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ADB:Walram IV. (gest. 1226)

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Artikel „Walram III., Herzog von Limburg“ von Otto Reinhard Redlich in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 774–775, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Walram_IV._(gest._1226)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 04:22 Uhr UTC)
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Walram: W. III., Herzog von Limburg (1221–26), Sohn Herzog Heinrich’s III., zuerst 1198 urkundlich nachweisbar als Herr von Montjoye, ein ausgezeichneter Fürst mit bedeutenden kriegerischen Anlagen, durstig nach Ruhm, ein Wohlthäter der Kirche. W. war vermählt mit Kunigunde von Fauquemont († 1214), von der er die Söhne Heinrich und Walram und eine Tochter Margarethe (vermählt mit Graf Dietrich von Isenberg) hatte. In zweiter Ehe war er mit Ermensinde, Gräfin von Luxemburg, verbunden, die ihn ebenfalls mit zwei Söhnen (Heinrich und Gerhard) und einer Tochter (Mathilde, vermählt mit Graf Wilhelm III. von Jülich) beschenkte. Durch die Verheirathung seines älteren Sohnes Heinrich mit Irmgard, Tochter des Grafen Adolf III. von Berg, trat W. in nahe Beziehungen zu Erzbischof Engelbert von Köln (Adolf’s Bruder), die jedoch sehr bald infolge der auf einander stoßenden territorialen Interessen der beiden kriegerischen Fürsten getrübt wurden.

W. hatte während eines mehrjährigen Kampfes mit Philipp von Courtenay um sein durch die zweite Ehe erworbenes Recht auf die Grafschaft Namur eine Befestigung auf kurkölnischem Gebiete angelegt. Engelbert hatte W. vergeblich aufgefordert, dieses Fort zu schleifen, und sah sich deshalb genöthigt, mit Gewalt vorzugehen. In dem nun entbrennenden Krieg war W. u. a. mit Graf Dietrich von Cleve verbündet. W. sah sich schließlich, in einem Vertrag vom 30. März 1217 zu dem Versprechen gezwungen, seine Schwiegertochter Irmgard so lange mit Lehngütern auszusteuern, bis er ihr das Schloß Montjoie mit dem Ländchen Conzen überweisen werde. Nach dem Tode des Grafen Adolf (15. Juni 1218 vor Damiette) erneuerte sich der kaum beigelegte Kampf zwischen W. und Engelbert und endete nach zwei Jahren wiederum mit einem Sieg des letzteren. Durch einen demüthigenden Sühnevertrag wurde W. gezwungen, seinen Streit mit dem Grafen von Namur dem Schiedsspruch des Erzbischofs zu unterwerfen, während Heinrich’s Erbfolge in der Grafschaft Berg ebenfalls von Engelbert’s Gnade abhängig gemacht wurde. Durch den Tod seines älteren Bruders wurde W. 1221 Nachfolger seines Vaters im Herzogthum Limburg. Mit dem Grafen Gerhard von Geldern betheiligte er sich an dem Krieg gegen den Bischof Otto von Utrecht. Noch in demselben Jahre (1224) finden wir ihn auf dem Reichstag zu Bardewiek und für längere Zeit am Hofe Heinrich’s VII. Die Ermordung des Erzbischofs Engelbert (1225) durch Walram’s Schwiegersohn Dietrich von Isenberg verschaffte Walram’s Sohn Heinrich die Erbfolge in der Grafschaft Berg. Kein Wunder, daß der Verdacht einer Mitschuld sich auf W. lenkte, umsomehr, da dieser sofort ein von Engelbert errichtetes ihm unbequemes kurkölnisches Fort Valance in der Nähe von Rolduc zerstören ließ. So kam es auch, daß Engelbert’s Nachfolger Heinrich von Molenarck sofort eine feindliche Stellung zu W., der offenbar großes Ansehen in Köln besessen zu haben scheint, und zu Walram’s Sohn Heinrich einnahm. Gegen eine Mitschuld dieser Limburger an Engelbert’s Tod scheint jedoch schon der Umstand zu sprechen, daß Heinrich mit aller Strenge gegen die Mörder vorging. 1226 begleitete W. den jungen König Heinrich VII. nach Italien; kurz nach der Rückkehr von dort, etwa im Juni desselben Jahres, starb W. und [775] wurde in der Abtei Rolduc beigesetzt. Seine kirchliche Gesinnung hatte W. u. a. durch die Gründung des Klosters Reichenstein bethätigt.

Ernst-Lavalleye, Histoire du Limbourg. T. IV. Liège 1839. – Lacomblet, Urkundenb. z. Gesch. d. Niederrheins. Bd. II. – Ders., Arch. f. d. Gesch. d. Niederrheins. Bd. III, Heft 1. Düsseldorf 1860.