Zum Inhalt springen

ADB:Zobel, Christoph

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Zobel, Christoph“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 382–383, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zobel,_Christoph&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 17:36 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Zix, Benjamin
Band 45 (1900), S. 382–383 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Christoph Zobel in der Wikipedia
Christoph Zobel in Wikidata
GND-Nummer 124604390
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|45|382|383|Zobel, Christoph|Johann August Ritter von Eisenhart|ADB:Zobel, Christoph}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=124604390}}    

Zobel: Christoph Z., sächsischer Jurist, geboren 1499 in Würzburg, † am 23. März 1560 in Leipzig. Sein Vater, Friedrich, war Bürgermeister zu Ickelheim in Franken, seine Mutter, Agnes, stammte aus der angesehenen Familie der Grusen. Z. machte seine juristischen Studien an der Universität Leipzig, erwarb dortselbst den Doctorgrad, und wurde hierauf fürstlicher Rath (nach Stintzing), auch ordentlicher Professor der Rechte an genannter Hochschule, welcher er bis an sein Lebensende angehörte. – In den sächsischen Landen galt damals das gemeine Sachsenrecht auf Grund des Sachsenspiegels, und es herrschte durch die drei berühmten Schöffenstühle zu Magdeburg, Leipzig und Halle, sowie durch die Juristenfacultäten in Erfurt, Leipzig, Wittenberg und Jena (seit Mitte des 16. Jahrhunderts) dortselbst ein reges Rechtsleben. Trotzdem konnte man sich der Ansicht nicht verschließen, daß der Sachsenspiegel zum Theil veraltet, zum Theil unklar und nicht zureichend war; die Gerichte beschlossen deshalb eine Reform, wodurch die unverständlichen oder außer Gebrauch gesetzten Artikel beseitigt, und das Ganze in zweckmäßige Ordnung gebracht werden sollte. Allein die politischen Umwälzungen und Unruhen in den sächsischen Landen hemmten die ernstliche Verfolgung dieser Pläne. … Inzwischen hatte sich Z. mit einer Neubearbeitung des Sachsenspiegels beschäftigt, welche im Meißner [383] Dialekte mit lateinischer Uebersetzung, Glossen, und rechtsvergleichenden Bemerkungen erschien und zwar der erste Theil 1535, der zweite 1537. Z. setzte diese Thätigkeit auch später fort. Georg Menius, Schüler und Schwiegersohn Zobel’s, gab aus dessen handschriftlichem Nachlasse 1560 das Land- und Weichbild-Recht heraus, welches 1563, 1595 und 1614 (fol.) neu aufgelegt wurde; und Franz Romanus, Ordinarius in Leipzig, welcher die Bibliothek Zobel’s nebst dessen Manuscripten käuflich erworben hatte, besorgte aus letzteren 1589 eine Ausgabe des Lehensrechtes. Nebenbei verfaßte Z. „Diss. jur. civil. Saxon.“ (Lpz. 1588, 1598, 1610).

Z. war verheirathet mit Anna Umwied von Reichenau in der Unterlausitz aus sehr geachteter Familie. Ihren Ehemann überlebend gebar sie ihm einen Sohn und zwei oder drei Töchter. Die Kinder errichteten in pietätvoller Weise ihren in der Paulinerkirche bestatteten Eltern eine stattliche Gedenktafel aus Erz, auf welcher des Vaters Verdienste aufgezählt sind.

Der Sohn Johann trat frühzeitig in fremde Kriegsdienste und focht, wie es damals üblich war, bald in Spanien und Dänemark, bald in Ungarn und Schweden. Später zog er sich nach Leipzig zurück, wo er 1593 im Rufe großer Wohlthätigkeit starb.

Die ältere, ziemlich reichhaltige Litteratur über Zobel findet sich in Zedler’s Universal-Lexikon. – Stintzing, Gesch. d. deutschen Rechtswissenschaft, 1. Abth., S. 549.