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ADB:Zaunschliffer, Otto Philipp

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Artikel „Zaunschliffer, Otto Philipp“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 730–731, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zaunschliffer,_Otto_Philipp&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:43 Uhr UTC)
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Zaunschliffer: Otto Philipp Z., geboren in Hanau am 9. März 1653, studirte zu Herborn, Marburg und Jena, an letztgenannter Universität als Schüler von Struv und Lynker, ward 1678 lic. jur., trieb darauf die Advocatur in Hanau, kam dann aber, 1682, nach Marburg als Professor der Eloquenz [731] und der Geschichte, sowie zugleich als Universitätssyndikus. Im J. 1683 wurde er ebendort außerordentlicher, 1684 ordentlicher Professor der Rechte, promovirte in Heidelberg zum Doctor 1686 und ist gestorben zu Marburg am 2. März 1729. Sein Sohn Heinrich Philipp war (vgl. Hymmen, Beiträge 1, 172) Professor der Rechte zu Duisburg 1721–1728. Otto Philipp Z. ist hauptsächlich bekannt geworden durch seine Schriften über Mevius. Von einer Zusammenstellung der Widersprüche, in welche sich Mevius verwickelt haben soll, ist Z. 1688 ausgegangen; zu einem vollständigen Commentar „ad Mevii Decisiones“ ist er dann 1696 fortgeschritten; beide Werke zusammen, nebst einiger durch das erstere hervorgerufenen polemischen Litteratur bilden den zweiten Band seiner „Opera juridica“ (Frankf. 1698); und endlich besorgte er 1717 die zweite Ausgabe der Mevianischen Consilia. Dagegen sind verhältnißmäßig unbedeutend Zaunschliffer’s eigene kleine Schriften, wie sie der erste Band jener Opera bis 1698 zusammenstellt und wie ihrer dann noch einige gefolgt sind. Immerhin geht auch aus ihnen hervor eine für ihre Zeit rühmliche Bemühung um das einheimische Recht, wofür die Anregung offenbar wieder von Mevius herstammt.

Strieder, Hessische Gelehrten-Geschichte 17, 333 f. – Stintzing-Landsberg, Gesch. d. deutschen Rechtswissenschaft 2, 122 fg. und 3, 1, 33 (Text).