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Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 30

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Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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selben vom Gipfel an, und besonders für den Anschluß an der Helmstange bey Kuppeln oder kegelförmigen Dächern, gesorgt, und sodann von dessen unterm Rande, an einer oder zweien Ecken, Ableitungs-Streifen bis zur Erde herunter, oder bis zu einem offenen Wasser veranstaltet - Inwendig im Gebäude sollten alle, zumahl nahe unter dem Dache, senkrecht herabgehende Stangen vermieden oder weggeschafft werden.

     Der Schildwache, welche neben dem Magazine steht, wird die Aufsicht über den Ableiter eigentlich aufgetragen, und die abgelösete muß ihn der andern in gutem Stande überliefern, oder, wenn durch einen Sturm oder Blitz etwas daran beschädigt worden, es sogleich melden.

     An neu anzulegenden Magazinen müßte das Dach ohne besondere Hervorragung, und überhaupt das Gebäude niedrig und leicht, bloß über der Erde aufgeführt, das Holzwerk mit einem dienlichen Anstriche versehen, alles überflüssige Metall darin vermieden werden, und vornemlich der Vorrath von Bomben und Granaten in abgesonderten niedrigen Gebäuden, und nicht unter der Erde aufbewahrt werden.

     Wenn sich aber in einem schon vorhandenen Magazine unten, oder sogar in Kellern, ein solcher Vorrath von Metalle befände, dem man nicht sogleich eine andere Stelle anweisen könnte, so wäre der einzige Rath, die Ableitung, gleich vom Dache an, abwärts vom Gebäude zu führen, und selbige nicht so nahe dabey, daß der Strahl noch zu dem