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ADB:Wilhelm der Ältere

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Artikel „Wilhelm der Ältere“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 733–738, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_der_%C3%84ltere&oldid=- (Version vom 19. November 2024, 10:35 Uhr UTC)
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Wilhelm der Aeltere, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, ein Sohn Herzog Heinrich’s des Milden aus seiner ersten Ehe mit Sophie, der Tochter Herzog Wratislaw’s VI. von Pommern und ein Enkel des Herzogs Magnus Torquatus, wurde im J. 1400 geboren. Als der Vater am 14. October 1416 starb, hätte nach dem Erbvereine, den er selbst mit seinem Bruder Bernhard am 25. Juli 1415 abgeschlossen hatte, letzterer die Vormundschaft [734] über die beiden minderjährigen Kinder Heinrich’s antreten müssen. Doch davon findet sich keine Spur; W. scheint sofort die Regierung seines Landes selbständig übernommen zu haben. Er war eine thatkräftige Persönlichkeit, die von Jugend auf lieber selbst bestimmen als von anderen sich leiten lassen wollte. Vor allem stand sein Sinn nach kriegerischen Abenteuern; sein Jugendmuth wollte austoben; es litt ihn nicht lange daheim in stiller Friedensarbeit; sein ungestümer Thatendurst trieb ihn bald nach verschiedenen Seiten in Kriege und Fehden, an denen weder er selbst noch sein Land zumeist ein Interesse hatten. So zog er schon im J. 1417 dem Herzoge Heinrich von Schleswig und dem Grafen Heinrich von Holstein gegen König Erich von Dänemark zu Hülfe. Schon damals hatte er sich solches Ansehen zu erringen gewußt, daß er zu einem Rechtstage, den jene Fürsten in einem Vertrage vom 12. November 1417 auf den 24. Juni 1418 nach Schleswig oder Gottorp ansetzten, von Seiten seiner Verbündeten zum Schiedsrichter bestimmt wurde. Im J. 1419 lag er mit dem Erzbischofe von Bremen in Fehde, dessen Vasallen ihn durch Raubzüge von Langwedel und Thedinghausen aus gereizt hatten. Am 30. Juni des folgenden Jahres verlobte er sich zu Tangermünde mit Cäcilie, der Tochter Kurfürst Friedrich’s I. von Brandenburg, der an demselben Tage auch seine Tochter Magdalene dem Herzoge Friedrich, Bernhard’s Sohne und Wilhelm’s Vetter, verlobte. Doch wurde das Beilager wegen der Jugend der beiden Bräute erst viel später gefeiert, das Wilhelm’s zu Berlin am 6. Juni 1423, das Friedrich’s gar erst am 30. September 1430. Sogleich nach seiner Verlobung sehen wir W. an dem Kriege gegen das Stift Hildesheim theilnehmen. Lange Zeit lag er vor Grohnde, und als zu dessen Entsatze ein Heer heranrückte, trug er über dieses im Verein mit seinem Vetter Otto am 20. März 1421 einen völligen Sieg davon. Noch in demselben Jahre kämpfte er gegen die Hussiten und war er dabei, als ihnen Markgraf Friedrich der Streitbare von Meißen im August 1421 bei Brüx in Böhmen eine blutige Niederlage beibrachte. Dann finden wir ihn 1423 wieder im Streite gegen die Dänen mit Graf Adolf von Schauenburg vor Flensburg, daraus abermals in Fehde mit Bremen. Am 28. April 1426 schloß er mit der Stadt Braunschweig ein Bündniß gegen den Erzbischof von Bremen; da jedoch die Hansestädte von solchem Zwiste nicht mit Unrecht eine Beeinträchtigung der Unternehmungen gegen Dänemark besorgten, so vermittelten sie zwischen den Parteien, und W. zog die folgenden Jahre wieder vor Flensburg und nach Jütland hinein.

Daß die vielen Kriegszüge ihn allmählich in starke Geldverlegenheit gebracht haben, ersieht man deutlich daraus, daß er am 12. October 1426 sogar seinen Silberschatz an einen Braunschweiger Bürger, Werner Kalm, verpfändete. Diese Geldnoth, sowie der Wunsch, seine Lage zu verbessern wird ihn wol vor allem auf den Gedanken gebracht haben, sein Vater sei bei der Landestheilung von 1409, wo ihm das Fürstenthum Lüneburg zugefallen war, benachtheiligt worden; er forderte daher jetzt eine neue Theilung, und sein Oheim Bernhard gab, um das gute Einvernehmen der Familie nicht zu stören, seinem Wunsche nach. Unter Vermittlung des Landgrafen Ludwig von Hessen, des Bruders von Wilhelm’s Stiefmutter, kam in Celle am 8. März 1428 eine Vereinbarung zu Stande, nach der W. eine neue Theilung vornehmen und Bernhard dann einen Theil wählen sollte. Am 25. Mai legte W. den Theilungsplan vor, am 22. August entschied sich Bernhard für das Fürstenthum Lüneburg. W. bekam Braunschweig, dem noch einige Theile des Landes zwischen Deister und Leine, sowie der kürzlich erst erworbenen Eversteinschen und Homburgischen Besitzungen hinzugefügt wurden. Die Anrechte an die Städte Braunschweig, Lüneburg u. a. blieben gemeinsam. So wurde W., da sein Vater Heinrich, von dem die neue Linie [735] zunächst abzweigte, in Lüneburg regierte, der eigentliche Begründer des mittleren Hauses Braunschweig; der Mittelpunkt seiner Herrschaft und der Sitz seiner Hofhaltung war das Schloß Wolfenbüttel. Bald nach jener Theilung brach er wieder nach Norden auf, wo er 1429 Apenrade eroberte. Inzwischen war Otto von Lüneburg in sein Gebiet eingefallen; W. kehrte zurück, eroberte Pattensen und Hallermund. Es kam zu einem Vergleiche; aber gewisse Streitpunkte blieben bestehen; erst am 24. November 1431 einigten sich die beiden Linien über die vorgefundenen Schulden, noch später (1433) über Pattensen, das man Wilhelm auf zehn Jahre wiederverkäuflich überließ. In der Zwischenzeit soll dieser 1430 und 1431 gegen die Hussiten zu Felde gezogen sein, eine Pilgerfahrt nach dem heiligen Lande unternommen und für Herzog Friedrich IV. von Oesterreich, der eine Tochter von Wilhelm’s Oheime Friedrich zur Frau hatte, dem Könige Karl VII. von Frankreich gegen die Burgunder ein Hülfsheer zugeführt haben. Nach einer anderen Quelle soll er allerdings nur seine Begleitung an diesem Zuge haben theilnehmen lassen. Jedenfalls weilte W. in der Ferne, als sein jüngerer Bruder Heinrich, dessen Obhut er Land und Familie anvertraut hatte, sich plötzlich wider ihn erhob. Dieser bildete in jeder Beziehung einen Gegensatz zu dem Bruder, der die Tugenden und Fehler des Ritterthums der Zeit in glänzender Weise verkörperte. Seiner Lust am Kampf und Streit, seiner sorglosen Verschwendung, seiner unstäten Lebensführung gegenüber suchte er im Frieden still und zielbewußt, wenn auch oft auf Umwegen, seine Absichten zu erreichen; er war sparsam und haushälterisch und hatte klar erkannt, daß nicht auf ritterlichem Treiben, sondern auf sorgsamer Pflege der wirthschaftlichen Kräfte des Volkes, vor allem der Bürgerschaft in den Städten ein blühendes Staatswesen zu begründen sei. So konnte er denn mit der Art, wie sein Bruder die Regierung führte, nichts weniger als einverstanden sein, und um so mehr fühlte er sich beeinträchtigt, daß ihm keine Theilnahme an der Landesverwaltung gewährt wurde. W. hatte ein gutes Recht eine Landestheilung abzulehnen; war doch in dem Vertrage von 1415 den Ständen geradezu das Recht eingeräumt, die Huldigung zu verweigern, wenn ein jüngerer Bruder auf Landestheilung dringen sollte. W. hatte sich daher den Wünschen und Bitten des Bruders gegenüber, die darauf abzielten, ziemlich ablehnend verhalten. Was ihm in Güte nicht zugestanden wurde, suchte Heinrich nun auf dem Wege der List und Gewalt zu erreichen. Während der Bruder fern in Oesterreich weilt, nimmt er unter trügerischem Vorgeben, der Feind bedrohe die Burg, am 22. April 1432 die Veste Wolfenbüttel ein, die Wilhelm’s Gemahlin zum Leibgedinge gegeben war, und treibt sie und ihres Kinder von dort fort, die dann in Schöningen Unterkunft finden. Es kommt darauf zwischen den Brüdern zum erbitterten Kriege; der Erzbischof von Magdeburg, die Bischöfe von Hildesheim und Halberstadt, der Markgraf von Brandenburg, die Harzgrafen u. A. standen auf Wilhelm’s Seite, während Heinrich bei Herzog Otto von Göttingen und den Städten Braunschweig und Magdeburg Hülfe fand; der ersteren Stadt, die im eigenen Interesse eine weitere Theilung der fürstlichen Macht nicht ungern sah, gab man sogar Schuld, daß sie das Bestreben Heinrich’s geweckt und gefördert habe. Endlich kam es am 23. November 1432 in Schöningen zu einem Frieden, der auf Grund einer neuen Landestheilung hergestellt wurde. Heinrich erhielt Wolfenbüttel, W. das Calenberger Land und die Eversteinschen und Homburgischen Stücke, die der Braunschweiger Linie 1428 zugefallen waren. Da der Theil Heinrich’s der werthvollere war, die Bürger von Braunschweig aber einer Theilung der wolfenbüttelschen Landschaft widerstrebten, so mußte er an W. noch 9000 Gulden zahlen. An demselben Tage wurde auch die Klage dieses Fürsten gegen die Stadt Braunschweig wegen Verrätherei beigelegt. Die später [736] beibehaltene Scheidung eines besonderen cellischen, wolfenbüttelschen und calenbergischen Gebiets wurde durch diese Theilung begründet. Trotz diesem für ihn günstigen Abkommen suchte Heinrich unbedenklich seine Macht auch auf Kosten der seines Bruders zu erweitern. Hinter seinem Rücken schloß er mit seinen Lüneburger Vettern am 1. März 1433 einen Vertrag, in dem sie unter der Form eines Scheinkaufes – Heinrich zahlte für das Lüneburger Land 200 000 Mark, die Lüneburger für das Wolfenbüttler 100 000 – bei Mangel männlicher Nachkommenschaft sich gegenseitig den Anfall ihrer Länder, ohne die Rechte Wilhelm’s zu berücksichtigen, zusicherten. Ebenso handelten die Lüneburger Vettern gegen den Hausvertrag von 1428, als sie in demselben Jahre dem Bischofe von Hildesheim einen großen Theil ihrer Eversteinschen und Homburgischen Besitzungen ohne Zustimmung der Braunschweiger Vettern verpfändeten. W. beklagte sich darüber beim Kaiser und erwirkte noch in demselben Jahre von dem kaiserlichen Statthalter, dem Pfalzgrafen Wilhelm, ein Verbot, daß in jenen Gebietsstücken dem Bischofe gehuldigt würde. Dessen ungeachtet unterstützte W. die Vettern 1434 in der Fehde mit den Grafen von Spiegelberg, die wol wegen der Erbschaft der Grafen von Hallermund ausbrach, und in die W., der in das Hoyasche einfiel und das Schloß Barenburg eroberte, wirksam eingriff. Einige Jahre darauf erhielt W. auf friedliche Weise einen bedeutenden Machtzuwachs, indem ihm am 18. April 1437 Otto der Einäugige von Göttingen die Verwaltung seines Landes abtrat (s. A. D. B. XXIV, 686). Mit seinem Bruder Heinrich, dem er versprach, daß die Regierung in ihrer beider Namen geführt werden sollte, war bald (21. Juli 1437) eine Einigung gefunden. Viel später mit den Lüneburger Vettern. Mit diesen kam es, um so mehr da auch andere Streitigkeiten, wie die der Städte Lüneburg und Braunschweig u. a. hier noch hinein spielten, zu ernstlichen Zerwürfnissen, in denen Heinrich, der stets zwei Eisen im Feuer zu halten suchte, auf die Seite der Vettern trat. Am 12. Januar 1441 verpfändeten sie sich aufs neue ihre Länder und am 2. Sept. d. J. verbanden sie sich mit der Stadt Braunschweig gegen W. und die Stadt Hannover. Man griff aufs neue zu den Waffen; W. fiel in das Lüneburgische ein, Heinrich bemächtigte sich Seesens und der Staufenburg. Markgraf Friedrich von Brandenburg errichtete am 28. October 1441 eine Sühne zwischen den hadernden Parteien, der dann im nächsten Jahre der Friede folgte. Am 21. März 1442 zwischen W. und Heinrich, am 21. April in Celle mit den Lüneburger Vettern. Hier wurden die hinter Wilhelm’s Rücken geschlossenen Scheinkäufe der Länder für null und nichtig erklärt, die Streitigkeiten wegen der versetzten Eversteinschen und Homburgschen Besitzungen geschlichtet und das Verhältniß wegen der Göttinger Erbschaft geregelt, das dann 1512 in einem Vertrage zu Minden endgültig geordnet wurde. Es ward ferner eine Gesammthuldigung und -folge in den beiderseitigen Landen festgesetzt. Etliche Jahre später erwarb W. die Grafschaft Wunstorf, die von dem Grafen Julius und seinem Sohne Ludolf 1446 an den Bischof von Hildesheim und von diesem im folgenden Jahre an W. verkauft wurde. Das Geld zu dieser Erwerbung wurde von den Calenberger Ständen hergegeben. Da die Grafschaft zum Theil von den Bischöfen von Minden zu Lehen ging, so traf W. 1447 mit dem Bischofe Albrecht das Abkommen, daß er die Städte Wunstorf und Blumenau als Eigenthum erhielt, für die andern Theile aber die Mindensche Lehnshoheit anerkannte. Später bekam er als heimgefallenes Lehen die Herrschaft Dorstadt, die ihm durch den Tod des letzten Edelherrn, Arnold von Dorstadt, der zwischen Juni 1453 und 1454 gestorben ist, zufiel.

Am 25. März 1447 sonderte W. seine beiden Söhne Wilhelm und Friedrich von seiner Hofhaltung ab und wies ihnen die beiden Schlösser Moringen und [737] Brunstein zum Unterhalte an; statt des letzteren wurden ihnen im Oct. d. J. Schloß Homburg und der Zehnte zu Lengelern eingeräumt und für die Zukunft die Grafschaft Wernigerode in Aussicht gestellt, auf die man sich seit der Verheirathung Wilhelm’s d. J. Hoffnung machte. Einen guten Gebrauch haben die Söhne, insbesondere der jüngere von ihnen, Friedrich, der einen äußerst wilden, gewaltthätigen Sinn besaß und daher „der Unruhige“ genannt wurde, von ihrer Selbständigkeit nicht gemacht; auch den Vater haben ihre gewaltsamen Uebergriffe wiederholt in Ungelegenheiten und Streit verwickelt. Die Räubereien der jungen Fürsten zu rächen, eroberten die Hildesheimer 1447 die Homburg, Eschershausen und Stadtoldendorf und belagerten den Calenberg. Der Vater mußte eingreifen; er verband sich mit den Lüneburger Vettern, nahm Böhmen in seinen Sold, mit deren Hülfe er die Homburg zurückeroberte, und entsetzte Calenberg. Im folgenden Jahre kam es zu einem dreijährigen Waffenstillstande, aber dann brach die Fehde wieder aus. Dem Grafen Ludolf von Wunstorf, der die hildesheimische Winzenburg in Pfandbesitz hatte, glückte es, den jungen Herzog Wilhelm gefangen zu nehmen und in sichere Gewahrsam zu bringen. Das stimmte zum Frieden. Dem päpstlichen Legaten Nicolaus von Cusa gelang es schon 1451 in Hannover einen vorläufigen Vergleich zu erzielen, der dann am 10. März 1452 bei dem Friedensschlusse zu Halberstadt, welchen der Erzbischof von Magdeburg, der Bischof von Halberstadt, Kurfürst Friedrich von Brandenburg und Herzog Heinrich von Braunschweig vermittelten, anerkannt wurde. Danach durfte W. die Schlösser Greene, Luthardessen und Hohenbüchen einlösen, mußte Graf Ludolf Wilhelm d. J. für ein Lösegeld von 2000 Gulden frei lassen. Durch eine spätere Urkunde (vom 27. Sept. 1452) erkannte schließlich das Stift Hildesheim auch die Einlösbarkeit der übrigen, so lange umstrittenen Everstein-homburgischen Pfandstücke von Seiten Wilhelm’s an. Wenn dieser demnächst von diesem Rechte doch keinen Gebrauch machte, so hat das wol vor allem sein Geldmangel verursacht. Ein paar Jahre darauf gerieth Friedrich in Gefangenschaft, in dem unglücklichen Treffen bei Varlar am 18. Juli 1454, in dem er den Bürgern von Münster gegen den Erzbischof von Köln Hülfe leistete, der ihnen seinen Bruder zum Bischof aufzwingen wollte. Erst im Mai 1458 erhielt er die Freiheit wieder gegen ein Lösegeld von 8000 Gulden, daß die Landschaften von Calenberg und Göttingen aufbrachten. Aber diese übelen Erfahrungen machten ihn nicht klüger. Von Moringen aus überfiel er 1461 wol aus Geldnoth vier nach Frankfurt bestimmte, reiche Kaufmannswagen. Der Gewaltstreich erregte große Aufregung, die sächsischen Städte, der Bischof von Hildesheim und Bernhard von Lüneburg traten zusammen; Friedrich mußte nachgeben, Schadenersatz versprechen und den Städten das Schloß Moringen einräumen, das an die drei Jahre in ihrem Besitze blieb. Nichtsdestoweniger hob er 1465 aufs neue bei Holzminden Göttinger Bürger auf, die er nach dem Everstein schleppte. Es entbrannte eine neue Fehde, in die auch der Vater hineingezogen wurde, der abermals Böhmen in seinen Sold nahm, und die erst am 29. Mai 1467 zu Quedlinburg durch einen Frieden beendigt wurde. Auch ohne eine Nöthigung, wie sie hier vorlag, hat W. in seinem Alter noch einige Male zum Schwerte gegriffen. In dem Streite der Grafen Gerhard und Moriz von Oldenburg um die Herrschaft Delmenhorst stellte er sich, während die Stadt Bremen und die Grafen von Hoya Moriz Hülfe leisteten, auf Gerhard’s Seite und erfocht am 1. September 1462 auf der Borstelheide bei Siburg (?) einen glänzenden Sieg, der auch die Grafen Otto und Friedrich von Hoya in seine Hände lieferte. Auch mit dem Stifte Hildesheim kam es noch öfter zu Händeln, die aber dann bei der zwiespältigen Bischofswahl 1472 zu einem für den Herzog günstigen Abschlusse kamen.

[738] In der Nacht vom 7. zum 8. Decbr. 1473 starb Wilhelm’s Bruder Heinrich. Da er keine männlichen Erben hinterließ, so fiel sein Land W. zu, der sofort davon Besitz ergriff. Er verlegte nun seinen Hauptsitz nach Wolfenbüttel und trat auch mit der Stadt Braunschweig, der er noch am 20. December 1473 den kleinen und am 17. Februar 1476 den großen Huldebrief ausstellte, in ein gutes Verhältniß. Seinen Söhnen, von denen Wilhelm bei dem Anwachsen seiner Familie 1469 in die Haushaltung des Vaters zurückgekehrt war, übergab er am 2. Mai 1474 die calenbergischen und göttingenschen Lande zu gemeinsamer Verwaltung, die sie in seinem Namen als Vögte ohne Rechnungsablage zu führen hatten. Die letzten Jahre seines Lebens hat er dann in Ruhe verbracht. Er starb am 25. Juli 1482 nach H. Bote’s Chronik in Wolfenbüttel, nach Brandis’ Diarium (S. 58) in Braunschweig. Seine letzte Ruhestätte hat er jedenfalls an letzterem Orte in dem Blasiusdome gefunden, dessen nördliches Seitenschiff, wol durch seinen Bruder Heinrich völlig umgebaut, unter seiner Regierung 1474 neu geweiht wurde. Er liegt hier neben seinen beiden Gemahlinnen. Von diesen starb Cäcilie schon am 4. Januar 1449. Erst im J. 1466 schritt er zur zweiten Ehe mit Mathilde, der Tochter Graf Otto’s von Schauenburg und Wittwe Herzog Bernhard’s von Lüneburg; sie starb im Kindbette schon am 22. Juli 1468; ihr Sohn Otto soll an demselben Tage des Jahres 1471 gestorben sein. Ihn überlebten nur die beiden Söhne erster Ehe, Wilhelm und Friedrich. Außerdem hatte der Herzog eine natürliche Tochter Sophie, die Nonne im Kloster Mariensee wurde und einen keineswegs einwandfreien Lebenswandel führte. Zum Unterschiede von seinem Sohne wird W. der „Aeltere“ genannt. Seinen Kriegsruhm anzudeuten gab man ihm auch den Namen des „Siegreichen“; schon seine Zeitgenossen unterschieden in seinem Leben „seven hovedstride“, die wir z. Th. jetzt nicht mehr erklären können. Von seinem Lieblingsschwure soll der Beiname „Gotteskuh“ herrühren, den schon Herm. Bote in seinem Schichtbuche ihm beilegt: „W. de olde genomet, geheten de goddeskö“. Er selbst führte seit 1473 nach seinen Besitzungen einen sehr umfangreichen Titel: „Wilhelm de elder to Brunswig, ok des Brunswikeschen landes Overwolt, bi der Leyne unde to Luneburg hertoge, to Everstein, Wunstorpe, Hallermunt, tore Wolpe etc. graffe, unde here to Homburg“, ein Brauch, in dem keiner seiner Nachkommen ihm folgte. Neben seiner Lust an Krieg und Streit fehlte es W. doch nicht an religiösem Interesse; das beweisen der Antheil, den er an der Reformation der Klöster nahm, und das gute Verhältniß, in dem er zu dem Augustinerpropste Johannes Busch stand.