Zum Inhalt springen

Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 29

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
<<<Vorherige Seite
Seite 28
Nächste Seite>>>
Seite 30
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


halten, sind, wenn es auch nur bloß von hölzernen Bohlen errichtete Behältnisse wären, eben wie von andern Gebäuden gezeigt worden, mit einer von oben bis unten am Gebäude heruntergehenden Ableitung zu versehen, nur muß dabey desto sorgfältigere Vorsicht angewandt werden. – Den Anfall eines Wetterstrahls abzuhalten, wäre also an der am meisten ausgesetzten Ecke des Daches, oder, wenn das Magazin lang wäre, oder ganz frey läge, an beiden Enden, eine jedoch nicht scharf zugespitzte Stange von etwa 6 Fuß zu errichten. Ferner ist die ganze First des Daches, und wenn noch Erker davon hervorgehen, auch deren Dachrücken, bis über die Ecken mit einem breiten Streifen Bley zu belegen. Endlich muß man einen breiten, mit dem öbern Metalle der Firste, wie auch mit andern, etwa oben hervorstehenden Stangen, Haken u.s.w. wohl verbundenen Ableitungsstreifen an der freiesten Stelle der Mauer, welche der Thür gegenüber steht, herunter gehen, wo möglich in ein offenes Wasser, wenn aber dazu keine Anstalt zu machen ist, und das Magazin sich nur nicht unter die Erde erstreckt, blos an der Oberfläche der Erde, in einer kleinen Vertiefung und etwas vom Gebäude abgebogen, aufhören, und vor dem Abreissen wohl verwahren lassen. Das tiefe Einsenken des Ableiters in die Erde würde aber bey Pulvermagazinen, wegen der zu besorgenden Aufsprengung des Bodens, besonders gefährlich seyn. – Wo schon ein mit Metall belegtes Dach vorhanden ist, da wird nur, wie von den Kirchen gesagt ist, für den guten Zusammenhang des-