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Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 5

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Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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§. 1.
Allgemeine Einrichtung der Blitz-Ableiter.

Der Zweck einer Blitz-Ableitung an Gebäuden ist - einem Wetterstrahl, der aus einer vorüberziehenden Wolke ausbrechen und das Gebäude treffen könnte, oben so aufzufangen, und von dort so vorbey zu leiten, daß er nirgends etwas verletze; sondern einen freien Abfluß zur Erde haben möge.

     Daß dieses durch eine wohl zusammenhängende, von oben bis unten herabgehende Strecke von Metall erhalten werde, haben vielfältige Erfahrungen, die Jedermann bey vorkommenden Wetterschlägen beobachten kann, gelehret. Ja, da auch oft dergleichen zufällige mangelhafte Leitungen den Blitz doch vom Innern des Gebäudes und gefährlichen Beschädigungen abwenden; so siehet man, daß selbst eine unvollkommene oder schadhaft gewordene Ableitung, wenn sie nur aussen am Gebäude angebracht worden, doch gewiß besser ist, als gar keine daran zu haben, und so kann man sich, ehe besserer Rath geschafft wird, auch mit einer herabgelassenen Kette helfen.