ADB:Wetter, Laurenz (1654 bis 1734)

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Artikel „Wetter, Laurenz“ von Johannes Dierauer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 238–239, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wetter,_Laurenz_(1654_bis_1734)&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 01:26 Uhr UTC)
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Wetter: Laurenz W., Landammann von Appenzell-Außerroden, geboren am 9. Februar 1654 in Gais, † am 22. Februar 1734 in Herisau. Nach den vorhandenen dürftigen Nachrichten scheint sich W. früh in Herisau niedergelassen und dort ein kaufmännisches Geschäft gegründet zu haben. Er erwarb 1701 das Bürgerrecht seines Wohnortes und gelangte als kundiger und wohlhabender Mann allmählich zu den Ehrenstellen, die ihm die Gemeinde und das Land bieten konnten. 1718 trat er als Seckelmeister in die Landesregierung ein, 1727 rückte er zum Statthalter vor, und 1729 wurde er, schon hochbejahrt, auf der Landsgemeinde in Hundwil zum Landammann gewählt. In dieser Stellung gerieth er in die peinliche Verwicklung, die man als den appenzellischen „Landhandel“ zu bezeichnen pflegt. Schon im 17. Jahrhundert hatte sich ein scharfer Gegensatz zwischen den Gemeinden vor der Sitter und hinter der Sitter fühlbar gemacht, dem in letzter Linie der Rangstreit zwischen Trogen und Herisau oder der Familie Zellweger einerseits, den Familien Tanner, Schieß und Wetter anderseits zu Grunde lag. Der damals mit Mühe geschlichtete Widerstreit fand neue Nahrung nach dem Toggenburger- oder Zwölferkrieg, indem die außerrodische Regierung sich am Rorschacher Friedensschluß (1714) betheiligte und sich, ohne die Landsgemeinde anzufragen, in einem besonderen Artikel dazu verstand, bei Streitigkeiten mit dem Abte und der Stadt St. Gallen auf die schwerfällige Berufung an die eidgenössische Tagsatzung zu verzichten und ein Schiedsgericht anzuerkennen. Die verhaltenen Leidenschaften entfesselten sich gewaltsam, als im J. 1732 diese Bestimmung bei einem an sich geringfügigen Zollstreite mit der Stadt St. Gallen zur Anwendung kommen sollte. Das Volk schied sich in zwei Parteien. Die „Harten“ im Hinterlande erklärten [239] sich gegen die „Verräther“, die den Rorschacher Tractat errichtet hatten, während die meisten Gemeinden des Vorderlandes als „Linde“ für die frühere Regierung (Landammann Konrad Zellweger und seine Genossen) Partei ergriffen. Die Zerwürfnisse zogen sich Jahre lang hin und führten mehr als einmal hart an den Bürgerkrieg. Der Sprecher des Hinterlandes beim Ausbruche der Wirren war nun Landammann W. Er verwahrte sich zwar in einer öffentlichen Kundgebung vom 18. October 1732 gegen die Anschuldigung, daß er von persönlichen Motiven geleitet werde; aber er verurtheilte sehr entschieden das Vorgehen der Abgeordneten bei den Rorschacher Verhandlungen. Er bezeichnete den Einschluß Appenzells in den Friedenstractat als unnöthig, ja als schimpflich für das während des Krieges neutral gebliebene Land und deutete vollends an, daß die Umgehung der Landsgemeinde eine schwer zu verantwortende Verletzung der Volkssouveränetät gewesen sei. Diese Erklärung ermuthigte seine Partei zu rücksichtsloser Verfolgung ihrer Ziele. Sie mißachtete die Vermittlungsversuche der Eidgenossen und verhöhnte die in Herisau erscheinenden Abgeordneten der evangelischen Orte. Auf der ordentlichen Frühjahrslandsgemeinde des Jahres 1733 gelangte sie zum Siege. Der angefochtene Artikel (83) des Rorschacher Friedens wurde abgethan; die unterlegenen Gegner mußten sich harten Strafurtheilen unterziehen. Es scheint doch, daß der tumultuarische, das Ansehen des Landes schädigende Verlauf der Dinge einen tiefen Eindruck auf Wetter machte. Ohnehin drückte ihn die Last der Jahre. Eben auf der erwähnten Landsgemeinde dankte er ab und übergab seinem zum Nachfolger erwählten Sohne Adrian das Landessiegel. Schon im folgenden Jahre starb er. – W. hatte sich am 9. März 1690 mit Barbara Ziegler von Zürich verheirathet. Sein Sohn Adrian (1694–1764), ein sehr gebildeter und talentvoller Mann, behauptete sich 23 Jahre lang (1733–1756) in den höchsten Ehrenstellen des Landes, und auch dessen Sohn Laurenz war 1772–1793 Landammann. Mit diesem erlosch die politische Bedeutung der Familie Wetter.

Den „Landhandel“ hat als Zeitgenosse und Augenzeuge Gabriel Walser (s. A. D. B. XLI, 16–18) in dem die Jahre 1732–1763 umfassenden dritten Theil seiner Appenzeller Chronik (gedruckt in Trogen, 1829) ausführlich dargestellt. Vgl. ferner J. H. Tobler, Regenten und Landesgeschichte des Kantons Appenzell der äußeren Rhoden inner den Jahren 1597–1797, Trogen 1812 (mit ungenauen Nachrichten über Wetter’s Leben). – Samml. d. älteren eidgenössischen Abschiede VII, 1, 1712–1743.– A. Eugster, Die Gemeinde Herisau im Kanton Appenzell A. Rh. Herisau 1870. – Die Lebensdaten Laurenz Wetter’s hat mir Herr Rathschreiber Tobler aus dem Familienregister der Gemeinde Herisau mitgetheilt.