Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 31
Johann Albert Heinrich Reimarus Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden | |
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unten liegenden Metalle hineingelockt werden mögte, noch in einem nahen engen Brunnen, sondern wo möglich in einem offenen Wasser sich endigen zu lassen – Man mögte also etwa in der Entfernung von 10 oder mehr Fuß einen Pfahl einschlagen, von welchem ein Brett bis zu dem Dache des Magazins hinreichte. Wenn das Magazin mit Pallisaden umgeben ist, könnte eine derselben zu diesem Zwecke dienen. Auf dem Brette würde nun, von dem Dache an, ein 6 Zoll breiter Ableitungs-Streifen bevestigt und weiter an dem Pfahle herab fortgesetzt. Ließe sich sodann in einiger Entfernung ein Wasser erreichen, so könnte das Ende des Ableiters in einer hölzernen Röhre unter der Erde dahin geleitet werden. Wo nicht, so könnte man, der Vorsicht wegen, einen eigenen Graben aufwerfen und darin die Ableitung aufhören lassen. Für gefüllte Bomben und Granaten müßten aber eigentlich besondere niedrige Behältnisse veranstaltet werden, jedoch, daß sie nicht tiefer als die Oberfläche der Erde gelegt würden. Daran wäre sodann mit gleicher Vorsicht die Ableitung sogleich oben von der darauf zu errichtenden Auffangungs-Stange, abwärts, wie eben erwähnt, in einige Entfernung bis zur Erde, oder bis in ein offenes Wasser zu führen.
§. 10.
Ableitung an Strohdächern.
Bey landwirthschaftlichen, oder solchen Gebäuden, die mit Stroh oder Schilf gedeckt sind, müßte auch zuvörderst
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