Architekt und Baumeister

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Textdaten
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Autor: unbekannt
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Titel: Architekt und Baumeister
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 52, S. 644
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[644] Architekt und Baumeister. Der Architekt Alexander, von welchem die Rochester-Brücke und mehrere andere schöne Gebäude in der Grafschaft Kent herrühren, stand einst in einem Criminalprozeß als Zeuge vor dem Geschwornengericht. Der Staatsanwalt, welcher das Zeugniß des Vorgeladenen in den Augen der Geschworenen zu verdächtigen wünschte und zu diesem Zwecke nach dem bei englischen Gerichts-Verhandlungen üblichen Brauche ihn zu verwirren und zu verblüffen suchte, fuhr, nachdem er ihn gefragt, wie er heiße, folgendermaßen fort:

„Sie sind Baumeister, glaube ich?“

„Nein, Sir, ich bin nicht Baumeister, ich bin Architekt.“

„O, Architekt oder Baumeister, Baumeister oder Architekt, das läuft wohl auf eins hinaus?“

„Ich bitte um Verzeihung, das kann ich nicht zugeben; nach meiner Ansicht bezeichnen diese beiden Ausdrücke etwas ganz Verschiedenes.“

„Ach das wäre! Vielleicht haben Sie die Güte, uns zu sagen, worin dieser große Unterschied besteht?“

„O ja, recht gern. Der Architekt faßt die Idee, entwirft den Plan und schreibt vor, wie derselbe in seinen Einzelnheiten auszuführen sei – mit einem Worte, er ist das geistige Band. Der Baumeister dagegen theilt sich in den Maurermeister und den Zimmermeister und seinen Gehülfen. Diese sind die Maschine und der Architekt ist die Macht, welche die Maschine zusammensetzt und in Gang bringt.“

„Sehr schön, Herr Architekt; vielleicht können Sie nach dieser sehr sinnreichen Auseinandersetzuug, durch welche aber immer noch kein Unterschied klar geworden, dem Gerichtshofe sagen, wer der Architekt beim Thurmbau zu Babel war?“

„Bei dem Thurmbau zu Babel,“ entgegnete der Gefragte sehr ruhig, „war kein Architekt zugezogen worden und deshalb wurde auch nichts daraus!“