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ADB:Wessely, Wolfgang

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Artikel „Wessely, Wolfgang“ von Alexander Löffler in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 146–147, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wessely,_Wolfgang&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 08:33 Uhr UTC)
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Wessely: Wolfgang W., Orientalist und Rechtsgelehrter, geboren zu Trebitsch in Mähren im J. 1801 als Sohn eines jüdischen Arrendators, genoß – zum Rabbiner bestimmt – die traditionelle einseitige Erziehung als „Bachur“. Erst mit 14 Jahren gelangte er dazu, einen moderneren Bildungsgang einschlagen zu können. Unter Entbehrungen studirend absolvirte er in Prag das Gymnasium, bezog die Universität und erlangte 1828 die philosophische, 1833 die juristische Doctorwürde. Während er in Prag das Amt eines Religionslehrers bekleidete, bereitete er sich für die akademische Laufbahn vor. Das Jahr 1847 findet ihn [147] als Privatdocenten für hebräische und rabbinische Sprache und Litteratur an der philosophischen Facultät in Prag. Im J. 1848 wurde er mit anderen Juristen von dem Justizminister Frhrn. v. Sommaruga zum Studium des reformirten Strafverfahrens in die Rheinprovinzen und nach Belgien gesandt; sein Bericht soll auf die nachfolgende erste Einführung der Schwurgerichte in Oesterreich von Einfluß gewesen sein. Im folgenden Jahre habilitirte er sich an der juridischen Facultät in Prag, wurde 1851 außerordentlicher Professor an der philosophischen, 1852 außerordentlicher, 1861 ordentlicher Professor an der juridischen Facultät und bekleidete beide Aemter bis an sein Lebensende, 21. April 1870. An der philosophischen Facultät las er über hebräische Grammatik, Litteratur und Archäologie, an der juristischen über Strafrecht, Strafproceß, Encyclopädie, Rechtsphilosophie und Völkerrecht.

Die litterarischen Arbeiten Wessely’s sind zumeist in Zeitschriften zerstreut. Unter den selbständigen Publicationen wären bemerkenswerth: Ein biblischer Katechismus unter dem Titel: „Netib Emuna“, der als Leitfaden zum jüdischen Religionsunterrichte viel benutzt wurde, eine Ausgabe der jüdischen Gebete mit deutscher Uebersetzung, und eine Monographie über die Befugnisse des Nothstandes und der Nothwehr nach österreichischem Rechte (1862). Eine größere Arbeit über mosaisches und talmudisches Recht blieb leider unvollendet; Bruchstücke davon sind in der „Neuzeit“ (Wien 1869, 1870) veröffentlicht.

Ungewöhnliche Vielseitigkeit und eiserner Fleiß charakterisiren W. als Gelehrten. Eine politische Rolle hat der bescheidene Mann nie spielen wollen; und dennoch hat er in einer innerpolitischen Frage eine hervorragende Stellung eingenommen. In dem Kampfe der Juden um Gleichberechtigung war er einer der thatkräftigsten Anführer und Bahnbrecher. Die meisten seiner Auszeichnungen und Ehrenstellen, von dem Convictsstipendium des armen Studenten bis zum Ordinariate an der altehrwürdigen Karl Ferdinands-Universität, hat er als erster, oder zum mindesten als einer der ersten Juden in Oesterreich erlangt. Sein Ansehen innerhalb des Judenthums benutzte er, um in fortschrittlichem Sinne zu wirken.

Wurzbach 50, 182. – Teichmann in v. Holtzendorff’s Rechtslexicon, 3. Aufl. – „Presse“, Wiener Abendbl. v. 22. April 1870. – Augsburger Allg. Ztg. 1861, S. 4177a; eod. 1870, S. 1825 f. (Auszug aus der „Presse“). – „Die Neuzeit“, Wien, 29. April 1870.