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ADB:Zollmann, Friedrich

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Artikel „Zollmann, Friedrich“ von Max Berbig in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 423–424, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zollmann,_Friedrich&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 02:00 Uhr UTC)
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Zollmann: Friedrich Z., sachsen-weimarischer Hofrath und Archivar, geboren am 12. Mai 1690 zu Gotha, † am 2. Februar 1762 zu Weimar. Sein Vater war der fürstlich gothaische Hofrath Joh. Georg Ludwig Z. Derselbe ließ den Knaben anfangs durch Privatlehrer unterrichten, als er aber nach einigen Jahren nach Coburg versetzt wurde, ließ er ihn das dortige Casimirianische Gymnasium besuchen. Letztere Anstalt war damals eine Art Akademie, welche auch öffentliche Disputationen abhielt und bei einer solchen trat Z. 1710 zum ersten Male auf und erwarb sich allgemeinen Beifall. Vom Mai des Jahres 1712 ab studirte er sodann in Jena Staatsrecht und Geschichte und schloß sich besonders an den Professor Struve an, unter dessen Vorsitz er auch hier disputirte. Nachdem er mehrere Jahre Hauslehrer bei einem Hauptmann Oertel in Leipzig und einem Kammerherrn v. Wehlen gewesen war, fand er endlich 1724 eine Anstellung als Consistorial-Assessor in Coburg. In gleicher Eigenschaft trat er 1727 in die Dienste des Herzogs Wilhelm Ernst von Weimar. Als dieser Fürst jedoch 1728 starb, ward Z. mit einer großen Zahl anderer Beamten entlassen, jedoch bereits nach wenigen Monaten wieder angestellt und mit der Aufsicht über das Geheime Archiv und dem Lehnssecretariat betraut. In dieser Stellung blieb er bis zum Tode Herzog Ernst August’s im J. 1748. Es entstand nun zwischen den herzoglichen Häusern Gotha und Coburg ein lebhafter Streit, wem die Vormundschaft über den noch minderjährigen Erbprinzen Ernst August Constantin gebühre. Für die Dauer dieses Conflicts ward eine Regierungscommission eingesetzt, der Z. als Regierungsrath angehörte. Nachdem jedoch der Streit zu Gunsten Gothas entschieden worden war, ward jene Behörde wieder aufgelöst und das Geheime Archiv versiegelt, sodaß nun Z. einige Jahre ohne amtliche Thätigkeit verbringen mußte. Mit dem Regierungsantritte des majorenn gewordenen [424] Fürsten trat jedoch auch Z. als Hofrath und geheimer Archivar wieder in seine frühere Stellung ein, die er nun bis an sein Lebensende bekleidete.

Seine schriftstellerische Thätigkeit begann Z. ziemlich frühzeitig, denn bereits im J. 1721 erschien von ihm in Leipzig und Jena ein genealogisches Werk: „Stemma Buzico-Saxonicum“ etc. welches sich besonders mit der Abstammung des sächsischen Herrschergeschlechtes beschäftigte. Zwei Jahre später veröffentlichte er ein Buch: „Historische Untersuchung des sächsischen gesammten Hauptwappens“ und suchte darin besonders der Raute in jenem Wappen eine andere Deutung zu geben. Ferner erschienen zahlreiche Abhandlungen Zollmann’s in Fritsche’s Thesaur. Antiquit. Germ. und in den Misc. Lips. In seinem Nachlasse fanden sich sodann noch folgende Manuscripte: „Von der Grafschaft Thüringen beim Rhein, dem Ursprunge Thüringens u. s. w.“ „Tractatus de serie Ducum Thuringiae, usque ad Landgrafios continua.“ „Historie von Salfeld“ „Tractatus de origine Hennebergiae.“ „Sammlung zur sächsischen Geschichte, besonders der Grafen von Orlamünda.“ Leider ist nicht festzustellen, was aus jenen Arbeiten geworden ist. Das Hauptverdienst Zollmann’s ist jedoch weniger auf schriftstellerischem, als auf kartographischem Gebiete zu suchen. Im Auftrage der bekannten Nürnberger Verlagsfirma Jo. Bapt. Homann bearbeitete er 1717 eine Karte des Territoriums der Stadt Erfurt, 1724 eine solche der Grafschaft Hanau und der umliegenden Länder; 1731 erschien von ihm eine Karte der kurfürstlichen und herzoglich sächsischen Länder und 1732 gab er zwei Geschichtskarten des Herzogthums Obersachsen, die eine die Zeit bis zum Jahre 1000, die andere die Zeit von 1000–1400 behandelnd, heraus. Alle diese Karten zeichneten sich durch große Genauigkeit aus und bildeten vielfach die Grundlage zu späteren kartographischen Arbeiten für die betreffenden Länderstrecken.

Vgl. Zedlers Universallexikon. – Leipz. gel. Zeitung 1762 Nr. 25. – Erlang. gel. Zeitung 1762 Beitr. Nr. 17. – Neues gelehrtes Europa Theil 18, S. 461–467. – Meusel’s Schriftstellerlexikon, Band 15, S. 459–461.