BLKÖ:Herberstein, Johann Hieronymus Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 8 (1862), ab Seite: 337. (Quelle)
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41. Johann Hieronymus Graf[WS 1] (geb. zu Salzburg 26. Nov. 1772, gest. zu Gratz 20. Jänner 1847). Von der ältern noch blühenden Hauptlinie. Sohn des Grafen Johann Gundaker aus dessen erster Ehe mit Marie Auguste Gräfin Schrattenbach; trat 1792 in den österreichischen Staatsdienst, der ihm aber durch einen Zwist mit dem Gouverneur von Steiermark, dem Grafen Welsberg, alsbald so sehr verleidet wurde, daß er schon 1796 aus demselben trat. Theils Unglücksfälle, theils des Grafen leichtes Vertrauen gegen schlechte Menschen zerrütteten sein Vermögen. Mit Maria Henriette Gräfin von Salm-Neuburg (geb. 12. Jänner 1774) im Jahre 1795 vermält, verlor er die wegen ihrer Anmuth und Frauentugenden allverehrte Gemalin nach 20jähriger Ehe (28. Jänner 1815) und sie selbst 32 Jahre überlebend, hinterließ er aus dieser Ehe drei Söhne und drei Töchter, von deren ersteren die zwei Grafen Johann Heinrich [40] und Johann Friedrich das Geschlecht fortpflanzten, und während letzterer mit Hinterlassung nur eines, zur Zeit erst sechsjährigen Sohnes und vier unmündiger Töchter erst kürzlich (6. April 1861) im Alter von 51 Jahren starb, ist ersterer, Graf Johann Heinrich (geb. 12. Juni 1804), zur Zeit das Oberhaupt der Herberstein’schen Familie und (seit 16. Juni 1830) mit Adelaide Landgräfin von Fürstenberg (geb. 21. Mai 1812), Sternkreuz-Ordens- und Palastdame Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, Vater von vier Söhnen, deren drei in der kaiserlichen Armee dienen und der älteste, Graf Johann Sigmund (geb. 14. Juni 1831), seit 30. April 1861 mit Julie Gräfin Festetics de Tolna (geb. 8. September 1835) vermält ist. Des Grafen Johann Hieronymus gedenkt oft Karl von Holtei in seinen unter dem Titel: „Vierzig Jahre“ herausgegebenen, durch Erlebnisse und ihre Darstellung interessanten Memoiren, wie auch in den viel früher erschienenen „Briefen aus und nach Grafenort“ (Altona 1841, J. F. Hammerich, 8°.) Der Graf erscheint darin als ein aristokratisches Original voll Geist und Laune, welches durch die köstliche und unbefangene Schilderung Holtei’s nur an Bedeutung gewinnt. [Vergl. Holtei’s „Vierzig Jahre“, 2. Aufl. Bd. V, S. 198, 322, 366; Bd. VI, S. 45, 255, 299.] –

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