ADB:Zanger, Johann
Hugo Donellus, sodann in Italien und promovirte am 2. Februar 1580 zu Basel gleichzeitig mit Hermann Vultejus. Bereits im Frühjahre 1581 wurde er Professor und Beisitzer im Hofgerichte zu Wittenberg, später dort auch Mitglied des Schöppenstuhls, des Consistoriums und des niederlausitzer Landgerichts; in allmählichem, ordnungsmäßigem Fortrücken 1594 zur ersten Professur der Rechte und zum Seniorat in der Facultät gelangt, ist er zu Wittenberg gestorben am 6. September 1607. – Z. scheint ein überaus tüchtiger Praktiker gewesen zu sein, der sich überdies durch theologische Kenntnisse auszeichnete. Von seinen Schriften sind die bedeutendsten die beiden Abhandlungen „De exceptionibus“ (zuerst Wittenb. 1586) und „De quaestionibus seu torturis“ (zuerst Wittenb. 1593). Sie sind sehr oft und noch sehr lange wieder aufgelegt worden, vielfach zusammen, so noch zuletzt durch Heinr. Christ. v. Senckenberg, Frankfurt a. M. 1730.
Zanger: Johann Z., Rechtsgelehrter, ist geboren 1557 zu Braunschweig, studirte 1576 zu Heidelberg unter- Senckenberg, in der Vorrede zu der Ausgabe von 1730. – Jugler, Beiträge zur jur. Biographie 1, 362 fg., mit weiteren Citaten.