BLKÖ:Roth, Hieronymus Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 27 (1874), ab Seite: 94. (Quelle)
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Roth, Hieronymus Ritter von (Bürgermeister von Trautenau in Böhmen im Jahre 1866, geb. zu Willomnitz in Böhmen im Jahre 1826). Nach beendeten juridisch-politischen Studien trat R. bei dem Prager Landesgerichte in die Civilpraxis, erlangte im J. 1853 an der Prager Hochschule die juridische Doctorwürde und wurde im J. 1863 zum Advocaten in Trautenau ernannt. Im nämlichen Jahre berief ihn das Vertrauen seiner Mitbürger in den böhmischen Landtag, aus welchem er im folgenden Jahre in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes gewählt wurde. Im Jahre 1864 erwählte ihn auch der Gemeindeausschuß von Trautenau zum Bürgermeister dieser Stadt, in welcher Stellung er bald eine sehr ersprießliche Thätigkeit entfaltete. Während des Feldzuges des Jahres 1866 in Böhmen wurde R. nach dem Treffen bei Trautenau am 27. Juni 1866 als Bürgermeister dieser Stadt mit mehreren seiner Mitbürger von den feindlichen Truppen in Gefangenschaft geschleppt und durch 80 Tage in derselben gehalten. Eine ausführliche Darstellung der unwürdigen, jedes Humanitätsgefühl empörenden Behandlung, die ihm während derselben zu Theil geworden, gibt R. selbst in seiner Schrift: „Achtzig Tage in preussischer Gefangenschaft“. Preußischer Seits wurde auch, um das für unsere Zeit selbst von feindlicher Seite kaum nicht zu billigende Vorgehen einigermaßen zu bemänteln, ein Libell herausgegeben, betitelt: „Beschreibung des großen, schändlichen Verrathes, angestiftet durch den Bürgermeister von Trautenau, Dr. Roth, am 27. Juni 1866“. In dieser Schmähschrift werden in ganz entstellter Weise die Vorgänge in und um Trautenau erzählt, die Trautenauer wegen ihres Betragens Asiaten und Australier genannt und zum Schlusse eine Personsbeschreibung des Dr. Roth gegeben, die ihn als einen wahren Mephistopheles schildert. Die Pointe des Libells steckt in dem Schlußgedichte, in dessen letzter Strophe dem gefangenen Bürgermeister nichts Geringeres als der Tod durch Henkershand in Aussicht gestellt wird. Dieses Pröbchen preußischer Poesie lautet: „In’s Gefängniß hat er wandern müssen | Wie es wohl verdienet der Barbar | Schrecklich beißt ihn nächtlich das Gewissen | Und vor Grausen sträubt sich ihm das Haar | Nächstens wird er nun gerichtet werden | Und der Henker wartet schon | [95] Also findet meistentheils auf Erden | Jede böse Unthat ihren Lohn“. Am 13. September 1866 wurde R. aus seiner Haft entlassen und bald darauf veröffentlichte er seine Broschüre, welche in kurzer Zeit in zweiter Auflage erschien. In derselben berichtigte er auch die unwahre Mittheilung, welche Hans Wachenhusen in seinem „Tagebuche vom österreichischen Kriegsschauplatze“, auf S. 74 bis 78, über die Trautenauer Begebenheiten zum Besten gab, und rügt ernst solch gewissenloses Vorgehen der als Berichterstatter vom Kriegsschauplatze mitlaufenden Lügenschmiede. R. wurde in Anerkennung seiner während der Kriegsereignisse in hervorragender Weise bethätigten patriotischen Hingebung und unerschütterlich bewährten Treue mit kais. Cabinetschreiben ddo. 26. October 1866 mit dem Orden der eisernen Krone 3. Classe ausgezeichnet und den Ordensstatuten gemäß im folgenden Jahre in den österreichischen Ritterstand erhoben.

Ritterstands-Diplom ddo. 24. März 1867. – Achtzig Tage in preußischer Gefangenschaft und die Schlacht bei Trautenau am 27. Juni 1866. Dargestellt von J. U. Dr. Hieronymus Roth (Zweite Aufl. 1867, Carl Bellmann, 8°.). – Neue freie Presse (Wiener polit. Blatt) 1866, Nr. 750–764: „Achtzig Tage in preußischer Gefangenschaft“. – Fremden-Blatt. Von Gustav Heine (Wien, 4°.) XX. Jahrg. (1866), Nr. 169 bis 280: „Achtzig Tage u. s. w.“ – Porträt. Ein Porträts Roth’s brachte der „Neuroder illustrirte Hausfreund“; es stellte sich aber heraus, daß dieß nicht Roth’s Bildniß, sondern jenes des Trautenauer Kaufmannes Johann Dittrich war, dessen Photographie auch als jene Roth’s verkauft wurde. Kaufmann Dittrich fand es infolge dessen endlich gerathen, durch eine Veränderung seines Bartsystems sein eigenes Bildniß zu desavouiren. – Wappen. Ein von Schwarz und Roth längsgetheilter Schild; in der rechten schwarzen Hälfte eine goldene Säule korinthischer Ordnung, pfahlweise abgeledigt; in der linken rothen Hälfte eine pfahlweise herabhängende Kette von fünf Ringen mit Schlußeisen an jedem Ende, von Schwarz über Silber quergetheilt. Auf dem Schilde ruhen zwei gekrönte Turnierhelme. Jede Helmkrone trägt einen offenen Adlerflug, jener zur Rechten ist schwarz und ihm eine der im Schilde ähnliche Säule pfahlweise eingestellt, und der zur Linken roth, quer überhängt mit einer der im Schilde ähnlichen, zur Hälfte rechts schwarz, links silbernen Fessel. Die Helmdecken sind rechts schwarz mit Gold, links roth mit Silber unterlegt.