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ADB:Hommius, Festus

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Artikel „Hommius, Festus“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 63–64, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hommius,_Festus&oldid=- (Version vom 9. November 2024, 14:36 Uhr UTC)
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Hommius: Festus H. oder Homminga, reformirter Theolog und eine der Hauptpersonen und schärfsten Parteigänger bei den remonstrantischen Streitigkeiten. Im friesischen Dorfe Hielsum am 10. Februar 1576 geboren, erhielt er seine Erziehung an der lateinischen Schule zu Löwarden und studirte Theologie an der Franeker Hochschule, wo er sich im Hause des Professors Sibrand Lubberti aufhielt, bis er 1595 nach Frankreich ging, wo er besonders zu la Rochelle verweilte. Im folgenden Jahre zog er zur Vollendung seiner theologischen Studien nach Leyden, wo Franciscus Gomarus docirte. 1599 ward er Prediger zu Doccum, 1602 Feldprediger und wohnte der Belagerung der Stadt Grave bei, folgte aber noch im selben Jahre dem Ruf der Gemeinde zu Leyden. Dort warf er sich mit feurigem Geiste in das Gewühl der arminianischen Streitigkeiten, stand seinem Lehrer Gomarus keck zur Seite und griff den Arminius, besonders während seiner Abwesenheit, heftig an. Von unversöhnlichem Geiste beseelt, wollte er 1605 einige streng calvinistische Thesen aufstellen, um des Arminius Abfall von der wahren Lehre zu erhärten; dies ward jedoch durch die Dazwischenkunft des Magistrats verhindert. Im August 1609 war er einer der vier Prediger, welche Gomarus bei der Haager Unterhandlung mit Arminius unterstützten; 1610 widersetzte er sich mit Wort und Schrift der Wahl des Conrad Vorstius zum Professor; im folgenden Jahre vertheidigte er die contraremonstrantischen Interessen auf der Haager Conferenz und war der Kampfleiter der streng-calvinistischen Leydener Classe. 1613 wohnte er auch der Delfter Conferenz bei, und erhielt mit Uijtenbogaert den Auftrag, den holländischen Staaten das Resultat der dort geführten Unterredungen zu berichten. Besonders war ihm die Begünstigung der Remonstranten durch die holländischen Staaten und das Auftreten des Episcopius an Stelle des verstorbenen Arminius, welchen er als Socinianer bezeichnete, ein Dorn im Auge. Um so mehr arbeitete er für eine Nationalsynode und beförderte durch seine Widerlegung der zweiten Remonstration die kirchliche Spaltung. Dabei nahm er, dem Episcopius [64] gegenüber, den Privatunterricht der contraremonstrantischen Studenten auf sich. Als sich die Verhältnisse um 1618 ganz zum Vortheile der calvinistischen Partei geändert hatten, ward er zur Nationalsynode abgefertigt, nachdem er zu ihrer Wegeleitung sein „Specimen controversiarum Belgicarum“ herausgegeben hatte. Auf dieser Synode fungirte er mit Sebastian Damman als Secretär und war an den wichtigsten Arbeiten stark betheiligt. Als Revisor der neuen Bibelübersetzung und der liturgischen Schriften, wie auch als Stellvertreter des verstorbenen Petrus Cornelii an der Uebersetzung des Neuen Testaments, machte er sich in der That verdient und verfaßte dabei eine „Narratio historica ortus et progressus controversiarum Belgicarum“, als die Synode ihre Arbeit vollendet hatte. Neben seinen schon so vielseitigen Geschäften erhielt er einen neuen Arbeitskreis durch die Ernennung zum Regenten des Staaten-Collegiums zu Leyden, dessen Angelegenheiten er bis 1640 eifrig förderte. Dabei führte er des öfteren auch den Vorsitz in der südholländischen Provinzialsynode, erwarb den theologischen Doctorgrad honoris causa und endete am 5. Juni 1641 sein arbeitsames Leben, von seiner Gattin Johanna Cuchlinus und seinen vielen Freunden tief betrauert. Wiewol er zu den heftigsten, vorurtheilsvollsten und unbeugsamsten Gegnern der Remonstranten gehörte, welche ihn deswegen der größten Intoleranz bezichtigten, ist er dennoch von einigen seiner eigenen Parteigenossen zu den sogenannten Moyeneurs gezählt, weil er 1615 die Uebereinkunft billigte, durch welche der contraremonstrantische Cuchlinus und der remonstrantische Dwinglo zu Predigern in Leyden erwählt wurden, und weil er dabei nur die remonstrantischen Prediger und starrköpfigen Gemeindeglieder gebannt wissen wollte, nicht aber solche, welche sich zugänglich und frei von Pelagianismus und Socinianismus erwiesen. Außer seiner schon genannten „Narratio controversiarum“ und mehreren Widerlegungen der remonstrantischen Ansichten, erschien von seiner Hand: „XXII predicatien over het ghebedt des Heeren, gedaen door G. Bucanus, verduyscht door F. Hommius“, Leid. 1605, Amst. 1658, 12°. Weiter: „LXX disputationes theologicae adversus Pontificios, quibus omnes inter Evangelicos et Pontificios controversiae continentur et excutiuntur“, L. B. 1614. 12°.; „Het schatboeck der verklaringen over den Heidelb. en Nederl. Catechismus door Zach. Ursinus en David Paraeus vertaalt en met tafelen verlicht door F. Hommius“, Leid. 1617, Amst.1664, 4°., „Specimen controversiarum Belgic. seu confessio reformatarum ecclesiarum in Belgio, accedit harmonia Synodorum Belgicarum“, L. B. 1618, 4., und 1623 „Dissertationum theologicarum adversus Pontificios Decas I, de scriptura.“

Paquot, Mem. littér. II. p. 59 sq. Glasius, Godgel. Nederl. und die dortgenannten Quellen.