Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden/Eine Urkunde des Erzbischofs Adalbert vom Jahre 1059
Eine Urkunde des Erzbischofs Adalbert vom Jahre 1059.
Zu den merkwürdigsten Männern, die auf dem erzbischöflichen Stuhle von Hamburg und Bremen gesessen, gehört ohne Zweifel der Erzbischof Adalbert, ein geborner Graf von Wettin (1043–1072); indem er nicht nur in die politischen Händel seiner Zeit stark verwickelt war, sondern sogar den kühnen Plan faßte, ein von Rom unabhängiges Patriarchat über das ganze nördliche Europa zu gründen. Von ihm existirt im Reichsarchiv zu Kopenhagen eine Original-Urkunde, [64] welche in der Kirchlichen Chronik des Stadischen Consistorial-Bezirks von 1845 ist abgedruckt worden; und weil sie einen interessanten Blick in die damals noch ziemlich rohen Bremischen Zustände thun läßt, so möge sie hier in deutscher Uebersetzung etwas abgekürzt und mit einigen erläuternden Bemerkungen Platz finden.
„Im Namen der heil. und untheilbaren Dreieinigkeit. Ich Adalbert, Legat des heil. Römischen und Apostolischen Stuhles, auch Erzbischof sämmtlicher Nationen des Nordens, und der Hamburgischen Kirche unwürdiger Verwalter, an die gesammte einträchtige Brüderschaft der Gläubigen. Gnade sei mit Euch und Frieden von Gott dem Vater und Jesu Christo, seinem Sohne, und dem heil. Geiste, jetzt und immerdar! Wenn die Hirten der Schaafe in Hitze und Kälte für die Bewachung ihrer Heerde jegliche Unbill zu leiden sich nicht weigern, so müssen wir, als Seelenhirten, für die uns anvertraueten Schaafe nicht nur Gefahren bestehen, sondern auch, wenn es die Zeit fordert, den eignen Tod darbieten; zugleich aber den frommen Gefühlen der Gläubigen die letzte Hand der Zustimmung und Auctorität auflegen. Daher wollen Wir allen jetzigen und künftigen Christgläubigen kund thun, wie die fromme Frau Rickwur, vom Feuer göttlicher Liebe entzündet, um dem heiligen Erlöser und seiner frommen Mutter, der beständigen Jungfrau Maria, die Gelübde zu lösen, welche sie für ihre Sünden Uns und Unseren Vorgängern gethan hatte, ihr Erbgut, nämlich ihren ganzen Hof in dem Gau Ditmarschen, desgleichen die Grundstücke und Alles, was sie in dem Orte, der Statho heißt, eigenthümlich besitzt, mit Allem, was dazu gehört, Leibeignen, Ländereien, Gebäuden, Gewässern u. s. w. mit allen Einkünften und Zehnten und mit aller Nutzung, welche irgend davon aufkommen könnte, der Hamburgischen Kirche zu eigen geschenkt und vermacht hat, in dem Sinne, daß Keiner unserer Nachfolger oder sonst Jemand sie wegen solcher Untersuchung weiter beunruhigen solle, sondern daß besagte Rickwur durch diese Uebergabe ihres Gutes, was sie darin vor Gott und Menschen gesündigt hat, vollständig genugthuend abmache. Wir gebieten aber, daß gedachte heilige Frau Rickwur jährlich [65] fünfmal nach Heeslingen komme; nämlich am Abend vor Weihnacht auf Einen Tag; ferner am dritten Wochentage vor Fastnacht auf Einen ganzen Tag; am Abend vor Palmsonntag auf eine Woche bis zum zweiten Wochentage nach dem Ostersonntage; eben so am Abend vor Pfingsten und am St. Vitus-Tage. Auch soll man wissen, daß Wir der genannten Frau jährlich zu geben befohlen haben zehn Malter Korn mit dem gesammten dazu gehörigen Schmalzehnten, in folgenden Ortschaften: Lacstidi, Konilo, Dudanebutli, Tuinunfliet, Birithi, Wurtfliet, Burcholt, Haslewarther; mit der Bedingung, daß diese Vortheile sie und ihr Sohn Heinrich, wenn er sie überlebt, bis an sein Lebensende haben soll: darnach aber sollen sie in der Gewalt unserer Kirche ohne einige Widerrede verbleiben.“
(Folgen die Namen der Zeugen in absichtsvoller Stufenfolge; nämlich 4 Pröbste und 7 Priester; 7 Herzöge und Grafen und 14 Ritter. Man sieht, daß das geistliche Zeugniß gerade noch einmal so viel galt, als das weltliche. Darauf erlaubt sich Adalbert, gleichsam extra protocollum, noch folgenden Zusatz zu machen:)
„Wenn sie oder irgend Einer ihrer Erben die gedachte Uebergabe brechen, oder durch irgend welchen Einfall anfechten wollte, so werden Wir und Unsere Nachfolger die frühere Untersuchung wieder aufnehmen. Sollte aber Jemand von dem, was Unsererseits verliehen worden, irgend Etwas brechen, so soll das Gut wieder an die Herrin kommen. Und damit Solches fest und unverbrüchlich bleibe, haben wir diese Schrift mit Unserm Siegel bekräftigen lassen. Die Zehnten aber der oben genannten Meierhöfe bestimmen Wir, wenn die Tage der Rickwur und ihres Sohnes Heinrich erfüllt sind, für die Probstei der Heiligen Jacobus und Secundus und aller thebanischen Märtyrer auf dem Sollenberge.“
(L. S.) Im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1059.
Eine reiche Gutsbesitzerin in Ditmarschen war, wie es scheint ohne Gelübde, und ohne dort ihren Aufenthalt zu nehmen, in das Kloster Heeslingen getreten, ein Nonnenkloster Benedictiner-Ordens, welches damals noch das einzige im Bisthum Bremen war, und später bekanntlich [66] nach Zeven verlegt wurde. Zugleich hatte sie alle ihre Güter, sowohl in Ditmarschen, als bei Stade, der Hamburgischen Kirche vermacht. Stade, nach obersächsischer Aussprache Statho, war noch keine Stadt, sondern ein offener Ort bei der Burg dieses Namens, deren auch hundert Jahre später noch allein gedacht wird. Die Verbindung zwischen den beiden Elbufern scheint damals eine sehr nahe gewesen zu sein, und es ist merkwürdig, daß eine Menge unserer Ortsnamen sich in Holstein wiederfinden, als Bramstedt, Lokstedt, Krummendeich u. s. w. Diese Schenkung nun acceptirt der Erzbischof mit sichtbarem Wohlgefallen; wahrscheinlich, weil er schon damals sein Auge auf die Erwerbung der Grafschaft Stade gerichtet hatte; und zum Dank dafür verspricht er der Frau Rickwur Lossprechung von allen kirchlichen Strafen wegen ihrer Sünden; wobei für uns Protestanten die juristische Verclausulirung des ganzen Handels merkwürdig ist. Sie hat für ihre Sünden vollständig genug gethan; und würde man sie weiter beunruhigen, so soll sie die Güter wieder an sich ziehen; würde sie aber ihr Legat umstoßen, so solle die kirchliche Untersuchung gegen sie wieder aufgenommen werden. Zugleich wird der Frau Rickwur auferlegt, zum Zeugniß ihrer Mitgliedschaft am Kloster, an fünf Festtagen des Jahres einen kurzen Aufenthalt daselbst zu nehmen. Andere Kirchen mögen damals in der Provinz noch ziemlich selten gewesen sein. Um aber ihren und ihres Sohnes Unterhalt zu sichern, verspricht ihr der Erzbischof eine jährliche Kornlieferung in Zehnten, welche auf gewisse erzbischöfliche Meierhöfe in allen Theilen der Diöcese angewiesen werden. Es ist merkwürdig, daß die Namen dieser Meierhöfe bis auf unsere Zeit gekommen sind, während damals so manche größere Oerter in der Provinz noch gar nicht existirten. Lokstedt, Düdenbüttel, Twielenfleth, Vierden und Wurthfleth sind leicht zu erkennen, und Hasselwerder ist der alte Name von Neuenfelde im Alten Lande: Konilo aber bedeutet vielleicht Kuhla, Amts Himmelpforten, und Burcholt Borchel, Amts Rotenburg.
Nach dem Ableben der Schenkgeber sollen jene Zehnten der Propstei auf dem Sülberge zufallen. Diese Propstei [67] war in demselben Jahre 1059 von Adalbert, unter andern zu Ehren der sogenannten Thebanischen Legion (6666 Mann, welche unter Kaiser Maximian bei Genf um ihres Glaubens willen getödtet sein sollen) gestiftet worden. Die schon 1051 angelegte Kirche daselbst umgab Adalbert, der Alles militärisch betrieb, 18 Jahre später mit einer Burg. Aber wegen der Räubereien der erzbischöflichen Dienstmannen wurden Kirche und Burg von den ergrimmten Anwohnern zerstört und nicht wieder aufgebaut. So erweckt der kegelförmige Sülberg bei Blankenese, in der Nähe des berühmten Bauer’schen Gartens, eigenthümliche Betrachtungen: damals eine kirchlich-militärische Anlage, und jetzt ein Vergnügungsort für das benachbarte Hamburg!
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