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ADB:Walram II. (Graf von Nassau)

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Artikel „Walram II. (Graf von Nassau)“ von Wilhelm Sauer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 778–779, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Walram_II._(Graf_von_Nassau)&oldid=- (Version vom 20. Dezember 2024, 05:46 Uhr UTC)
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Walram: Graf W. II. von Nassau, † am 24. Januar 1266 ?. Die persönliche Bedeutung des Grafen war eine geringe. Wir kennen kein kriegerisches Ereigniß, keine bedeutsame Regierungshandlung, welche das Andenken an ihn verewigt haben, mit Ausnahme der vielleicht durch Umstände erzwungenen Landestheilung, welche die beiden bis heute blühenden Aeste des Hauses Nassau, den walramischen und den ottonischen, schuf. Graf W. II. war Enkel des Grafen W. I. (siehe oben), Sohn des kurz vor dem Jahre 1250 verstorbenen Grafen Heinrich II. und der Gräfin Mechtild von Geldern. Seine Erziehung erhielt er vermuthlich bei den Prämonstratensern des der Burg Nassau benachbarten Klosters Arnstein; von seinem jüngeren, gleich zu nennenden Bruder Otto wissen wir dies bestimmt. Nach des Vaters Tode führte er die Regierung gemeinschaftlich mit dem jüngeren Bruder Otto (die übrigen Brüder scheinen frühzeitig gestorben oder in den geistlichen Stand eingetreten zu sein), bis beide zur Theilung des Länderbesitzes schritten. Die Theilungsurkunde vom 16. December (nicht 7. oder 17., wie sich vielfach angegeben findet) verzeichnet den gesammten damaligen Besitz des Hauses Nassau, von welchem dem älteren Bruder W. die Herrschaften Wiesbaden, Idstein, Weilburg, die Vogtei über Bleidenstatt und den Mitbesitz der Burg Nassau sowie kleinere Gebietstheile zufielen. Später, vielleicht schon bald nach Abschluß dieses Vertrages, zeigte Graf W. sich mit einzelnen Bestimmungen desselben unzufrieden und focht dieselben an. Ob er hierbei schon unter dem Druck der Geisteskrankheit, an der er gelitten hat, handelte, wissen wir nicht; sicher ist, daß er in einem Anfalle von Geistesstörung das für ihn ausgefertigte Originalexemplar der Theilungsurkunde vom 16. December 1255 verbrannt hat.

Von seiner Thätigkeit als Landesherr wissen wir wenig. Es liegt nur eine kleine Anzahl von ihm ausgestellter Urkunden vor, die bis zum Ende des Jahres 1265 reichen. Wir können deshalb entgegen der Meinung neuerer Genealogen, daß er etwa im J. 1277 gestorben sei, seinen Tod um diese Zeit setzen. Da als Todestag der 24. Januar feststeht, können wir demnach als Todestag vermuthungsweise den 24. Januar 1266 ansehen. Daß seine Ehe mit Adelheid, der Tochter des Grafen Diether II. von Katzenelnbogen, bereits zu Lebzeiten seines Vaters, des Grafen Heinrich II., geschlossen war, wie angenommen wird, ist unerweislich. Als zweiter Sohn ging aus dieser Ehe Graf Adolf, der spätere deutsche König, hervor. Der Tag der Geburt dieses letzteren ist nicht bekannt. Im allgemeinen gilt die Annahme, daß dessen Geburt nicht später wie 1250 erfolgte. Neuerdings aufgefundene urkundliche Nachrichten über den Grafen W. machen es jedoch wahrscheinlich, daß Graf Adolf später, und zwar frühestens 1256 oder 1257 geboren ist. Weiterhin können wir nach diesen Angaben die Burg Nassau als den Geburtsort Adolf’s, bezüglich dessen gleichfalls [779] verschiedene Annahmen vorliegen, ansehen. Graf W. II. scheint auf der im gemeinschaftlichen Besitz der Brüder verbliebenen Stammburg Nassau seine Hofhaltung gehabt zu haben. Seine Begräbnißstätte hat er dann wahrscheinlich im Kloster Arnstein gefunden.

Schliephake, Geschichte von Nassau. – Sauer, Zur Geschichte u. Genealogie des Hauses Nassau im 13. Jahrh. (Annalen d. nass. Alterth.-Vereins XVIII, 223).