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ADB:Williram

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Artikel „Williram, Abt von Ebersberg“ von Edmund von Oefele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 290, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Williram&oldid=- (Version vom 30. Dezember 2024, 17:57 Uhr UTC)
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Williram (Wilram, in latinisirter Form mit doppeltem m), Abt von Ebersberg, Paraphrast des Hohen Liedes, † am 5. Januar 1085. Als Gesippter des Bischofs Heribert von Eichstätt († 1042), der ein Neffe mütterlicherseits des Erzbischofs Heribert von Köln, Sohnes des Grafen Hugo von Worms, war, kam W. jung in das Domcapitel zu Bamberg, wo er das Amt des Scholasters erhielt und ihn die Mönche des Michaelsberges in ihre weitere Brüderschaft aufnahmen. Dann trat er ins Kloster Fulda ein und ging zu Anfang 1048 auf Wunsch des ihm gewogenen Kaisers als Abt nach dem bairischen Ebersberg. Von den Verhältnissen dieses Klosters unbefriedigt, wollte er, natürlich in der nämlichen Stellung, in sein Mutterkloster zurück. Zu diesem Zwecke hat er (1075?) sein noch zu besprechendes Werk Heinrich dem Vierten gewidmet; aber er mußte in Ebersberg ausharren. Hier wurden damals, wol auf seinen Betrieb die Traditions- und Tauschnotizen gesondert zusammengestellt, auch eine Klosterchronik geschrieben. W. selbst benützte zwischen 1059 und 1063 des Bischofs Haimo von Halberstadt Commentar zum Hohen Liede, um eine ähnliche lateinische Erklärung desselben in leoninischen Hexametern zu verfassen. Glücklicherweise hat er seine Vorarbeiten dazu: Uebersetzung des Schrifttextes, Zurechtlegung des Erläuterungsstoffes in deutscher Sprache, mit lateinischen Brocken aus Haimo und anderswoher vermischt, in einer Nebencolumne beigegeben. Diese Vorarbeiten allein sind für uns von erheblichem Werthe. Seinen Zeitgenossen jedoch galt W. als „ausgezeichneter Versemacher“.

Die gesammte Litteratur bis 1884 verzeichnet Goedeke, Grundriß zur Geschichte der deutschen Dichtung, 2. Aufl., I. Bd., S. 29–30.