BLKÖ:Königsegg, Marquard von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 12 (1864), ab Seite: 228. (Quelle)
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10. Marquard von K., Sohn des (1567 verstorbenen) Johann Jacob von Königsegg. Marquard errichtete mit seinen Brüdern, und zwar mit dem kinderlosen Berthold, Ulrich, welcher Domherr zu Augsburg und Constanz war, und Georg, welcher (1622) meuchlerisch ermordet wurde, im Jahre 1588 ein Erbstatut, worin sie sich wechselseitig gelobten, nichts von ihren Gütern zu veräußern, beständig bei der katholischen Religion zu verbleiben; ferner wurden darin die Puncte festgesetzt, wie es mit der Ausstattung der Töchter des Hauses, und nach gänzlichem Aussterben des männlichen Stammes, in der Familie gehalten werden soll; auch sollte dieses Statut von jedem männlichen Mitgliede des Hauses, sobald dasselbe das 18. Jahr zurückgelegt hat, beschworen werden. Dieser Erbvertrag erhielt im Jahre 1589 die Bestätigung des Kaisers Rudolph. Marquard war churbayerischer geheimer Rath und Gouverneur von Ingolstadt, und starb im Jahre 1626. [Allgemeines historisches Lexikon (Leipzig 1730, Thom. Fritschen’s sel. Erben, Fol.) Bd. III, S. 47; – Fortsetzung desselben, Theil I, S. 756, zu Ende des Artikels Königsegg.] –