäten zu Saumur, Maiburg und Hanau suchten ihn 1602, 1605 und 1606 zu gewinnen; aber vergebens. Umsonst hatten auch die Antitrinitarier ihm einen Lehrstuhl am Gymnasium [310] zu Lublin angeboten; er antwortete aber entschieden, daß er nicht zu den Ihrigen gehöre. Als nun aber Jacob Arminius 1609 zu Leiden gestorben war, und Uitenbogaert die Annahme der erledigten Stelle abgelehnt hatte, wandten die Curatoren der Universität ihren Blick auf V., der nicht nur von Uitenbogaert empfohlen ward, sondern auch durch seine umfangreichen Schriften wider Bellarmin und deren trefflich geschriebene Widmung an die Generalstaaten die Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte. Sie glaubten in V. den rechten, erleuchteten und verträglichen Mann, wie ihn die kirchlichen Verhältnisse forderten, gefunden zu haben. Er hatte sich aber schon bei den streng Reformirten durch einen Tractat „de deo sive de natura et attributis Dei“ verdächtigt, durch den er vielen engherzigen Theologen den Weg zum Atheismus zu ebnen schien. Daher erhob sich, als er sich bereit erklärte, dem Ruf nach Leiden zu folgen, eine sehr heftige Opposition gegen ihn. Unter seinen Gegnern treten besonders Gomarus und Plancius hervor. Auch die Studenten wurden wider ihn aufgehetzt und schalten ihn unverschämter Weise den Doctor ignorantiae. Verleumdung und Verdächtigung thaten fortwährend das Ihrige; Plancius zu Amsterdam und mehrere Prediger in Holland fielen in heftiger und widerlicher Weise über ihn her; doch erfolglos. Die Staaten Hollands und die Curatoren der Leidener Universität beharrten bei ihrem Beschluß und der Graf von Bentheim bewilligte endlich V. den Abschied. So kam er denn im April 1611 aus Steinfurt nach Leiden. Im Mai verantwortete er sich den Strenggläubigen gegenüber in Gegenwart der Staaten, ward danach in den Senat introducirt und verhieß sein Amt im August anzutreten. Inzwischen erhoben sich jedoch neue Verdächtigungen des Socinianismus; in Wahrheit versuchte er der immer schroffer gewordenen Schulorthodoxie des calvinistischen Systems eine mildere aber auch weniger scharf formulirte Lehre entgegen zu stellen, im Interesse der moralischen Freiheit des Menschen; damit schien er sich dem Socinianismus zu nähern, das odium theologicum ruhte nicht und brachte es wirklich dahin, daß nicht nur die Staaten Frieslands und Seelands, sondern auch die Jülichsche Synode Warnungen wider V. an die Generalstaaten ergehen ließen. Nun aber mischte sich auch König Jakob von England mit der ihm eigenen pedantischen Schulgelehrtheit in diesen Streit. Vom Erzbischofe Abbot aufgestachelt trug der Konig seinem Gesandten Winwood auf, den Staaten seinen höchsten Abscheu vor einem solchen Ketzer zu verkünden, dessen Auftreten an der Leidener Hochschule Staat und Kirche ins Verderben stürzen würde. Darauf gestützt, traten die Contraremonstranten immer kecker auf und nachdem die Sache so auf das Gebiet der Politik hinübergespielt war, geriethen die Staaten in eine schwierige Lage. Die Ansicht des Königs gleichgültig bei Seite zu schieben, war denn doch bedenklich. Die Meinungen der Vertreter der Provinzen waren gespalten. Endlich beschloß man, daß V. zwar als Professor anerkannt werden, sein Amt aber vorläufig nicht antreten und, obwol er schon zu Leiden wohnte, sich vorläufig zu Gouda niederlassen solle bei voller Auszahlung seines Gehaltes. Dahin also zog er sich im Juni 1612 zurück. Umsonst suchte er jahrelang sich durch zahlreiche Schriften zu rechtfertigen. Es war eine hoffnungslose Aufgabe, die steifsinnigen reformirten Prediger von ihren Vorurtheilen und ihrer Unverträglichkeit zurück zu bringen. 1619 wurden seine theologische Ansichten auch von der Dordrechter Synode geprüft und verworfen, und er selbst wurde am 4. Mai seiner Stelle als Professor und Prediger entsetzt, ja aus der Kirche ausgeschlossen. Die Generalstaaten untersagten ihm den weiteren Aufenthalt in den niederländischen Provinzen. Noch drei Jahre lang irrte er, meistens in der Umgegend Utrechts und manchmal nicht ohne Gefahr, umher und nachdem er das Anerbieten des Grafen von Bentheim, wieder nach Steinfurt zurückzukehren abgelehnt hatte, zog er von Just van den Vondel [311] begleitet nach Hoorn und segelte 1622 von dort nach Tönningen, einer Einladung des Herzogs von Gottorp folgend. Freundlich wurde er von diesem empfangen, traf dort auch schon seine Gattin und Kinder an. Leider aber fand er nur noch die Ruhe des Grabes. Kurz nach seiner Ankunft von einer ernstlichen Erkrankung ergriffen, starb er am 9. October 1622. Sein Leichnam wurde zu Friedrichstadt bestattet an der Stelle, wo nachher die remonstrantische Kirche erbaut ist. – Seine Schriften sind sehr zahlreich; sie zeigen ihn als einen tüchtigen, gelehrten und friedliebenden Theologen, welcher den Werth des frommen Lebens weit über die dogmatischen Lehransichten stellte, seine Ansichten aber manchmal in unvorsichtiger Weise kundgab und sich daher Mißverständnissen aussetzte. Die bedeutendsten seiner dogmatischen Schriften sind: „Notae in F. Socini disput. de Jesu Christo Servatore“; „Confessio de justitia Dei, merito et satisfactione Christi, fide justificante“ (1611); „Confessio de Deo et filio ejus, manu ipsius moribunda exarata“; „Oratio apologetica ad ordines Hollandiae et Westfrisiae“ (1612). Sein schon genannter „Tractatus theologicus de Deo“ veranlaßte mehrere weitere gegen Piscator gerichtete Schriften, zur Erläuterung seiner von diesem angefochtenen Aufstellungen, wie seine „Amica collatio“ (1613); „Amica duplicatio“ (1617) und „Plenior idea doctrinae Piscatoris de praedestinatione“ (1618). Auch wider Sibrand Lubbertus verfaßte er mehrere Schriften, wie auch eine „Responsio ad articulos ex Anglia transmissos“ (1611) und die „Apologetica responsio ad ea, quae F. Hommius ipsi impegit in libro Controversiarum Belgicarum“ (1618). Wider Bellarmin veröffentlichte er ein „Enchiridion controversiarum inter Evangelicos et Pontificios“ (1604, 1608) und „Robertus Anti-Bellarminus contractus“ (1610). Exegetischer Art waren die Schriften „De auctoritate S. Scripturae“ (1611); „Commentarius in N. T.“ (1621) und „Commentarius in omnes epistolas apostolicas“ (1631). Zu erwähnen sind endlich noch die „Oratie tot verantwoordinghe, ghedaen van C. Vorstius“ (1612) und „Compendiolum doctrinae ecclesiae Christianae, nunc in Polonia potissimum florentis“ (1630).

Ein vollständiges Verzeichniß seiner Schriften findet sich bei Glasius, Godgel. Nederl. und van der Aa, Biogr. Woordenb. – Vgl. ferner H. C. Rogge, Het beroep van Vorstius tot hoogleeraar te Leiden, in der Zeitschrift „de Gids“, Jhrg. 1873, Dl. II. bl. 31 v. v. und 495 v. v.