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ADB:Vulpius, Friedrich

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Artikel „Vulpius, Friedrich August“ von Ludwig Metz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 385–386, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Vulpius,_Friedrich&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 11:27 Uhr UTC)
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Vulpius: D. Friedrich August V., Consistorialrath und Superintendent in Hanau, daselbst geboren am 7. Februar 1744, † am 13. April 1840. Während sein Vater fürstlicher Kammerrath war, führte ihn frühe Neigung dem geistlichen Stande zu, für den er sich nach dem Besuche der Lateinschule und des Gymnasiums seiner Vaterstadt in Halle und in Leipzig vorbereitete. Semler und Schröckh gehörten hier unter andern zu seinen theologischen Lehrern. Nach Vollendung seiner Studien in die Heimath zurückgekehrt, trat V. 1765 in die Dienste seiner Vaterstadt und blieb darin bis in sein neunzigstes Lebensjahr, anfänglich als Protector der evangelisch-lutherischen Schule, was er freilich wider seine tiefere Neigung war, seit 1766 aber auch als Prediger. In seinen späteren Jahren war er zugleich Mitglied des Kirchenregiments, indem er 1786 [386] zum Consistorialassessor, nachher, 1799, zum Rathe bei dieser Behörde ernannt wurde; 1808 die Würde eines Inspectors, 1814 die eines kurfürstl. Superintendenten der evang.-luther. Kirchen und Schulen im Fürstenthume Hanau erhielt. 1816 feierte er unter außerordentlich großen und zahlreichen Ehrungen die Feier seiner 50jähr. Pfarramtsführung. Bei dieser Gelegenheit hielt er mit bewunderungswürdiger Rüstigkeit und Gedächtnißtreue eine lange „Jubelpredigt“ über Psalm 71, 17 u. 18. Sie ist auch im Druck erschienen. Aus Anlaß des Reformationsjubiläums im Jahre 1817 verlieh ihm die theologische Facultät in Marburg die Würde eines Doctors der Theologie.

Dauernd ist sein Name mit der sogenannten „Hanauer Union“ verknüpft. Das Jubeljahr 1817 rief nämlich auch im Hanauer Land die Anregung hervor, die lutherischen und die reformirten Gemeinden der Provinz zu einer evangelischen Kirchengemeinschaft zu verschmelzen. V. stimmte diesem Plane, der von dem reformirten Consistorium in Hanau zuerst ausgesprochen wurde, von Herzen zu und hat daher mit das Verdienst daran, daß die Synode von Hanau zu Stande kam, die vom 27. Mai bis zum 1. Juni 1818 tagte und die Vereinigung der Kirchen beschloß, wodurch eine „unglückliche äußere Theilung“ mit einer „Vereinigung im Geiste des Christenthums vertauscht werden sollte. Am 13. September 1818 trat diese Union für die Provinz Hanau in Kraft, nachdem sie am 4. Juli die landesherrliche Bestätigung erhalten hatte. V. sprach das Dankgebet der Synode, aus dem zu erkennen ist, wie freudig er, der Lutheraner, diese Einigung begrüßte.

Obwol V. in seiner Jugend schwach und kränklich war, erreichte er doch ein sehr hohes Alter, wozu sein streng geordnetes, mäßiges Leben und sein aller Leidenschaftlichkeit abholdes Wesen ihr gutes Theil beitrugen. Seine Abschiedspredigt, die er als neunundachtzigjähriger Greis in der Johanniskirche in Hanau am 25. August 1833 über 1. Cor. 16, 13 gehalten hat, war nach dem Bericht eines Ohrenzeugen noch von „seltener Kraft“. In dem langen Zeitraume seines amtlichen Wirkens war er der Gemeinde lieb geworden wie ein guter Vater; sie verehrte ihn als ihr leuchtendes Vorbild, als gewissenhaften Prediger und treuen Seelsorger. Von 1838–1840 lebte er im Ruhestande. – Schriftstellerisch thätig war er als Mitarbeiter am Hanauischen Magazin, worin er einige kleine Aufsätze verschiedenen Inhaltes veröffentlicht hat. Seine gedruckt vorliegenden Predigten zeigen biblische Wärme und Frömmigkeit. Den von Strieder erwähnten, nämlich: „Ermahnung zur Barmherzigkeit gegen Elende und Nothleidende“ (1770); „Predigt am Sieges- und Dankfeste“ (1793) und „Jubelpredigt“ (1816) sei noch hinzugefügt „Letzte Predigt“ (1833).

Strieder, Grundlage zu einer hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte V S. 23 f. Anm., VII, IX, XVII. (Einige Daten sind im Vorstehenden nach Mittheilungen des derzeitigen Hanauer Sup. Pfeiffer aus den Kirchenbüchern ergänzt worden.) – Ferner: Die Synode von Hanau. Nach Actenstücken, 1818. – Die Jubiläumspredigten von Vulpius aus 1816 und 1833. – Petri, Andeutung christlicher Festigkeit an und vor dem hochwürd. Herrn F. A. Vulpius u. s. w., 1817. – Eberhard, Worte Sr. Hochw. Hrn. Superintendenten Dr. Vulpius zugesendet, 1833. – Böhm, Erinnerungen an die Kirchenvereinigung in den kurhess. Provinzen Hanau und Fulda, 1843.