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ADB:Werlhof, Johann

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Artikel „Werlhof, Johann“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 15–16, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Werlhof,_Johann&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 09:10 Uhr UTC)
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Werlhof: Johann W., Rechtslehrer, geboren zu Lübeck am 12. März 1660, † in Helmstedt am 25. April 1711. Der gleichnamige Vater war ein angesehener, wissenschaftlich gebildeter Bürger in Lübeck; die Mutter, Dorothea Elisabeth entstammte der Gelehrtenfamilie Meibom, und war eine Tochter des bekannten Arztes und Polyhistors Johann Heinrich Meibom, der nach mehrjähriger Lehrthätigkeit in Helmstedt zu Lübeck starb … W. bezog erst 15 Jahre alt die Universität Helmstedt, an der er sechs Jahre philosophische, hauptsächlich aber juristische Vorlesungen besuchte; zu seinen hervorragenderen Lehrern zählte Professor Conring, unter dem er vor seinem Abgange von der Handelsschule seine „Dissertatio politica de maritimis commerciis“ (Helmstedt 1680) vertheidigte. 1681 trat er eine größere Reise an und besuchte für kurze Zeit Kassel, Marburg, Gießen, dann Frankfurt a/M. und Speyer, den damaligen Sitz des Reichskammergerichtes, um das Verfahren dieses höchsten Gerichtshofes durch eigene Anschauung an Ort und Stelle kennen zu lernen. Von hier wandte er sich nach Freiburg i/Breisgau, Tübingen und Straßburg, wo er ein volles Jahr als Schüler des berühmten Obrecht zubrachte, dessen täglicher Tischgenosse er war und dessen belehrende Unterweisungen seine juristischen Studien wesentlich förderten. Nach mehrwöchentlichem Aufenthalte an den Akademien zu Basel und Genf bereiste er Frankreich bis an die spanische Grenze, und boten ihm die größeren Städte der Provence durch ihre geschichtlichen Denkmale mannichfache Anregung. Auf dem Rückwege berührte er Toulouse, Bordeaux, Nantes, dann Orleans, wo er die völkerrechtliche Doctrin des Hugo Grotius unter dem Titel: „Positiones Miscellaneae“ vertheidigte, und aus diesem Anlaß (Spätherbst 1682) mit vieler Auszeichnung zum Licentiaten der Rechte ernannt wurde. Im Februar 1683 kam er nach Paris, und suchte auch hier seiner Gewohnheit gemäß den Umgang mit hervorragenden Gelehrten. Er gedachte über Belgien, dessen größere Städte und namhafte Juristen er besuchte, nach England zu gehen; allein die Kunde von dem unerwarteten Ableben seiner Mutter bewog ihn zu unverweilter Heimkehr. Er traf nach mehr als dreijähriger Abwesenheit im Frühjahre 1684 zu Hause ein, wo er nach Conring’s Ableben seinem Wunsche gemäß am 22. Juli 1686 an dessen Stelle in Helmstedt zum Professor des öffentlichen Rechts ernannt wurde. Zehn Jahre später (1696) zum Doctor juris civilis erklärt, erhielt er die öffentliche, ordentliche Professur der Institutionen und des Strafrechtes, welche er am 19. November 1696 mit einer Rede: „De arctissimo Jurisprudentiae et civilium studiorum nexu“ (Helmstedt) antrat. – 1700 wurde er zum Rector der Universität erwählt und einige Jahre später (1708) von Herzog Anton Ulrich unter Verleihung des Hofrathtitels zum ersten Professor des Codex befördert, welche Stellung er nur drei Jahre bekleidete, da er am 25. April 1711 im 52. Lebensjahre mit Tod abging. W., der eine auserlesene Fachbibliothek besaß, galt bei seinen Zeitgenossen als gründlich gebildeter Jurist, und wird ihm eine sehr sorgfältige Behandlung der übertragenen Rechtsgutachten (Responsa) nachgerühmt. Die von ihm hinterlassenen Gedichte zeugen von ungewöhnlicher dichterischer Begabung. Er schrieb mehrere Dissertationen, Abhandlungen und Poëmata, welche Schriften J. H. v. Seelen im 3. Teil seiner Athenarum Lubec. aufzählt.

W. war mit einer Tochter des Helmstedter Professors Paul Heigel verheirathet. Sein ältester Sohn, Johann Heinrich (geboren zu Helmstedt 1692), ein begabter, strebsamer junger Mann, der gleich seinem Vater die Rechte studirte, [16] trug sich mit dem Plane, eine Gesammtausgabe der Schriften seines Vaters zu veranstalten, starb jedoch vor eigentlicher Inangriffnahme als Student am 31. October 1717 in einem Alter von 25 Jahren.

Progr. Memoria Jurisconsult. illustr. J. Werlhof d. 25. Apr. 1711 (Helmstadii).Zedler’s Real-Encyklop. sub voce Werlhof. – J. H. von Seelen, Athenae Lubecens. Pars III, Sect. 1, S. 164–177.