ADB:Wagner, Georg
[500] des Altars vorhanden. 4. Die Wassertaufe habe nicht die Kraft, den Menschen selig zu machen. W. wurde, als seine Lehre bekannt wurde, ebenso wie andere „Wiedertäufer“ – dieser im J. 1525 zu Zürich aufgekommene Sectenname hatte sich rasch in ganz Süddeutschland verbreitet – als „Ketzer“ vor Gericht gestellt und weltliche wie geistliche Behörden – Herzog Wilhelm von Baiern selbst und sein Hofmeister haben ihn glaubwürdiger Nachricht zufolge im Gefängniß aufgesucht – gaben sich die größte Mühe, ihn zum Widerruf zu bewegen. Trotz aller Bekehrungsversuche blieb W. fest und wurde am Freitag nach Dorothea (8. Febr.) 1527 vor dem Rathhause zu München öffentlich verbrannt. Der Fall erregte durch die damit verknüpften Umstände in ganz Süddeutschland das größte Aufsehen und in Reim und Prosa ward die Kunde davon in Stadt und Land verbreitet. Alsbald nach der Hinrichtung erschien die Schrift: „Ein Seltzame wunderbarlich geschicht zu München in Beyerlandt diß Jars als man zelt 1526 (soll heißen 1527) am 8. Februarii fürgangen“ (ein Exemplar in der Stadtbibliothek zu Zürich); bald darauf eine andere unter dem Titel: „Ein new warhafftig und wunderbarlich Geschicht oder Hystori von Jörgen Wagner zu München in Bayern als eyn Ketzer verbrandt im J. 1527“ (3 Bl. 4° o. O.). Gleichzeitig erschien ein Lied, das die Leidensgeschichte erzählte, in 29 Strophen. Auch handschriftlich wurde der Vorgang unter den „heimlichen Gemeinden“ verbreitet und es hat sich ein solcher Tractat, der den Titel führt „Ein Bekendtnuß J. W., den man zu München verbrannt hat um 4 Artikel wegen“ erhalten (Sammlung des Hofraths Jos. Beck in Wien); auch ein weiteres Lied ist handschriftlich erhalten. Ein Brief Georg Wagner’s an Michael Hainzmann findet sich im Bd. X, S. 145 der Vadianschen Correspondenz in der Bibliothek des Hist. Vereins zu St. Gallen.
Wagner: Georg W. von Emmering († 1527) ist einer der ältesten Märtyrer der altevangelischen Gemeinden, die man Täufer nannte, in der Reformationszeit. Wir wissen über sein Geburtsjahr und über seine Vorbildung nichts; da ihm indessen für den Fall des Widerrufs eine geistliche Pfründe lebenslänglich zugesagt war, so ist es wahrscheinlich, daß er gelehrte Bildung genossen hat. W. hat die Taufe auf den Glauben in seinem Bekenntniß nicht gefordert, auch selbst offenbar nie empfangen, gleichwol aber ist sicher, daß er Mitglied jener Brüdergemeinden war, die im J. 1525 die Spättaufe unter sich einführten, die aber erwiesenermaßen schon vor dieser Einführung als religiöse Gemeinschaft bestanden. Die Artikel, um derentwillen er verhaftet, zu München in den Falkenthurm gesetzt (1526) und später verbrannt wurde, sind folgende: 1. Kein Priester habe die Macht, den Menschen Sünden zu vergeben. 2. Kein Mensch sei im Stande, Gott vom Himmel (in der Messe) herabzuziehen. 3. Gott sei nicht leiblich im Sacrament- Til. v. Braght, Het bloedig Tooneel of Martelaers-Spiegel der Doopsgesinde. Amst. 1685 II, 4. – Crispinus, Actiones et monumenta Martyrum eorum, qui a Wiclefo et Husso veritatem evang. … obsignarunt. 1560, p. 53 ff. – Sleidanus, Comm. de Statu relig. et reipubl. etc., p. 175. – V. A. Winter, Gesch. d. baierischen Wiedertäufer. München 1809, S. 42 ff. – Beck, Die Geschichtsbücher der Wiedertäufer. Wien 1883, S. 22 ff. – Wackernagel, Kirchenlied III, 455. – Meshovius, Hist. Anabapt. 1617, S. 63.