Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 35
Johann Albert Heinrich Reimarus Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden | |
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andern übergehen, und sich über der Welle durchkreuzen. Auf dem Bley, wo es über das Ende des Balken liegt, könnte noch ein eiserner, etwa einer Hand hoher, mit einem Haken versehener Zapfen eingeschlagen werden. Wenn nun die Mühle nicht über den bloßen Erdboden hergeht, sondern ihre Bühne (Schwingstelle) hat, so muß diese Bühne rund umher in dem Kreise, über welchen die Flügel hingehen, mit Metall beschlagen, und davon, an welcher Stelle man will, eine Ableitung zur Erde angelegt werden. Alsdann würde der Strahl von dem Zapfen leicht zur nahen Erde, oder zu dem untergelegten Metalle der Bühne abspringen. Auch könnte man, zumal wenn die Flügel nicht nahe am Grunde herum gehen, zur Zeit eines Gewitters, wenn die Mühle stille stünde, von dem Haken am untersten Ende eines Flügels, welcher deshalben senkrecht gestellt würde, eine Kette mit einem daran hängenden Gewichte bis auf die Erde, oder bis auf das Metall der Bühne, herabhängen lassen: wenn sie aber im Gange bleiben sollte, ein Stück Metall, z. B. ein eisernes Gewicht, auf der Erde, oder auf dem Beschlage der Bühne so stellen, daß die Flügel ganz nahe darüber hinstrichen – Die Segel der Flügel müßten aus übermahltem oder getheerten Segeltuche bestehen – Zu mehrerer Vorsicht könnte auch der Gipfel (Hut) des Mühlengehäuses, besonders wenn darauf ein Windflügel oder eine metallene Bedeckung befindlich ist, mit einem Streifen Metall belegt werden, welcher entweder hinten an dem Balken, damit die Mühle umgedreht wird, seine eigene Ableitung herunter
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