Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 34

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Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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und wenn Dachziegel auf der First liegen, so wäre auch, wenn das Gebäude nicht zu lang ist, eine Stange (wie Fig. 2.) zureichend. Nach Befinden der Umstände kann man sich also entweder der ersten oder der andern Ableitungs-Art bedienen – An einem Bauerhause, auf welchem sich an der First ein Schorstein befindet, muß jedoch allemal auch dessen oberer Rand mit Bley bedeckt und davon ein Streifen auf untergelegten Brettern bis zur nächsten am Ende des Daches stehenden Stange, oder bis zum Ableiter geführt werden.


§. 11.
Ableitung an Windmühlen.

     An beweglichen Gerüsten verursachet die unvermeidliche Unterbrechung der Ableitung eine besondere Schwierigkeit, dabey aber nur die Vorsicht anzuwenden ist, daß der Strahl keinen Sprung durch Theile, welche er beschädigen könnte, zu machen habe.

     An Windmühlen würde allemal das Durchfahren des Blitzes, wenn er mit einem Sprunge durch das Gerüste der Mühle hinginge, gefährlich seyn. Da aber die Flügel am höchsten hervorragen und also dem Auffallen des Blitzes am meisten ausgesetzt sind, so kann daran die Ableitung am füglichsten angelegt werden. Man lasse nämlich die Ruten aller vier Flügel an ihrem obern Rande, von einer Ecke bis zur andern, und an der äussern, den Sprossen entgegengesetzten Seite des Balken, mit einem Streifen Bley beschlagen, so, daß diese Streifen von einem Flügel zum