Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1904, 1905 und 1906 als Kriegsjahre aus Anlaß von Gefechten und militärischen Unternehmungen in Kamerun

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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1904, 1905 und 1906 als Kriegsjahre aus Anlaß von Gefechten und militärischen Unternehmungen in Kamerun.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 52, Seite 513
Fassung vom: 21. Oktober 1908
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Bekanntmachung: 2. November 1908
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(Nr. 3528.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1904, 1905 und 1906 als Kriegsjahre aus Anlaß von Gefechten und militärischen Unternehmungen in Kamerun. Vom 21. Oktober 1908.

Ich bestimme, daß die folgenden von Teilen der Schutztruppe für Kamerun in den Jahren 1904, 1905 und 1906 gelieferten Gefechte und ausgeführten militärischen Unternehmungen im Sinne der §§ 17 des Offizier-Pensionsgesetzes und 7 des Mannschafts-Versorgungsgesetzes als Kriege anzusehen sind, für die den beteiligten Deutschen ein Kriegsjahr anzurechnen ist; fällt die Unternehmung in zwei Kalenderjahre, so ist die Anrechnung nur eines Kriegsjahrs, und zwar des Anfangsjahrs zulässig. Als Kriegsteilnehmer haben diejenigen deutschen Angehörigen der Schutztruppe und des Gouvernements von Kamerun zu gelten, welche in dem Gefechtskalender der genannten Schutztruppe als solche bezeichnet sind.

1. Gefecht bei Ngato am 25. Dezember 1904.
2. Erstürmung von Bokamonene am 4. Februar 1905.
3. Gefechte gegen die Gauar-Heiden am 8. und 9. Januar 1906.
4. Ngute-Unternehmung vom 15. Januar bis 5. März 1906.
5. Unternehmung gegen die westlichen Vasallendörfer Balis vom 23. März bis 15. April 1906.
6. Bansso-Unternehmung vom 18. April bis 14. Juni 1906.
7. Galim-Unternehmung vom 27. März bis 30. Juni 1906.
8. Unternehmung gegen die Jebekolles vom 23. April bis 17. Juni 1906.
9. Gefechte gegen die Gobarra, Minjel, Tode, Mumia, Makassa und Kongon-Heiden am 15. und 16. März 1906.
10. Bafut-Unternehmung vom 12. November 1906 bis 4. Februar 1907.
11. Unternehmung gegen die Nord-Makas vom 28. November 1906 bis 7. Januar 1907.
Berlin, den 21. Oktober 1908.
 Wilhelm.

  Fürst von Bülow.

An den Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt).